Coversong bei myspace

  • Ersteller Armleuchter44
  • Erstellt am
A

Armleuchter44

Registriert
12.11.08
Beiträge
7
Reaktionen
0
Punkte
10
Hallo Communtity!
Ich habe folgende Frage, und zwar habe ich vor ein Lied mit der akoustik [g=422]Gitarre[/g] zu covern und es dann bei Myspace hochzuladen, es dort aber nicht zum download freizustellen oder zum verkauf anzubieten. Jetzt stellt sich für mich Unwissenden die Frage ob ich jetzt verpflichtet bin an die [g=119]gema[/g] zu zahlen oder ob das ganze legal und kostenfrei wäre.
 
Es ist trotzdem eine Veröffentlichung und damit [g=119]GEMA[/g]-pflichtig. YouTube hat einen pauschalen Vertrag mit der [g=119]GEMA[/g]. Lade es also dort hoch.
 
Danke für die schnelle antwort.
Naja, dann werd ich das Lied nicht bei myspace hochladen...
 
...kleine Ergänzung da diese frage öfters kommt....


Es ist unerheblich ob Du das kostenlos anbietest oder damit Geld verdienst!



Gruss...
 
Ok, das heißt, ich kann mit meiner Band einen gecoverten Song bei YouTube hochladen und den so als Promomaterial ggf. auf meine Website verlinken?

Die [g=119]Gema[/g] wäre ja von Youtube abgedeckt, wie sieht es denn mit anderen Rechten aus? Muss ich zuvor den Künstler fragen, ob ich seine Songs covern darf?

Entschuldigt bitte, wenn diese Frage schon gestellt worden ist und ich sie noch nicht gefunden habe...

Greetings,
Christoph
 
Guten morgen!

Die [g=119]Gema[/g] wäre ja von Youtube abgedeckt, wie sieht es denn mit anderen Rechten aus? Muss ich zuvor den Künstler fragen, ob ich seine Songs covern darf?

Meines Wissens musst du um Erlaubniss fragen, wenn du eine Neuinterpretation machst. Also nicht 1:1 nachspielst, sondern Änderungen an dem Song machst. Wie man das rechtlich definieren will was jetzt Cover oder Abänderung ist ist mir selbst ein Rätsel... (Ist Tonlagenänderung eine Änderung? Ist eine andere Instrumentierung eine Änderung? usw.)

[g=119]GEMA[/g]/AKM(=österreichische [g=119]GEMA[/g]) vorausgesetzt...

Is' übrigens ein Interessantes Thema. Vielleicht weiß da noch wer mehr darüber. Meines Wissens sind die Verwertungsgesellschaften gerade am Verhandeln mit Myspace.

Grüße don_huberto
 
Alles Quatsch:

http://www.[g=119]gema[/g].de/suchergebnisse/?sword=cover&x=0&y=0

(Zitat von o.g. URL)
"Müssen bei Coverversionen die Verlage/Komponisten um Genehmigung gefragt werden?

Grundsätzlich darf jedes bereits veröffentlichte Musikstück im Original gecovert werden. Wird jedoch an der Komposition oder am Text etwas verändert, bedarf es der Genehmigung der Rechteinhaber."

Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?

NEIN. Bei der Vervielfältigung von neu eingespieltem oder nachgespieltem Repertoire aus schon veröffentlichten Werken (Coverversion) wird das Leistungsschutzrecht nicht berührt und muss somit nicht abgeklärt werden.

(Zitat Ende)
 
Wie man das rechtlich definieren will was jetzt Cover oder Abänderung ist ist mir selbst ein Rätsel... (Ist Tonlagenänderung eine Änderung? Ist eine andere Instrumentierung eine Änderung? usw.)

Ob Cover oder Bearbeitung werden wir hier wohl nicht nach einer lurzen Liste bestimmen können. So einfach das Kommentar auch klingt, so kompliziert wirds in der Auslegung und dann streiten die Experten ;)
 
Eine andere Instrumentierung wird wohl i.O. sein. Am sichersten geht man in diesem Fall, wenn man den Song einfach "wie er ist" nachspielt. Andere Tonart halte ich auch für unproblematisch, da die Intervalle und damit die Motive und Themen im Verhältnis gleich bleiben. Und da liegt ja die geschützte "musikalische Information".
 
SunSpire schrieb:
Eine andere Instrumentierung wird wohl i.O. sein ... Andere Tonart halte ich auch für unproblematisch, da die Intervalle und damit die Motive und Themen im Verhältnis gleich bleiben. Und da liegt ja die geschützte "musikalische Information".

Ist das wirklich so bedenkenlos zu handhaben? Earl Grey kennt sich doch auf dem Gebiet bestens aus und gibt immer hilfreiche Ratschläge. Wendet euch an ihn, bevor ihr unsanfte Überraschungen erlebt.

Gruß,
Archi
 
Es gibt noch andere Juristen hier...

... ohne jetzt das Judiz des Kollegen schmälern zu wollen. ;-)
 
SunSpire schrieb:
Es gibt noch andere Juristen hier...

Das mag sein. Grundtenor meiner Aussage ist: wendet euch an jemanden, der qualifiziert ist, euch in der Hinsicht zu beraten.

Gruß,
Archi
 
Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?
NEIN. Bei der Vervielfältigung von neu eingespieltem oder nachgespieltem Repertoire aus schon veröffentlichten Werken (Coverversion) wird das Leistungsschutzrecht nicht berührt und muss somit nicht abgeklärt werden.

Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht, aber das ist nicht die Erlaubnis
einfach irgend etwas zu covern und damit zu machen was man möchte - und
das ganze auch noch umsonst. Da hängt noch einiges mehr dran...
 
Hmmm. Schreibt die [g=119]GEMA[/g] das dann so in ihr FAQ um einen dann hinterrücks lang zu machen?
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben