Covern wieviel erlaubt?

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tina1984

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Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Wenn man ein Song allgemein Covert und nicht umschreibt darf man das ja, aber wie sieht es aus wenn man von den 90ern ein Refrain mit anderem Text nachsingt halt nur ca 20sekunden?
Darf man das?
 
Moin,

die Fragestellung ist leider etwas ungenau.

Du darfst im Prinzip alles covern... so viel und so oft Du willst.

Die Frage stellt sich, was Du damit machst.
Willst Du die Nummer dann live spielen?
Oder aufnehmen und in irgendeiner Art und Weise veröffentlichen?

Grüße
Markus
 
ja ich wollte das denn veröffentlichen
 
Dann hast Du da etwas gewaltig missverstanden. du darfst natürlich keine Coversongs ohne Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers kopieren, vervielfältigen oder veröffentlichen auch nicht auszugsweise.
Sobald ein Wiedererkennungswert gegeben ist wie z.B. eine allgemein bekannte Melodie (die Deines 90er Hits) brauchst Du die Erlaubnis des Rechteinhabers.
 
Öha, die Diskussion startet sicher nicht zum ersten Mal ... Meiner Meinung nach kann man Songs anderer Künstler ohne deren Zustimmung oder der Zustimmung der Rechteinhaber dann veröffentlichen, wenn es an den Songs kein wesentlichen Veränderungen gibt. Also, vollständig nachspielen und keine neuen Teile hinzufügen. Gilt natürlich auch für den Text. Im Arrangement und in der Instrumentierung kann man in Grenzen verändern, wobei das Original in seinen wesentlichen Zügen erhalten bleiben muss. So kann man z. B. die Tonhöhe transponieren, um die eigene Stimmlage zu treffen. Wichtig ist natürlich die Anmeldung des Werks bei der GEMA, die dann die Tantiemen an den Autor überweist.
Sampeln geht im Übrigen nie ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers.
 
mit Gema weis ich aber ich wollte nur wissen ob man den Künstler fragen muss auch wenn man nur den Refrain nachsingt mit eigenen Text
 
wobei das Original in seinen wesentlichen Zügen erhalten bleiben muss. S

Quark. Kannst ändern was Du willst. Dann meldest Du es halt als Adaption an.
 
mit Gema weis ich aber ich wollte nur wissen ob man den Künstler fragen muss auch wenn man nur den Refrain nachsingt mit eigenen Text

Das kommt vor allem darauf an ob und wo du es veröffentlichen willst...

Die Gema ist zwar gut und schön, aber nur für Deutschland zuständig!
Willst du den Song auch z.b. auf einer Internetplattform wie Itunes veröffentlichen kann das schon nach hinten losgehen, da man dann eben doch die Zustimmung des Rechteinhabers benötigst.

Es gibt übrigens auch Künstler die ausdrücklich jegliche Coverversionen und die Bearbeitung ihrer Songs untersagen.
In dem Fall hilft dann auch ein Okay der Gema nicht weiter, da in dem Fall die Interessen des Künstlers überwiegen. Besonders wenn es international bekannte Künstler sind!
Glücklicherweise gibt es nicht viele die so handeln, aber bevor man irgendwas covert sollte man sich in jedem Fall erkundigen!
 
Nun, abseits der rechtlichen Klärungen hier:
Ich halte es für besser, eigene Songs zu schreiben, als irgendwas Bestehendes zu covern.
 
@SiR

#4
Sobald ein Wiedererkennungswert gegeben ist wie z.B. eine allgemein bekannte Melodie (die Deines 90er Hits) brauchst Du die Erlaubnis des Rechteinhabers.

#8
ob man den Künstler fragen muss auch wenn man nur den Refrain nachsingt mit eigenen Text
Nein

jetzt sind wir alle schlauer
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Es gibt übrigens auch Künstler die ausdrücklich jegliche Coverversionen und die Bearbeitung ihrer Songs untersagen.

Der Künstler hat eigentlich gar nix zu melden. Er interpretiert doch nur ein Werk.

Eine Freigabe erteilt nicht die GEMA.
sondern:
der Verlag oder Subverlag des Titels.
Und wenn es keinen gibt, dann der Komponist des Titels. Der hat nämlich noch mehr zu sagen, als der Texter.

Ich rate immer, bevor ein VÖ geplant ist:
Produziert eure Idee, dann schickt ihr es, wenn es wirklich fertig ist und Hand und Fuss hat, dem UrVerlag. Er wird sicher nichts dagegen haben, wenn auch ordentlich lizenziert wird.
 
Der Künstler hat eigentlich gar nix zu melden. Er interpretiert doch nur ein Werk.

