Produziert eure Idee, dann schickt ihr es, wenn es wirklich fertig ist und Hand und Fuss hat, dem UrVerlag.
Das kann auch schnell nach hinten losgehen!
Mit welcher Begründung sollte das nach Hinten los gehen?
Weil das unter Umständen schon als Urheberechtsverletzung ausgelegt werden kann!
Man sollte sich VORHER informieren, ob der Rechteinhaber einer Coverversion/Bearbeitung usw. zustimmt.
Aber hinterher ist man immer schlauer... oder sieht sich mit einem Verfahren konfrontiert.
Ich habe das schon durch, als Zeuge der Anklage und durfte zusehen wie dabei ein Künstler im wahrsten Sinne vor die Hunde gegangen ist, weil er sein Demo leider auch an Freunde verteilt hat. Das gilt dann schon als Veröffentlichung und kann je nach Land eine Geldstrafe nach sich ziehen, selbst wenn der Coverer nichts daran verdient hat, wie in diesem Fall!
Übrigens auch nur die Bearbeitung des Materials wurde schon als Urheberechtsverletzung gehandelt, da die Rechteinhaber nie um ihre Zustimmung gebeten und vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.
Damit hatten sie aber auch gleich einen gut produzierten Beweis dieses Umstandes.
Die Begründung des Richters war grob sowas wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Der Fall stammt zwar aus GB, aber wie gesagt, im Zeitalter von Internet lässt sich heutzutage kaum verhindern das Songs aus Deutschland auch im Ausland Zuhörer finden.
Anders sieht es natürlich bei Coverbands aus, die nur in DE auftreten. Wenn von denen ein Video bei Youtube landet und sie es nicht grad selbst hochgeladen haben, trifft sie keine Schuld!
Auf jeden Fall sollte man sich immer vorher ein Okay einholen. Bevor es zu spät ist