Bitte keine Coverversionen im Voting!

  • Ersteller EarlGrey
  • Erstellt am
um euch ganz zu verwirren komm ich jetz mit ner neuen idee :D

wenn jetz ein künstler (mitglied von hr.de) ins feebdackforum nen thread reinstellt mit dem titel "cover von xyzblabla" und dann aber im thread nicht auf den song verlinkt sondern auf seine eigene seite, auf der dann der song zu finden ist, wie siehts dann aus?
dann ist ja hr.de eigentlich raus aus der schlinge weil nicht direkt verlinkt also kein anbieter, der betreiber der anderen seite auf der der song zu finden ist wäre doch dann der haftende.
oder etwa nicht?
das ändert zwar an der gesamten rechtslage nichts, aber würde wenigstens den usern hier ne möglichkeit geben um doch cover zu zeigen.

weiß ja nicht wie das ist oder ob die idee schonmal da war aber ich find sie nicht schlecht :D
 
find ich gut sollte man so machen :D
 
Hi zusammen,

in keiner weise ... Covers sind nicht gedultet

Wenn jemand auf seine Seite verweist, bitte schön, dies wird aber auch nicht geduldet!

Basta und leider Amen ;)

Den Thread bitte schliessen, die Diskussion ist eigentlich klar erläutert worden und die Haltung von HR sehr deutlich. (Punkt)
 
*räusper*

Äh, eine Unklarheit ist da noch...

Muss der Urheber jetzt 50 oder 70 Jahre tot sein, dmait man ihn covern darf?
 
Hi,

70 Jahre, insofern die Rechte nicht vererbt werden...

Grüße

Marco
 

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