Bitte keine Coverversionen im Voting!

  • Ersteller EarlGrey
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Hi stmoeller!

Lieben Dank, dass Du Dich einschaltest und eine konstruktive Lösung suchst! Ich glaube aber, dass das ein gewagtes Experiment darstellen würde. Ich liefere gleich nochmal rechtliche Ausführugnen nach, dann kann man auf der Grundlage vielleicht weiterdenken.

Gruß Rainer
 
Hallo Earlgrey,
da bin ich gespannt !
 
….hier ist die Fortsetzung:

§6 Absatz 1 UrhG:

„Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.“

Ich möchte jetzt keinen Freizeit-Juristen hören, der meint, eine Zugänglichmachung ohne Zustimmung des Berechtigten sei keine Veröffentlichung! Das Gesetz geht natürlich von einer rechtmäßigen Veröffentlichung aus, nicht anders ist das Gesetz zu verstehen.

In Rechtsprechung und Literatur gilt:

Die Veröffentlichung ist jeder Akt, mit dem ein Werk öffentlich zugänglich gemacht wird (z.B. Enders, Beratung im Urheber- und MedienR, 2. Aufl. 2004, §2, Rn. 102 m.w.N.)

Ich zitiere aus o.g. Quelle: „Dazu zählen… der öffentliche Vortrag, eine öffentliche Aufführung … oder eine Sendung.“

Wie war das mit dem HR-Radio?

„Eine Veröffentlichung liegt … auch … in einer Einspeisung ins Internet“ (Rehbinder, Urheberrecht, 13. Aufl. 2004, Rn. 118).

§ 15 Absatz II UrhG:

„Der Urheber hat ferner das ausschießliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben.“

Betonung liegt auf „ausschließlich.“ Jede Veröffentlichung, die nicht lizensiert ist (auch durch Zahlung von [g=119]gema[/g]-Gebühren), ist eine Rechtsverletzung!

§15 Abs. III UrhG:

„Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl der Mitglieder der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar ist, oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“

Nicht irgendwelche Beziehungen, sondern PERSÖNLICHE Beziehungen! Es kommt also darauf an, ob die HR-Mitglieder Öffentlichkeit sind. Derzeit ungefähr 10.000. Eigentlich sollte schon die Zahl zu denken geben.

Selbst die Premium-Mitglieder sind nicht durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden. Allein der Umstand, dass neben der Registrierung auch noch die Überweisung des Beitrages fällig ist, ist nichts Persönliches! Genauso wenig stehen Arbeitnehmer einer Firma schon alleine wegen des Umstandes, dass sie alle im selben Betrieb arbeiten, in persönlicher Beziehung zueinander.

Nach allem glaube ich nicht, dass sich auf HR.de ein rechtssicherer Weg finden würde, um auch Cover bewerten zu können.
Bei Verletzung des Urheberrechts können folgende zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden: auf Schadensersatz, Unterlassung, Bereicherungsansprüche, ferner auf Vernichtung oder Überlassung. „Ein Anspruchsgegner, dem kein Verschulden zur Last fällt, kann sich ausnahmsweise durch eine Geldentschädigung der Haftung entziehen“ (Rehbinder, a.a.O., Rn. 451). Was allein die Kosten der Rechtsverfolgung im günstigen Fall (!) ausmachen können, hatte ich schon geschrieben.

Letztes Zitat: „Haften tun nicht nur die unmittelbaren Verletzer, sondern alle an der Verletzung kausal Beteiligten, denen ein Verschulden zur Last fällt“ Rehbinder, a.a.O., Rn. 451). Dazu kommen für die BEtreiber der Site die Verpflichtungen nach dem Teledienstegesetz.

Ich kann jetzt keine tiefergehende Abhandlung drüber schreiben, aber das sollte nun wirklich erstmal Klarheit genug geschaffen haben.

Also tut Euch und den Betreibern dieser Site einen Gefallen und bleibt auf der sicheren Seite!

Gruß Rainer
 
So sympatisch ich die diversen Ausführungen finde, Earl hat (leider) Recht. Recht ist num mal Recht, wenn auch Recht nicht unbedingt Gerechtigkeit bedeutet oder die gesetzlichen Richtlinien fragwürdig oder unlogisch erscheinen.

Ich kenne auch kiffende Polizisten, aber die machen das diskret privat, und nicht im öffentlichen Raum. ;)

marcoman

P.S.: Dank an Rainer, der sich nochmal die Zeit genommen hat und die entsprechenden Passagen auch sehr anschaulich kommentiert hat.
 
