Darf man dies so einfach?

  • Ersteller HomeRecorder1
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Aber die Ironie ist durchgedrungen, oder?
 
Schon verstanden;)
 
Also Mad, manchmal geh´ich so auf HR, guck ein wenig rum - und wenn ich Deinen Namen lese, klick ich sofort auf diesen Thread!!

Weil da kann man sich meistens amüsieren. Du hast so eine Art Wahrheiten zu verbreiten die einfach kurzweilig ist!

@Insomnianer:
in die Ecke und schämen :D


Gruß Mattes
 
Da ihr alle zu jung dafür seid, koennt ihr das nicht wissen:

In den 90ern gab es diverse Rechtsstreitigkeiten über das Sampling usw. Es wurde in zahlreichen elektronischen Stücken dieser Zeit gesampelt, dass sich die Balken bogen. Übrigens wäre ohne das Sampling auch kein HipHop entstanden. OldSchool verwendet Ausschnitte von James Brown oder sonstwas Fills. Der rechtliche Trick ist einfach der, dass die neu entstandene Form eine neue Schoepfung sein muss, d.h dass der künstlerische Teil klar sein muss. Ich darf zB kein Bild aus dem Internet in meiner Publikation veroeffentlichen. Wenn ich nur einen Bildausschnitt nehme oder diesen Verfremde, ist es neu und somit nicht mehr urheberrechtlich geschützt.

Du muss also dein Zitat verfremden. Ob dies nun deutlich hoerbar ist oder nicht ist irrellevant. Leg nen ordentlichen [g=108]Hall[/g] drauf, oktavier das Zitat was weiß ich nicht. Du wirst keine rechtliche Probleme bekommen. Oder sprich es doch einfach selbst nach!
Wenn du ganz sicher gehen willst, schickst du eine Mail an die Filmfirma und fragst, ob du das Sample benutzen darfst.

@fmo
Zitat: "Oder noch krasser:
Du veröffentlichst einen Track bei Myspace.
Ich nehme einfach Teile von Deinen Raps und bastel die in meine Tracks einfach so rein. Und dann hoch damit bei Myspace. Wie würdest Du reagieren ?"

Die Frage zielte wohl nicht auf die Ethik ab. Teile des Raps sind erlaubt. Dies sind Zitate, wie in der Literatur auch.

Übrigens hilft googeln:
HipHop Urheberrecht: http://www.de-bug.de/texte/3650.html

Hier heißt es:
"Ein Urteil des OLG Hamburg aus den frühen 90ern ging noch davon aus, dass die lizenzlose Übernahme kleiner Teile einer Aufnahme das Recht an der Aufnahme nicht verletzt. Teilweise wurde sogar geäußert, das Recht an der Aufnahme solle nur vor Raubkopien schützen, so dass es nur durch Kopieren des gesamten Tonträgers verletzt werden könne."
 
Wenn ich nur einen Bildausschnitt nehme oder diesen Verfremde, ist es neu und somit nicht mehr urheberrechtlich geschützt.

Du wirst keine rechtliche Probleme bekommen.

Das sind wieder Aussagen, die in ihrer Absolutheit so nicht zutreffen. Wie ich bereits geschrieben habe, muss eine Bearbeitung zu einem erkennbar eigenständigen neuen Werk führen!

Ich habe vor relativ kurzer Zeit zu diesen Themen mit einem der Urheberrechtsexperten der Uni Köln ein Interview gemacht. Das deutsche Urheberrecht ist relativ klar und eindeutig!
 
Wie ich bereits geschrieben habe, muss eine Bearbeitung zu einem erkennbar eigenständigen neuen Werk führen!!

Sag ich doch auch.
 
Da kann ich aber diskutieren: Wenn ich diverse Effekte draufgelegt habe zB Enhancer, EQ, dann kann ich das als neues Kunstwerk betrachten.
 
Ob Du das so betrachtest, ist leider nicht erheblich. Notfalls muss ein Gericht die Eigenständigkeit feststellen. Ein bisschen Enhancer oder EQ wird da in der Regel nicht reichen.

Aus Deiner zitierten Website:

Ab einem gewissen Umfang des verwendeten Samples, der allerdings nicht abstrakt und somit für alle Fälle vorab festgelegt werden kann (genau hier liegt das Problem), ist für eine rechtmäßige Nutzung erforderlich, dass man die betreffenden “Nutzungsrechte“ im Wege der Lizenzierung vom Rechteinhaber einholt. Tut man dies nicht, macht man sich schadensersatzpflichtig und unter Umständen auch strafbar. Die Erforderlichkeit der “Rechteklärung“ muss jedoch für jeden Einzelfall individuell beurteilt werden, wobei zwischen den Rechten an Aufnahme und Komposition jeweils streng zu trennen ist.
 
Da hat ja mal so ein Musiker (irgendein Rapper) eine Klage bekommen und und musste zusätzlich das Lied zurückziehen, weil er in seinem Lied einmal einen Sound eines TIE-Fighters eingesetzt hatte (glaube ein Laserschuss oder nur ein Vorbeifliegen). -> Ankläger natürlich George Lucas´ Anwaltsarmee :)
 
Elmar71 schrieb:

Übrigens hilft googeln:
HipHop Urheberrecht: http://www.de-bug.de/texte/3650.html

hab geklickt, viel zu lang :)

vor ein paar jahren hab ich gelesen:
egal wie lang ein sample ist,
sobald man erkennt, dass das
aus irgendeinem song gesampelt ist,
ist es verboten!

also da würde ich es nicht drauf ankommen lassen ;)


lg tommy
 
Oder gleich Rock machen ;)
 
da die platten-verkäufe zurückgegangen sind,
sind die um jede einnahmequelle froh.

ich denke, dass schnell ein brief vom rechtsanwalt
ins haus flattert mit einer schönen zahlungs-
aufforderung.

die ganze action lohnt sich nicht.
lieber was eigenes verwenden, oder schriftl. anfragen

lg
 

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