Bei Cd Solo eingespielt wieviel Geld?

Ich fürchte, die einzigen effektiven Konsequenzen, die man daraus ziehen kann, sind:

- die Vergütung von Anfang an höher anzusetzen,

- die erlaubten Verwertungsformen ([g=420]CD[/g], Internet, MP3) usw. abschließend auflisten (um bei einer bei Vertragsschluss noch nicht absehbaren Verwertungsform ggf. Anpassung der Vergütung erwirken zu können),

- das ganze zu Beweiszwecken (nicht Wirksamkeitszwecken!) schriftlich abfassen und jeder Partei ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar aushändigen.
 
[g=314]GVL[/g] hin oder her: er hat den Kollegen das Nutzungsrecht am Solo für die konkrete Aufnahme und Vervielfältigung für bis 100 Euro und so übertragen. Ende Gelände.

gibts in deutschland nicht etwa sowas wie in österreich die LSG (leistungsschutzgesellschaft) - für jede [g=420]CD[/g] werden dort die musikanten angegeben und erhalten - zwar im vergleich zu den urheberrechten nur einen promillsatz - "tantiemen" dafür.

siehe: http://lsg.at/interpreten.html

So geht das aber nicht! Das Solo ist auf seinem Mist gewachsen und damit sein geistiges Eigentum. Das kann man garnicht verkaufen.

hierzulande ist das aber gang und gäbe, dass ein gastmusikant eine einmalige vergütung erhält und nicht als songwriter angegeben wird. ich bin mir auch relativ sicher, dass das auch in anderen länder so üblich ist.

Auf jeden Fall sind 80€ ziemlich wenig für sowas.
das sehe ich genauso. die musikergilde in österreich hat eine preisliste online:
http://www.musikergilde.at/index.php?cccpage=service_tontraeger

hippiegriller hats ja schon gesagt. fürs nächste mal das ganze vertraglich festhalten und detailliert ausmachen bezüglich beteiligung usw.

lg
flox
 
Jo danke Floxe für die ausführliche Info. Nächstes mal mach ichs bestimmt anders.
 
JA würd auch sagen, freu dich dich lieber drüber und sehs als musikalische errungenschaft an. Ich mein auch wenn dir ein bischen mehr zu stehen sollte, von leben wirste erstmal nicht;-)
Das ist doch eigentlich eine schöne sache bei der ersten Studio aufnahme,
und beim nächsten mal halt besser aufpassen...
Rechtlich kenne ich mich definitive nicht genug aus um hier was zu sagen...
 
Nochmal: Es ist unter garkeinen Umständen
möglich, Urheberrechte abzutreten.
Das geht in unsererm Rechssystem nicht.

Urheber bleibt man bis an sein Lebensende.
Man kann seine Urheberrechte nicht verkaufen.
Das geht garnicht.

Offenbar will hier niemand lesen:
ER hat sich das Solo ausgedacht.
Also ist das SEIN Solo.
Er kann ein Nutzungsrecht für diese Schöpfung einräumen,
aber er bleibt immer der Urheber.
Auch für 1Million bleibt er es.
Unser Rechtssystem ermöglich überhaupt keine
Trennung von Werk und Urheber.

Schade, dass hier soviele Leute mitschreiben,
die dieses grundsätzliche Prinzip
überhaupt nicht verstehen wollen.

Wir sind hier nicht in Amerika!

Das hier ist Deutschland, und hier ist es anders.
Da kannst Du in den Vertarg reinschreiben, was Du willst.
Du bleibst immer Urheber.

Macht euch erstmal schlau, bevor ihr hier
irgendwelchen Mist reinschreibt ...


:)

In Amerika ist eine Trennung von Werk und Urheber möglich.
In Deutschland ist eine Trennung von Werk und Urheber nicht
möglich.
So einfach ist das.

:D

Diese Dinge sind allgemein bekannt.
 
jo. und wie soll er jetzt nachträglich geld fordern?
 