Hallo Earlgrey,

ich sehe ein , es ist keine Privatveranstaltung hier. Das ist mir nun klar.

Eine Idee hab ich trotzdem noch:

Ich werde mich bei der [g=119]GEMA[/g] erkundigen, ob es soetwas wie einen Pauschalbetrag gibt, für ein "Coversong Voting" im Internet in einem nicht-kommerziellen Forum wie dem des Homerecording.de
Ohne Eintrittsgebühr, und ohne Tanzveranstaltung. ( Tanzen vorm PC ausgenommen )

Vielleicht kostet es nicht die Welt ?

Zum Vergleich habe ich in den [g=119]GEMA[/g]-Gebühren gefunden :

Vergütungssätze M-U
für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe
Tonträgerwiedergabe zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz außerhalb von Kursen in Freizeiteinrichtungen
Pauschalpreis : 15-20 Euro pro Monat

liebe Grüße
Stephan
 
Hi stephan,

die Idee finde ich gar nciht schlecht. Kommt aber sicherlich darauf an, für wieviele Covers man wieviel zahlen muss. Und dann sollten auch nur Zahlende Zugriff haben. Vielleicht Extra-Modul für Premiums. Aber dann bleibt noch die Frage, wer von den zahlenden Premiums das überhaupt möchte.

Oder der, der ein Cover hereinstellt, zahlt selbst die [g=119]gema[/g]-Gebühr und muss Nachweise hierfür übersenden (evtl. anscannen und per mail?).

Wäre halt wieder ein bürokratischer Aufwand, ich weiß nicht, wer den noch machen soll... Frage eines Risikos, wenn was falsch laufen sollte, wäre auch noch offen...

Weißt Du was? Wenn Du Dich da ernsthaft reinknien willst, kontaktier doch mal popsta und frag mal, was er davon hält. Wenn sich da was ergeben sollte, kann man das ja in einem neuen Thread diskutieren.

Gruß Rainer
 
Hallo Rainer,

danke Dir !
Habe Popstar eine Sofortnachricht geschickt.
Habe der [g=119]GEMA[/g] eine allgemein formulierte Email Anfrage geschickt.
Ich werde berichten !

Grüßlies
Steve
 
Hi Rainer, leider sind deine Ausführungen hier zum Urheberrecht abenteuerlich! Wenn deine Annahmen tatsächlich stimmen sollten, dann verstehe ich nicht, wieso du hier urheberrechtlich geschützte Werke fröhlich zitierst, ohne dich dabei nicht mit halben Bein im Knast zu fühlen? Das Urheberrecht gilt nämlich nicht allein für Musikstücke sondern eben auch z.B. für die Rechtstexte die hier geposted werden! Warum werden dann eigentlich nicht auch „bearbeitete“ Texte hier im Forum untersagt oder zumindest der Zwang eingeführt, das man die Bearbeitungsrechte an diesen Texten hat und all diese Texte auch zum Zitieren freigegeben sind?
Wir reden hier aber ja über Coverversionen. Unstrittig ist wohl, das jeder der das möchte, für sich allein im stillen Kämmerlein von einem urheberrechtlich geschützten Musikstück auch eine so genannte Coverversion legal anfertigen darf! Strittig ist nur, ob diese Coverversionen in einem Internetforum wie HR.de zum Download hochgeladen werden dürfen – damit sich andere Forumsmitglieder zu diesen Coverversionen äußern können – oder eben besser nicht!? Und hierzu ist deine Frage, ob das Ganze „legal“ ist, oder ob dadurch nicht „Rechte“ verletzt werden, die eine Klage begründen könnten!?

Mein Standpunkt dazu lässt sich ja oben nachlesen!

Zu deiner Bitte um Urteile, die meinen Standpunkt belegen: Die kann ich zum Glück nicht erfüllen, weil es diese Urteile nicht gibt!
Aber ich habe da natürlich auch eine Bitte zurück: Wo sind denn bitteschön all die Klagen wegen Urheberrechtsverletzung, die Urteile gegen all die Leute, die Coverversionen anfertigten und sich mit anderen darüber in einem Forum austauschten?
Es gibt sie nicht und kann sie auch nicht geben!
Wer Lust hat kann ja mal zum Gericht gehen oder zu einem RA und folgendes beklagen: "Ich habe im Internet eine Seite entdeckt, die von meiner Komposition eine Coverversion zum freien Download anbietet und die Leute dort quatschen auch noch darüber! Und ich verlange …." – wer das vorhat sollte natürlich einigermaßen mental und charakterlich stabil sein, weil er oder sie möglicherweise ausgelacht wird! Das Gericht wird die Klage nicht annehmen und der RA … da bin ich mir jetzt nicht ganz so sicher, vielleicht braucht der ja Geld!?
hmmmm
 
