copyright auf eigenen song

  • Ersteller profhoell
  • Erstellt am
MrBean schrieb:
ich weiß, das Gerücht hält sich wacker, aber die GEMA hat nichts mit der Wahrung von Rechten zu tun!

Nun, es muss ja einen Grund für dieses Gerücht geben.
Vielleicht weil in der Satzung der GEMA steht:
§2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte...

Natürlich sieht sich die GEMA aber nicht als notarielles Institut um irgendwelche Werke wie beim Notar schützen zu lassen.

Um seine Kompositionen zu schützen gibt es die Möglichkeit, das Ding beim Notar zu hinterlegen (sicherste Methode)

Dies ist soweit auch klar, aber ist es denn wirklich notwendig und welchen Zweck erfüllt es denn?

Nehmen wir an, ich komponieren heute ein Lied und gehe morgen damit zum Notar um es schützen(?) zu lassen. Da ich nur Hobbymusiker bin und keinen Plattenvertrag habe, wird der Song nicht veröffentlicht.
Ein anderer Musiker mit Plattenvertrag schreibt danach zufällig auch ein Lied, dass sich dann eben zufällig fast genauso anhört, also zum Beispiel gleiche Hook. Der trägt seinen Song nun nicht zum Notar, sondern ist bei der GEMA und tut ihn veröffentlichen.
Kann ich ihn nun verklagen, weil ich die Songidee schon vorher hatte und dies sogar beim Notar hinterlegt habe?
Nein, werd ich nicht können, zumindest nicht mit Aussicht auf Erfolg!
Denn auf was will ich ihn den verklagen? Soll ich ihn verklagen, dass er mir die Idee geklaut hat? Wie soll er mir denn die Idee geklaut haben, wenn ich sie nie veröffentlicht habe?

Somit denke ich, zählt nicht wer zuerst welches Lied geschrieben hat, sondern wer es zuerst öffentlich aufgeführt oder vertrieben hat und diese Überwachung obliegt der GEMA. Damit glaube ich wird der GEMA eine größere Bedeutung geschenkt wenn es um den Schutz eines Songs geht.

Wie weit ein Online stellen im Internet als Veröffentlichung zählt weiss ich nicht, aber bei den meisten MP3 Portalen darf man sowieso keine von der GEMA geschützten Werke hochladen.

Gruß,
Organix
 
Hallo Leute
Ich versuche mal etwas Licht in die Sache zu bringen, soweit ich mich jedenfalls noch an die vergangenen Vorlesungen erinnern kann.

Also, wenn man aus dem nichts etwas schafft, wie in dem Fall aus belibigen Tönen eine erkennbare und unverwechselbare Melodie, dann handelt es sich dabei um eine geistige Schöpfung deren alleiniger Rechteinhaber der Verfasser der selben ist ( dies gilt übrigens auch für alle änlichen Dinge wie Texte Bilder etz. ), es sei denn der Verfasser hat im Auftrag gehandelt und hat vorher wirksam seine Rechte abgetreten.
Eine weitere Ausnahme davon bildet die sog. "Musik der kleinen Münce" ( das sind ganz simple Melodiefolgen, wie man sie zb. bei vielen Dance Liedern finden kann. Sowas mit nur 3-4 versch Tönen ). Diese ist Uhrheberrechtlich nicht geschützt. Die Grenzziehung zw Schützenswert und Mumpitz ist aber sehr schwierig und im Endeffekt eine Ermesensentscheidung des Richters.
Noch eine Ausnahme ergibt sich bei den Melodien die zum Allgemeingut gehören. Zb. bestimte folkloristische Dinge die seit Jahrhunderten verankert sind, Tonleitern und Dergleichen. Man kann auch nicht etwas grundlegendes Schützen lassen, wie z.B die 4/4 Basedrum bei Techno.

Alles Andere ist bereits bei der Entstehung geistiges Eigentum des Verfassers und unterliegt somit seinem Copyright.
Mit dem Zeitpunkt der veröffentlichung hat das NICHTS zu tun.
Die Veröffentlichung kann allenfalls als Indiz und am Ende als Beweis herangezogen werden falls sonst kein Beweismittel Existiert.
Die Problematik liegt also lediglich darin, wie man beweisen kann, daß man ein bestimmtes lied VOR einem Anderen geschrieben hat.