Mit Künstler meinte ich in diesem Fall den Rechteinhaber... oft der Komponist, Texter usw. also auch Künstler, wenn man so will... :roll:

Und wenn es keinen gibt, dann der Komponist des Titels. Der hat nämlich noch mehr zu sagen, als der Texter.

Wenn die Rechte getrennt bei Texter und Komponist liegen, haben beide die selben Rechte.
Bzw. wenn einer von beiden ein Veto einlegt, darf das Stück nicht kopiert/verwurstet werden.

Es sei denn natürlich man benutzt nur die Komposition ODER den Text!

Aber das ist für Deutschland eher irrelevant, da fast alles über die Gema geregelt wird. Bis auf Ausnahmefälle.

Im Ausland sieht das dann tlw. ganz anders aus ;)
Aber in Zeiten von Youtube und co. kann es durchaus sinn machen, sich damit zu beschäftigen!


Produziert eure Idee, dann schickt ihr es, wenn es wirklich fertig ist und Hand und Fuss hat, dem UrVerlag.

Das kann auch schnell nach hinten losgehen!

Aber macht ruhig ;)
 
Produziert eure Idee, dann schickt ihr es, wenn es wirklich fertig ist und Hand und Fuss hat, dem UrVerlag.


Das kann auch schnell nach hinten losgehen!

Mit welcher Begründung sollte das nach Hinten los gehen?
 
du hast nicht genau erwähnt, in welcher form du die aufnahme veröffentlichen möchtest, aber für den vertrieb von cover songs über itunes o.Ä. hat limelight (http://www.songclearance.com/) mir bis jetzt einen guten dienst erwiesen.

das soll übrigens keine werbung sein, es gibt sicherlich auch andere plattformen die einen solchen oder ähnlichen dienst anbieten.

für die reine live-aufführung wie bereits erwähnt an die gema wenden.

möchtest du die aufnahme auf yotube o.Ä. plattformen veröffenltichen wird es lizenztechnisch schon komplizierter, da du eine art synchronisations lizenz brauchst. und die bekommst du meist nhur vom "verlag" selbst. als "kleiner fisch" wie wir also kaum :)
 
Mit welcher Begründung sollte das nach Hinten los gehen?

sollte man ein ausdrückliches verbot erhalten, dann wird es vielleicht auch mit der sonst problemlosen veröffentlichung auf youtube und co problematisch ;)
 
Produziert eure Idee, dann schickt ihr es, wenn es wirklich fertig ist und Hand und Fuss hat, dem UrVerlag.


Das kann auch schnell nach hinten losgehen!

Mit welcher Begründung sollte das nach Hinten los gehen?

Weil das unter Umständen schon als Urheberechtsverletzung ausgelegt werden kann!

Man sollte sich VORHER informieren, ob der Rechteinhaber einer Coverversion/Bearbeitung usw. zustimmt.

Aber hinterher ist man immer schlauer... oder sieht sich mit einem Verfahren konfrontiert.

Ich habe das schon durch, als Zeuge der Anklage und durfte zusehen wie dabei ein Künstler im wahrsten Sinne vor die Hunde gegangen ist, weil er sein Demo leider auch an Freunde verteilt hat. Das gilt dann schon als Veröffentlichung und kann je nach Land eine Geldstrafe nach sich ziehen, selbst wenn der Coverer nichts daran verdient hat, wie in diesem Fall!

Übrigens auch nur die Bearbeitung des Materials wurde schon als Urheberechtsverletzung gehandelt, da die Rechteinhaber nie um ihre Zustimmung gebeten und vor vollendete Tatsachen gestellt wurden.
Damit hatten sie aber auch gleich einen gut produzierten Beweis dieses Umstandes.

Die Begründung des Richters war grob sowas wie "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Der Fall stammt zwar aus GB, aber wie gesagt, im Zeitalter von Internet lässt sich heutzutage kaum verhindern das Songs aus Deutschland auch im Ausland Zuhörer finden.

Anders sieht es natürlich bei Coverbands aus, die nur in DE auftreten. Wenn von denen ein Video bei Youtube landet und sie es nicht grad selbst hochgeladen haben, trifft sie keine Schuld!

Auf jeden Fall sollte man sich immer vorher ein Okay einholen. Bevor es zu spät ist ;)
 
genau, wenn jemand eine frage hat, sollte man erhellendes beisteuern und nicht zusätzlich verwirrung stiften... vielleicht wird dir das auch klar, wenn du deine klugscheiß-phase mal hinter dir hast zwinker


Genau das ist geschehen. Was soll das gedisse? Wie viel hast Du hier beigesteuert?? *Ignore*
 
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