wenn ich der verantwortliche für diese homepage wäre, würd ich bestimmt nicht auf coverversionen verlinken oder welche hier anbieten. darüber lässt sich ja schön philosophieren, aber wenn man dann mal ne hanfeste abmahnung inkl. schadenersatzfroderung bekommt...
wenn ich ein bekannter musiker wäre, möchte ich auch nicht, dass jeder hier meine songs covern und ins netz stellen würde.

mal das ganze von einer anderen seite: warum macht ihr nicht eigene musik? schlechte coverversionen gibt es doch mehr als genug, dann müsst ihr euch über das ganze keinen kopf machen.

soweit ich weiß, darf man coverversionen auf konzerten spielen, da find es auch ok, so als zugabe.
 
@pussycat:
soweit ich weiß, darf man coverversionen auf konzerten spielen, da find es auch ok, so als zugabe.

Man darf Covers ja auch im Internet anbieten - nur halt nicht kostenlos, und darum geht's ja auch im Thread.

Gründe, einen Cover gerade in einer Musiker-Community (verstanden im Gegensatz zu einer Produzenten-Community oder zu einer Komponisten-Community, nur daß man adiese drei hier bei HR.DE nicht recht trennen kann) zu posten, gibt es mehr als genug. Ich habe einen geilen Blues-Lick gespielt, möchte schon mit dem Song dazu anfangen, dann fällt mir ein - Scheiße, da erkennt doch jeder und sofort "Still Got The Blues". Und nu - den Lick "verfaulen" lassen, oder was?

Ich habe als Denkansatz das folgende Konstrukt, vielleichht mag Rainer sich dazu äußern:

PRÄMISSE 1: Eine private (d.h. ohne "zufälliges" Publikum) Jam-Session ist ein (rechtlich gesehen) privater Raum, unterliegt also nicht dem Urheberrecht. Sprich: Man kann alles Covern, verändern, bearbeiten etc.

PRÄMISSE 2: Internet ist ein Medium, das - unter anderem - interaktive Kommunikation in Echtzeit zwischen Menschen, die räumlich weit auseinander sind, möglich macht.

FOLGE: Eine geschlossene und relativ kleine Community von Musikern (Also: NICHT Komponisten und NICHT Produzenten, denn da gelten andere Interessen) darf innerhalb einer Internet-Plattform, die gegen den Zugang Dritter hinreichend abgesichert ist (Verschlüsselung, Paßwortschutz, Verifizierung der Personen z.B. per PostIdent) auch covern, bearbeiten etc. solange nichts davon nach außen dringt.

Beispiel: Eine telefonische Zuschaltung z.B. eines Bassisten in eine private Jam Session wäre wohl kaum rechtlich bedenklich. WEIL das Telefon als private Leitung angesehen wird.

Wie kann man sich als Musiker identifizieren? Nun ja, z.B. könnte man bverlangen, daß jeder Neue ein Stück einreicht, das er selbst eingespielt hat - egal wie gut oder schlecht die Aufnahme ist.

Das ist freilich nicht annähernd zu Ende gedacht, wäre aber vielleicht ein Ansatz...

Liebe Grüße

CJ
 
Hi,

50 Anworten und dennoch für mich keine Klarheit, ergo ist "eigene" (...es beginnt eine Debatte über eigene ;)) Musik am legalsten...
 
50 Anworten und dennoch für mich keine Klarheit

Die ultimative rechtliche Klareit wird es in dieser Community IMHO niemals geben, denn die meisten von uns sind Mischwesen aus Produzent, Komponist/Texter und Musiker/Sänger (überall bitte auch die weibliche Form dazudenken ;-) , sonst ist digilog noch böse... ). Und hier sind die Spielregeln einfach zu unterschiedlich:

- als Komponist/Texter zu "covern" heißt Plagiat und wird von keinem Recht geduldet, noch nicht einmal von der GNU-Lizenz...
- als Musiker kommt man hingegen kaum daran vorbei, zu "covern", denn ein temperiertes Instrument hat nun mal bloß 12 Noten :-( Und wo fängt die Originalität an? Und im Spezialfall klassische Musik sieht die Welt ja noch einmal ganz anders aus...
- und als Produzent (d.h. derjenige, der recordet, abmischt, schneidet, mastert und letztendlich veröffentlicht)... naja, hier muß jeder selbst mit sich ins Reine kommen.

