Darf ich diesen Song einfach Samplen??

alleskoenner

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Guten Abend, darf ich diesen Song einfach so Samplen oder brauche ich eine Lizenz von dem Autor dieses Songs? Ich möchte diesen Gesang in mein neuen Track so gut wie unverändert einfügen.



Wenn man in die Kommentare schaut, sieht man das einige Menschen diesen Gesang für ihre Tracks benutzen...
 
Ähm, wem gehört der Song? Dem Autor. Ergo: fragen. Bzw. Verwertungsrechte einholen.
 
By the way, ich könnte dir sowas produzieren. Allerdings müsste ich dafür wohl was verlangen. Bei Interesse PM an mich.

Ich mache selbst gerne solche Soundtracks, schau Mal ins Voting:

https://recording.de/songvoting/songs/vox-vestalis.9321/

Du brauchst dafür entweder eine native Sängerin oder eine passende Library
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach deutschem Recht brauchst du immer eine Genehmigung des Autors, solange das Werk nicht explizit als gemeinfrei herausgegeben wurde. Das muss nicht zwingend eine Lizenz sein.

Wie du an den YouTube-Hinweisen erkennen kannst, ist der Song explizit für die YouTube-Wiedergabe lizensiert. Wie du weiter erkennst, bestehen bereits Verwertungsrechte für die Verwendung im Film "Hævnen" ("In einer besseren Welt"). Daher schließe ich mal einfach aus, dass du das Material legal und frei samplen darfst.
 
Samplen darfst Du was du willst. Für Dich privat kannst Du machen, was du willst, sobald Du aber auf Tonträger u.ä. Kanälen veröffentlichst, brauchst Du die Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Samplen darfst Du was du willst. Für Dich privat kannst Du machen, was du willst, sobald Du aber auf Tonträger u.ä. Kanälen veröffentlichst, brauchst Due die Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers.
Das stimmt nicht.
 
Jo, das Risiko einer Entdeckung ist gering(er), aber unter reinen Laborbedingungen ist Sampeln, d.h. ein geschütztes Werk in Teilen kopieren, bereits eine Urheberrechtsverletzung.
 
Guten Abend, darf ich diesen Song einfach so Samplen
Ich würde sagen das die meisten Remixe ungefragt gemacht wurden und dann erst mit der Idee der Veröffentlichung man zum Rechteinhaber gegangen ist. Der hat es höre können und fand es dann wohl gut. Der Rest ist dann Sache einer Aushandlung.
 
Jo, das Risiko einer Entdeckung ist gering(er), aber unter reinen Laborbedingungen ist Sampeln, d.h. ein geschütztes Werk in Teilen kopieren, bereits eine Urheberrechtsverletzung.

Ist das dann deiner Meinung nach falsch was bei Wiki bzgl. Privatkopie steht?

Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s. o.).

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
 
Wenn Verwertungsrechte schon abgetreten sind wie hier an einen Film, werden diese recht umfänglich sein. Wir hatten das Problem auch mal in den 90ern, als wir Metal-Cover vom Spiele-Soundtrack von DOOM eingespielt hatten. Es war einfach zu gut, um es nicht zu verwenden. Wir hatten also Kontakt zu id-Software und John Romero aufgenommen. Er fand die Idee auch total geil, aber leider gab es schon umfangreiche Lizensierungen an Filmproduktionen, die teils so exklusiv waren, dass eine weitere Verwertung ausgeschlossen ist.
 
Samplen darfst Du was du willst. Für Dich privat kannst Du machen, was du willst, sobald Du aber auf Tonträger u.ä. Kanälen veröffentlichst, brauchst Due die Genehmigung des Urhebers bzw. Rechteinhabers.
Das stimmt nicht.
Doch das fällt unter das Recht der Privatkopie.
Du machst ja hier keine Kopie, sondern veränderst das Werk, da liegt der Unterschied der es illegal macht.
 
Jo, das Risiko einer Entdeckung ist gering(er), aber unter reinen Laborbedingungen ist Sampeln, d.h. ein geschütztes Werk in Teilen kopieren, bereits eine Urheberrechtsverletzung.

Ist das dann deiner Meinung nach falsch was bei Wiki bzgl. Privatkopie steht?

Ein Beispiel für die zulässige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3-Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD für das Autoradio. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s. o.).

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Wenn man etwas von YT rippt, ist es schon deswegen keine Privatkopie mehr, weil "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

D.h. es müsste von selbst gekauften MP3 / CDs stammen. Auch dann könnte man - höchst haarspalterisch argumentieren, dass der zulässige Zweck "zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern" durch Sampling, d.h. die Überführung in ein neues Werk, nicht mehr gegeben ist.

Aber wie gesagt: keiner wird es mitbekommen.
 

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