@pussycat:
soweit ich weiß, darf man coverversionen auf konzerten spielen, da find es auch ok, so als zugabe.
Man darf Covers ja auch im Internet anbieten - nur halt nicht kostenlos, und darum geht's ja auch im Thread.
Gründe, einen Cover gerade in einer Musiker-Community (verstanden im Gegensatz zu einer Produzenten-Community oder zu einer Komponisten-Community, nur daß man adiese drei hier bei HR.DE nicht recht trennen kann) zu posten, gibt es mehr als genug. Ich habe einen geilen Blues-Lick gespielt, möchte schon mit dem Song dazu anfangen, dann fällt mir ein - Scheiße, da erkennt doch jeder und sofort "Still Got The Blues". Und nu - den Lick "verfaulen" lassen, oder was?
Ich habe als Denkansatz das folgende Konstrukt, vielleichht mag Rainer sich dazu äußern:
PRÄMISSE 1: Eine private (d.h. ohne "zufälliges" Publikum) Jam-Session ist ein (rechtlich gesehen) privater Raum, unterliegt also nicht dem Urheberrecht. Sprich: Man kann alles Covern, verändern, bearbeiten etc.
PRÄMISSE 2: Internet ist ein Medium, das - unter anderem - interaktive Kommunikation in Echtzeit zwischen Menschen, die räumlich weit auseinander sind, möglich macht.
FOLGE: Eine geschlossene und relativ kleine Community von Musikern (Also: NICHT Komponisten und NICHT Produzenten, denn da gelten andere Interessen) darf innerhalb einer Internet-Plattform, die gegen den Zugang Dritter hinreichend abgesichert ist (Verschlüsselung, Paßwortschutz, Verifizierung der Personen z.B. per PostIdent) auch covern, bearbeiten etc. solange nichts davon nach außen dringt.
Beispiel: Eine telefonische Zuschaltung z.B. eines Bassisten in eine private Jam Session wäre wohl kaum rechtlich bedenklich. WEIL das Telefon als private Leitung angesehen wird.
Wie kann man sich als Musiker identifizieren? Nun ja, z.B. könnte man bverlangen, daß jeder Neue ein Stück einreicht, das er selbst eingespielt hat - egal wie gut oder schlecht die Aufnahme ist.
Das ist freilich nicht annähernd zu Ende gedacht, wäre aber vielleicht ein Ansatz...
Liebe Grüße
CJ