Das nennt man wohl "Interessenkonflikt" oder "persönliche Befangenheit", was?

Gruß

CJ
 
Man darf Covers ja auch im Internet anbieten - nur halt nicht kostenlos, und darum geht's ja auch im Thread.
ja sicher, ich darf alles anbieten, wenn ich genug dafür zahle, aber genau das ist ja der unterschied. beim einen ist das urheberrecht betroffen, beim anderen eben nicht.

Ich habe einen geilen Blues-Lick gespielt, möchte schon mit dem Song dazu anfangen, dann fällt mir ein - Scheiße, da erkennt doch jeder und sofort "Still Got The Blues". Und nu - den Lick "verfaulen" lassen, oder was?
das ist jetzt schon wieder ne völlig neue baustelle. ein cover ist etwas anderes, als einen lick oder eine melodie in einen neuen zusammenhang zu setzen. das ist nämlich soweit ich weiß vom urheberrecht gesehen noch eingeschränkter, obwohl das sehr häufig gemacht wird.
 
Hallo @all,

ich habe eine einfache Frage an Earl Gray, weil es immer um den Voting Bereich geht. Nach allem, was ich jetzt hier flüchtig gelesen habe soll nun also jegliches Vorstellen einer fremden Komposition, die veröffentlicht und mit dementsprechenden Rechten Dritter belegt ist, verboten sein?
Also auch im Feedbackbereich???

Ich habe ja auch schon mal eine Coverversion hier zum [g=94]Feedback[/g] vorgestellt. Die hatte ich schon länger in der Schublade und traute mich nicht, das hier vorzustellen, weil ich meinte es wäre verboten.
Dann hab ich hier aber immer mehr Coverversionen im Feedbackbereich gesehen und deshalb dann mal im Forum nachgefragt. Da bekam ich die Antwort es wäre überhaupt nix ungesetzliches dabei. Daraufhin habe ich dann halt mal einen Song von Sting hier reingestellt.

Die meisten Musiker sind überhaupt nicht in der Lage etwas Eigenes zu komponieren.
Viele können eben "nur" vom Blatt spielen, also bereits Vorhandenes reproduzieren.

Was soll denn also Einer machen, der jetzt mal seine musikalischen Taten aufnehmen und von Gleichgesinnten beurteilen lassen will? Wie soll der das anstellen?

Sind wir hier ein Komponistenforum??? Vom [g=94]Feedback[/g] alle aussperren, die einen Song nachspielen, nee det fände ich schrecklich!!!

Sagt was dazu, das sollte schon deutlich sein und wenn dem so ist, dann bitte auch gut sichtbar Jedem bei Betreten der Seite vor Augen halten!

so long
mf
 
CJ schrieb:
50 Anworten und dennoch für mich keine Klarheit

... denn die meisten von uns sind Mischwesen aus Produzent, Komponist/Texter und Musiker/Sänger (überall bitte auch die weibliche Form dazudenken ;-) , sonst ist digilog noch böse...
...Gruß

CJ

...ich bin ein Mischwesen :( ... ich dachte ich wäre nur eine Person :(

... und legal dazu :D
 
... Ich habe einen geilen Blues-Lick gespielt, möchte schon mit dem Song dazu anfangen, dann fällt mir ein - Scheiße, da erkennt doch jeder ...

Ich werd mich in Zukunft hüten, Licks oberhalb von C1 zu finden.
Es gibt noch Spielraum im Bereich C-1 bis B0 und ... aha! ... ab C6-C8 ... ich bin gerettet :D
 
Was soll denn also Einer machen, der jetzt mal seine musikalischen Taten aufnehmen und von Gleichgesinnten beurteilen lassen will? Wie soll der das anstellen?

genau darauf zielt mein obiges Konstrukt. Das (urheberrechtlich gesehen) Problem dieses Forums ist die fehlende Authentifizierung des Personenkreises: Jeder kann jederzeit beliebig oft Mitglied werden, ohne seine wahre Identität preiszugeben.

Meines Erachtens kann man einen solchen "GEMAfreien" Raum im Internet schon schaffen, wie von musicfanta erhofft, jedoch wird man an bürokratischen Hürden für den Beitritt nicht vorbeikommen. Und HR.DE ist in jedem Fall viel zu "offen" (dafür lieben wir aber auch diese Community, oder?)

