Cover covern, erlaubt?

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Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnte mir helfen. Eine in Kreisen der Blasmusik relativ bekannte Band hat ein Blasmusikcover eines erfolgreichen Rocksongs aus den 90ern auf einer Ihrer CD's zum besten gegeben. Das Arrangement ist zwar auf Blasinstrumenten aber dennoch absolut Originalgetreu. Auf Nachfrage ob man die Noten käuflich erwerben könne hieß es, dass das Stück nur für die CD Aufnahme arrangiert worden ist und die Noten nich vertrieben werden.
Ich habe mich dann dran gesetzt und die Noten für die einzelnen Stimmen selbst herausgehört und notiert.
Dürfen wir nun mit unserer Combo das Stück aufführen?
Dürfen wir das Stück aufnehmen und bei Youtube hochladen? Grundsätzlich regelt ja Youtube mit Gema die Künstlervergütung.

Freue mich über hilfreiche Antworten.

VG Christian
 
Dürfen wir nun mit unserer Combo das Stück aufführen?
Ja, das dürft ihr. Denn der Veranstalter ist verpflichtet, bei Aufführung der GEMA eine Liste der gespielten Stücke zu geben. Er muss auch die GEMA-Gebühren berappen; damit seid ihr draussen. Das war zumindest vor ca. 20 Jahren der Fall und denke, heute auch noch. Man möge mich aber korrigieren.

Dürfen wir das Stück aufnehmen und bei Youtube hochladen?
YT wird evtl. eine Beschwerde wegen Verletzung feststellen und das auch in eurem Account kenntlich machen.
 
Hallo,
dieses Thema hatten wir vor kurzem erst in der Mache.
Wenn das Stück bereits für Blasorchester auf CD produziert und veröffentlicht wurde, dann ist das bereits mit hoher Sicherheit eine Bearbeitung die von der GEMA bzw. dem Rechteinhaber abgesegnet wurde.
Wenn du dir nun die Mühe gemacht hast und die Noten einzeln herausgeschrieben hast, dann ist das keine neue genehmigungspflichtige Bearbeitung sondern ein schnödes und nicht genehmigungspflichtiges Cover der bereits veröffentlichen Bearbeitung.
D.h. das Stück dürft ihr somit aufführen. Bei öffenlichen Aufführungen ist der Veranstalter in der Pflicht das mit der GAMA abzurechnen.
Auch einer Veröffentlichung in YouTube steht, soweit ich das beurteilen kann, erstmal nix im Wege, sinnvollerweise schreibst du im Titel (Coverversion) und machst in der Beschreibung des Videos einen Hinweis auf Original und die Bearbeitung, - die Abrechnung erfolgt dann automatisch über die GEMA, da gibts mittlerweile wohl ein Abkommen zwischen GEMA und YouTube, du kannst aber das Video nicht "monetarisieren" - so nennt sich das glaube ich. Hier ist eine aus meiner Sicht ganz brauchbare Zusammenfassung des Themas: click
Viele Grüße
Rudi
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke euch für die Info.

Schönen Abend noch.
 
Und hier das Ergebnis ;-)
Ich finde es prima, wie du trotz Corona versuchst deine Musiker bei Laune zu halten. Ich mag solche Projekte an denen man wachsen kann, - auch wenn das Timing vielleicht hier und da mal etwas wackelt.
Aber mit Kopfhörer auf der Rübe und auf Click spielen ist für viele Musiker diese Tage erstmal ne ganz neue und ungewohnte Baustelle.
Ich ziehe meinen Hut, dass du dir da die Mühe machst und die Noten rausschreibst.
 

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