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Hangmans_Joke
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Jein. Am besten ist eben ein Nachweis mittels Notar, oder wie in dem von mir geposteten Thread über EarlGrey.Sobald Du Deine Sachen tatsächlich in Umlauf bringst, wird es sehr schwierig mit dem Klauen.
Diverse Leute haben dann Kopien Deiner Stücke und können leicht bestätigen, dass sie diese eben schon heute, von Dir bekommen haben. Kommt in 4 Monaten jemand anders mit einem von Dir geklauten Text daher, hast Du hunderte Zeugen dafür, dass Du schon eher damit raus warst.
Das Urheberrecht erwirbst Du übrigens automatisch ohne weiteres schon damit, dass Du den Text schreibst.

Man kann seine Werke auch, bei der VG-Wort und der [g=119]GEMA[/g] anmelden.
Aber jeder angemeldete Text ~ ist besonders per E-Mail eingereicht, automatisch nachweisbar und mit Datum nebst Zeitangabe dokumentiert. Das lässt sich nicht mehr rückdatieren oder anderweitig manipulieren, wenn es mal später ~ um authentisch rechtliche Ansprüche geht.
Ich würde mich darauf nicht verlassen. Die GEMA selbst betont bei jeder Gelegenheit, dass eine Werkanmeldung keinen ausreichenden Schutz bei Urheberrechtsverletzungen darstellt.