CJ
 
Das Gericht wird die Klage nicht annehmen

@hmmmm

Du gibst wohl nie auf, was? Verwirr die Leute bitte nicht mit abstrusen Aussagen!

Einstweilige Verfügung ist überhaupt kein Thema. Wenn sich der RA des Klienten nicht zu doof anstellt, würd es da, wenn keine aussergerichtliche Einigung erfolgt, auch eine Verhandlung geben.

1. Der Beatallica-Rechtsstreit ist ja wohl Hinweis genug, oder? Ich arbeite grad an nem Beatles-Cover. Was könnte passieren, wenn Sony das im Songvoting mitbekommen würde, was zwar unwahrscheinlich, aber durchaus möglich ist?

2. Rainer ist Anwalt und er wird wohl wissen, was er tut.

Ich find Dein Engagement ja gut, aber Phantasiekonstrukte bringen nichts, so leid es mir tut. Es geschieht, und das betone ich nochmal ausdrücklich, zu unser Aller Schutz, nicht um jemandem zu schaden oder zu bevormunden.

Zum Thema Coverversionen im Songvoting vs. Coverversionen:

Das wird gerade von den Admins diskutiert. Der aktuelle Satnd ist, daß Covers im [g=94]Feedback[/g]-Bereich geduldet werden, im Songvoting jedoch nicht, es sei denn Ihr könntet [g=119]GEMA[/g]-Anmeldung etc. nach weisen.

Mehr dazu in Kürze!
 
Hi!

Ich hatte in meiner Ausbildung mal das Fach Softwarerecht, wo wir solche Angelegenheiten unter anderem diskutiert haben.

Folgendes ist mein Wissen, und an das halte ich mich auch:
- Natürlich kann man Covers für den freien Download ins Inet stellen, nur der ders reinstellt muss an Die [g=119]GEMA[/g] (oder bei uns in Ö die AKM) Gebühr zahlen. Das ist halt einfach so. Für die Gebühr gibts eine Staffelung nach Downloads.
- Bezüglich Verwendung von einem Lick in einem Song: Das ist ein sehr mühsames und langwieriges Thema. Trifft aber genauso aufs Inernet zu wie auf alle anderen Veröffentlichungen. Also, kann man verklagt werden, wenn man was stielt.

Veröffentlichung im Inet ist diesbezüglich genau das selbe wie auf einem Konzert (wo Eintritt verlang wird). Wenn man Covers spielt (oder auch nur Fragmente eines Songs), muss man zahlen.

Was ich nicht mit Sicherheit weiß ist, wer bei HR für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Der User oder HR. Ich bin mir aber fast sicher, dass falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen würde, der User verantwortlich sein würde.

Bezüglich Ethik des Coverns: Ist zwar eigentlich ein ganz anderes Thema. Trotzdem meine Meinung: Ich find' viele Covers oder Neuinterpretationen 100 x besser als die meisten eigenen Songs von Bands, bei denen man gleich weiß wer deren Vorbilder sind, und halt so ähnliche Riffs spielen. So gesehen gibts glaub ich Millionen von Deftones-Coverbands, die halt 100 mal schlechter als die Originale sind. Ich finds als Musiker auch sehr horizonterweiternd zu covern.

Grüße don_huberto
 
Was ich nicht mit Sicherheit weiß ist, wer bei HR für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Der User oder HR. Ich bin mir aber fast sicher, dass falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen würde, der User verantwortlich sein würde.

Wohl kaum. Schhon allein deshalb, weil der User als Person nie in Erscheinung getreten ist. Zumindest nicht zwangsläufig. Klar, ich habe meinen Namen im Profil - aber rein freiwillig, und: Ist es wirklich meiner? Und den Song habe ich auf einen kostenlosen Webspace hochgeladen, der in Ungarn verwaltet wird - und der Server steht in Brasilien. Welche Möglichkeit hat ein evtl. Kläger, an mich ranzukommen? Dahingegen hier sind sie - die Herren Kissling, Dubsch und Brocke, die auf den Song verlinkt haben. Was, nicht selber verlinkt? Bitte nachweisen. Und das ist verdammt schwer, wenn der Server bei einem quasi zuhause steht.

Nee nee, der User ist hier fein raus, deshalb reißt diese Diskussion ja auch nie ab.

Liebe Grüße

CJ
 

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