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Hallo Zusammen,
ich hoffe ihr könnte mir helfen. Eine in Kreisen der Blasmusik relativ bekannte Band hat ein Blasmusikcover eines erfolgreichen Rocksongs aus den 90ern auf einer Ihrer CD's zum besten gegeben. Das Arrangement ist zwar auf Blasinstrumenten aber dennoch absolut Originalgetreu. Auf Nachfrage ob man die Noten käuflich erwerben könne hieß es, dass das Stück nur für die CD Aufnahme arrangiert worden ist und die Noten nich vertrieben werden.
Ich habe mich dann dran gesetzt und die Noten für die einzelnen Stimmen selbst herausgehört und notiert.
Dürfen wir nun mit unserer Combo das Stück aufführen?
Dürfen wir das Stück aufnehmen und bei Youtube hochladen? Grundsätzlich regelt ja Youtube mit Gema die Künstlervergütung.
Freue mich über hilfreiche Antworten.
VG Christian
ich hoffe ihr könnte mir helfen. Eine in Kreisen der Blasmusik relativ bekannte Band hat ein Blasmusikcover eines erfolgreichen Rocksongs aus den 90ern auf einer Ihrer CD's zum besten gegeben. Das Arrangement ist zwar auf Blasinstrumenten aber dennoch absolut Originalgetreu. Auf Nachfrage ob man die Noten käuflich erwerben könne hieß es, dass das Stück nur für die CD Aufnahme arrangiert worden ist und die Noten nich vertrieben werden.
Ich habe mich dann dran gesetzt und die Noten für die einzelnen Stimmen selbst herausgehört und notiert.
Dürfen wir nun mit unserer Combo das Stück aufführen?
Dürfen wir das Stück aufnehmen und bei Youtube hochladen? Grundsätzlich regelt ja Youtube mit Gema die Künstlervergütung.
Freue mich über hilfreiche Antworten.
VG Christian