Da ihr alle zu jung dafür seid, koennt ihr das nicht wissen:
In den 90ern gab es diverse Rechtsstreitigkeiten über das Sampling usw. Es wurde in zahlreichen elektronischen Stücken dieser Zeit gesampelt, dass sich die Balken bogen. Übrigens wäre ohne das Sampling auch kein HipHop entstanden. OldSchool verwendet Ausschnitte von James Brown oder sonstwas Fills. Der rechtliche Trick ist einfach der, dass die neu entstandene Form eine neue Schoepfung sein muss, d.h dass der künstlerische Teil klar sein muss. Ich darf zB kein Bild aus dem Internet in meiner Publikation veroeffentlichen. Wenn ich nur einen Bildausschnitt nehme oder diesen Verfremde, ist es neu und somit nicht mehr urheberrechtlich geschützt.
Du muss also dein Zitat verfremden. Ob dies nun deutlich hoerbar ist oder nicht ist irrellevant. Leg nen ordentlichen [g=108]Hall[/g] drauf, oktavier das Zitat was weiß ich nicht. Du wirst keine rechtliche Probleme bekommen. Oder sprich es doch einfach selbst nach!
Wenn du ganz sicher gehen willst, schickst du eine Mail an die Filmfirma und fragst, ob du das Sample benutzen darfst.
@fmo
Zitat: "Oder noch krasser:
Du veröffentlichst einen Track bei Myspace.
Ich nehme einfach Teile von Deinen Raps und bastel die in meine Tracks einfach so rein. Und dann hoch damit bei Myspace. Wie würdest Du reagieren ?"
Die Frage zielte wohl nicht auf die Ethik ab. Teile des Raps sind erlaubt. Dies sind Zitate, wie in der Literatur auch.
Übrigens hilft googeln:
HipHop Urheberrecht:
http://www.de-bug.de/texte/3650.html
Hier heißt es:
"Ein Urteil des OLG Hamburg aus den frühen 90ern ging noch davon aus, dass die lizenzlose Übernahme kleiner Teile einer Aufnahme das Recht an der Aufnahme nicht verletzt. Teilweise wurde sogar geäußert, das Recht an der Aufnahme solle nur vor Raubkopien schützen, so dass es nur durch Kopieren des gesamten Tonträgers verletzt werden könne."