Bitte kurze Antwort. Gema - Finanzamt

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Christruction

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Moin Freunde.

Kurze Frage:
Ich hab mich als Songwriter unserer Band mit meinen Songs bei der [g=119]Gema[/g] angemeldet. Da muss ich ja meine Steuernummer angeben. - Muss ich mich da nochmal extra beim Finanzamt melden oder muss ich das lediglich dann in der persönlichen Steuererklärung angeben?? (Geht erstmal auf mein Konto)
Danke für die Antwort!
 
nachfragen beim FA.
 
Wenn es Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit sind, musst Du das beim Finanzamt angeben.
 
Gut Danke - werd ich machen.
Nur eins vielleicht noch vorab: Gibts da steuerlich eine Art Freibetrag? Ich rechne nur mit recht geringem Gewinn - Kollegen die dicker im Geschäft sind konnten bei unserer quantitativen Auslastung nicht wirklich prognostizieren ob es lohnt oder nicht.
 
Also...mein Kenntnisstand ist da folgender:

Wenn du Geld durch "künstlerische Tätigkeit" verdienst, kannst du das freiberuflich machen und musst das mitten im Jahr eigentlich nicht dem FA melden, sondern gibts die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuererklärung an. Wenn du nur für das Schreiben von Songs bezahlt wirst bzw. dadurch [g=119]GEMA[/g]-Einnahmen kassierst, sollte das als freiberufliche Tätigkeit durchgehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Ein Auftrags-Musiker, der für andere Leute Sachen aufnimmt oder Gigs spielt, sollte eher ein Einzelunternehmen anmelden. Aber auch da sind mir Leute bekannt, die das als freiberufliche Tätigkeit durchbekommen bei ihrem FA.

Beim FA wissen da einige Beamten oft auch nicht hundert pro Bescheid und sagen dann pro forma "Gewerbe anmelden", weil [g=119]GEMA[/g] und Songwriter bei vielen Finanzämtern kein Daily-Business sind.

Die Einkünfte aus deiner freiberuflichen Tätigkeit werden bei der Einkommensteuererklärung zu deinem sonstigen Einkommen (aus deinem Hauptberuf nehme ich an) aufaddiert und dann alles gemeinsam versteuert / verrechnet.
 
bensommerfeld schrieb:

Ein Auftrags-Musiker, der für andere Leute Sachen aufnimmt oder Gigs spielt, sollte eher ein Einzelunternehmen anmelden. Aber auch da sind mir Leute bekannt, die das als freiberufliche Tätigkeit durchbekommen bei ihrem FA.

Die Tätigkeit eines Musizierenden ist immer eine Freiberufliche, solange er nicht angestellt ist. Das hat gegenüber einem Gewerbe viele Vorteile. (zB muss die Buchführung nicht tagesaktuell sein.)

Wenn "Sachen aufnehmen" bedeutet, dass man ein Tonstudio betreibt, ist das ein Gewerbe. Solange das aber kein Millionenunternehmen ist, könnte man sicher "freiberuflicher Tonmeister" hinargumentieren.
 

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