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soweit ich weiß, darf man coverversionen auf konzerten spielen, da find es auch ok, so als zugabe.
50 Anworten und dennoch für mich keine Klarheit
, sonst ist digilog noch böse... ). Und hier sind die Spielregeln einfach zu unterschiedlich:
Und wo fängt die Originalität an? Und im Spezialfall klassische Musik sieht die Welt ja noch einmal ganz anders aus...ja sicher, ich darf alles anbieten, wenn ich genug dafür zahle, aber genau das ist ja der unterschied. beim einen ist das urheberrecht betroffen, beim anderen eben nicht.Man darf Covers ja auch im Internet anbieten - nur halt nicht kostenlos, und darum geht's ja auch im Thread.
das ist jetzt schon wieder ne völlig neue baustelle. ein cover ist etwas anderes, als einen lick oder eine melodie in einen neuen zusammenhang zu setzen. das ist nämlich soweit ich weiß vom urheberrecht gesehen noch eingeschränkter, obwohl das sehr häufig gemacht wird.Ich habe einen geilen Blues-Lick gespielt, möchte schon mit dem Song dazu anfangen, dann fällt mir ein - Scheiße, da erkennt doch jeder und sofort "Still Got The Blues". Und nu - den Lick "verfaulen" lassen, oder was?
CJ schrieb:
50 Anworten und dennoch für mich keine Klarheit
... denn die meisten von uns sind Mischwesen aus Produzent, Komponist/Texter und Musiker/Sänger (überall bitte auch die weibliche Form dazudenken, sonst ist digilog noch böse...
...Gruß
CJ
... Ich habe einen geilen Blues-Lick gespielt, möchte schon mit dem Song dazu anfangen, dann fällt mir ein - Scheiße, da erkennt doch jeder ...
Was soll denn also Einer machen, der jetzt mal seine musikalischen Taten aufnehmen und von Gleichgesinnten beurteilen lassen will? Wie soll der das anstellen?
Das Gericht wird die Klage nicht annehmen
Was ich nicht mit Sicherheit weiß ist, wer bei HR für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Der User oder HR. Ich bin mir aber fast sicher, dass falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen würde, der User verantwortlich sein würde.