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HippieGriller
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Ich fürchte, die einzigen effektiven Konsequenzen, die man daraus ziehen kann, sind:
- die Vergütung von Anfang an höher anzusetzen,
- die erlaubten Verwertungsformen ([g=420]CD[/g], Internet, MP3) usw. abschließend auflisten (um bei einer bei Vertragsschluss noch nicht absehbaren Verwertungsform ggf. Anpassung der Vergütung erwirken zu können),
- das ganze zu Beweiszwecken (nicht Wirksamkeitszwecken!) schriftlich abfassen und jeder Partei ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar aushändigen.
- die Vergütung von Anfang an höher anzusetzen,
- die erlaubten Verwertungsformen ([g=420]CD[/g], Internet, MP3) usw. abschließend auflisten (um bei einer bei Vertragsschluss noch nicht absehbaren Verwertungsform ggf. Anpassung der Vergütung erwirken zu können),
- das ganze zu Beweiszwecken (nicht Wirksamkeitszwecken!) schriftlich abfassen und jeder Partei ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar aushändigen.