Auch wenn es schon mehrfach gepostet wurde:
Die einzige wirklich sichere Maßnahme ist die Hinterlegung der Komposition sowie aller dazugehörigen Dinge ( Text, Arrangemant, einzelne Fortschrittsstufen, eben alles was man hat ) bei einem Notar.
Damit kann man dann im Zweifellsfall vor Gericht beweisen, daß man zu einem bestimmten ZEITPUNKT, bereits Uhrheberrechtliche Ansprüche auf das bestimmte Lied gestellt hat ( mit anderen Worten, daß man sich für den geistigen Schöpfer und somit "Eigentümer" des selben hält ) Sollte nun der Anspruchgegner mit einer Notariellen Hinterlegung kommen, die nach der Eigenen erfolgt ist hat er in aller Regel Pech.

Alles andere, wie Zeugenaussagen ( Und natürlich haben die Aussagen von Freunden und Verwandten vor Gericht die gleiche Beweiskraft wie die von unbeteiligten Dritten. Das Gericht geht ja davon aus das eben alle die Wahrheit sagen müssen ), sowie die an sich selbst adressierten Brifumschläge ( falls sie vom Jeweiligem Richter überhaupt als Beweismittel annerkant würden ) sind zur Wahrung der eigenen Rechte nicht hinderlich und es ist gut seine Aussage auch auf solche Beweise, oder Besser Indizien, stützen zu können ( neben der Notariellen Beurkundung ), ABER man sollte sich darauf als alleiniges Beweismittel auf keinen Fall verlassen.
Im Zweifellsfall geht die notarielle Hinterlegung des Gegners meistens vor.

Fazit:
Wenn ihr etwas komponiert und es bei einem Notar hinterlegt habt und das Ding nicht aus einer völlig belanglosen Melodie, oder aus Elementen des Allgemeinguts besteht, könnt ihr es ohne Angst veröffentlichen, weil man dann den ewentuellen Ideenklau vor Gericht problemlos nachweisen und Entschädigung verlangen kann. Alles andere könnte funktionieren ist aber sehr sehr wackelig.

Puh. Ganz schön lang geworden :-D

Schöne Grüße

P.S Alles natürlich ohne Gewähr ;-)
 
also vielen dank erst mal an alle , wie ich sehe ist es ein komplexes thema.
zumindest ist es wohl auch mit nicht ganz unerheblichen kosten verbunden.ich mein , ich betreibe das ganze ja auch nur als hobby aber es steckt `ne menge zeit und arbeit dahinter und es wäre schade wenn mir dann sowas passieren würde.
naja , auf jeden fall werde ich meine songs nicht mehr so leichtfertig weg geben.
vielen dank noch mal an alle.
MfG profhoell :)
 
Hi

die Kosten für das Absichern der Rechte belaufen sich auf ca. 20€ - 40€ ...
und das nicht mal pro Song!

... und das geht so:
Der Nachweis, dass ein Stück von Dir ist, geht über eine sogenannte Prioritätsverhandlung mit einem Notar.
Du legst Deine CD mit Titel-Listing vor, evtl. auch Texte oder Noten, falls vorhanden und der Notar versigelt diese. Das kostet wie oben beschrieben nicht die Welt.

Man hinterlegt aber nichts beim Notar, der bescheinigt durch die Sigelung lediglich, dass zum Datum X diese Songs durch Dich hinterlegt wurden.
Das sichere Aufbewahren ist wieder ein anderes Thema (Tresor ;-)

Wenn jetzt jemand diese Songs ohne Dein Wissen veröffentlicht, ist das Veröffentlichungsdatum jünger als das der Prio Verhandlung. So kann vor Gericht nachgewiesen werden, dass Du der Urheber sein musst.

Sowohl GEMA als auch die GVL sorgen lediglich dafür, wenn die Urheberrechte geklärt sind (also Dir der Song rechtlich gehört und nicht dem Plagiator), dass beim Airplay, Konzerten oder sonstigen Aufführungen der Songs die Radiostation, Band oder Veranstalter die fälligen GEMA Gebühren an die GEMA bezahlt und diese dann auch sicher (aber nur anteilig) an Dich weitergrouted werden.

Es macht also solange keinen Sinn GEMA Mitglied zu werden, solange die Songs nicht publiziert sind bzw. werden. Nicht umsonst bieten einige Producer GEMA-freie Songs für z.B. Filmproduzneten an.

Das Absichern Deiner Rechte läuft ledliglich über die Prio Verhandlung, und die ist erschwinglich und sicher.

So long
Jorgoz!
 

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