Macht euch erstmal schlau, bevor ihr hier irgendwelchen Mist reinschreibt ...

die rechtlichen grundlagen sind mir durchaus bekannt.

dennoch kann ich dir aus der praxis erzählen, dass ich z.b. schon x-mal studiomusiker im aufnahmeraum stehen hatte, die dann ihr solo reingeklopft , es eventuell auf wunsch des produzenten nochmal überarbeitet haben und dann pro titel mit summe xy nachhause gegangen sind.

weiteres beispiel. erst letztens wieder streicheraufnahmen zum kommenden dj ötzi album gehabt - das arrangement für die strings hat nicht etwa der songschreiber gemacht. dennoch wird der schreiber des streichersatzes nicht als urheber angeführt, sondern auch für eine auftragsarbeit entlohnt werden.

natürlich könnten beide fordern zu einem gewissen prozentsatz als urheber angeführt zu werden, ob sich darauf jemand einlässt ist eine andere frage.

lg
flox
 
- in deutschland nimmt die [g=314]gvl[/g] die leistungsschutzrechte der ausübenden künstler wahr, allerdings nur für bestimmte nutzungen. eine ausdrückliche rechtseinräumung für die leistungsschutzrechte bei tonträgeraufnahmen ist unbedingt zu empfehlen.

- es ist durchaus üblich und praktisch sinnvoll, für kleinere beiträge eine einmalvergütung zu vereinbaren.

- entscheidend ist, dass in einer vereinbarung über die rechtseinräumung der produzent an alle nutzungen denkt, die er möglicherweise vorhat. rechte für nutzungsarten, die die parteien nicht explizit aufführen sind im zweifel NICHT eingeräumt, es sei denn sie sind unbedingt erforderlich, um den zweck des vertrags zu erreichen.´

- beispiel: werbemusik, computerspielmusik, klingelton, online-nutzungen verschiedener art etc. : dies sollte alles aufgeführt werden, sonst fehlen hinterher rechte und der künstler kann aus seinem leistungsschutzrecht vorgehen; eine übliche rechteklausel kann durchaus mehrere seiten lang sein

- bedeutet für diesen fall: der produzent hat ein risiko, wenn er keine ausdrückliche rechteeinräumung vereinbart hat; als musiker nach dem ersten studiojob würde ich das allerdings nicht ausnutzen, sonder lieber anrufen, dich erfreut über den erfolg äußern und über den nächsten job zu besseren bedingungen sprechen.

lG f
 
Irgendwelchen Mist...

Man verliert die Eigenschaft als Urheber in der Tat nicht, bzw. kann diese auch nicht durch Rechtsgeschäft übertragen.

Man kann jedoch sämtliche Verwertungsrechte zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenzt einem anderen übertragen, was im Hinblick auf die Verwertung einer Übertragung der Eigenschaft nahezu gleichkommt.

Daneben gibt es jedoch noch verschiedene Rechte des Urhebers, die von der Übertragung der Verwertungsrechte regelmäßig nicht mitumfasst sind, etwa das Recht, als Urheber genannt zu werden (im Ausgangsfall müsste der Fred-Ersteller einen "Credit" im Booklet erhalten), dem Recht, Zugang zum Werk zu haben.

Der Fred Ersteller hat einen mündlichen Vertrag geschlossen, die der "Band" das Recht einräumt, seine 30 Sekunden zu speichern und zu vervielfältigen.

Dafür hat er eine Vergütung erhalten. Diese ist auch nicht aufgrund der Tatsache anzupassen, daß angeblich 30K CDs verkauft wurden, weil die Vergütung im Verhältnis immer noch angemessen erscheint.

[g=314]GVL[/g] und [g=119]GEMA[/g] haben damit ersteinmal nichts zu tun.

Schließlich kann man - was man als Anspruchsgegener einer Vergütungsanpassung immer tun sollte - die Werkseigenschaft des Beitrages in Frage stellen und behaupten, daß die erforderliche Schöpfungshöhe - selbst in Form der "kl. Münze" - fehlt.
 
Normalerweise kenne ich das auch nur so wie der floxe oben sagt...ganz öft werden studiomusiker einfach entlohnt und unterschrieben eine rechteabrtetung für sämtliche verwertungsrechte an ihrer aufnahme, mit ihrem urheberrecht kommen sie in sachen prozentualer beteiligung dabei nicht zum tragen... ab und an ist auch das inhalt des vertrags...
 
Auch in der Frage von Verwertungsrechten gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
 
HippieGriller schrieb:
Auch in der Frage von Verwertungsrechten gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.

Ja, nur kein Vertrag - keine Kohle von der [g=314]GVL[/g]!
 
Die [g=314]GVL[/g] ist bei folgnden Vergütungsansprüchen zuständig:

Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsansprüche
gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen,
gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz,
gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen,
gegen die Videotheken für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt),
gegen die öffentliche Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken,
gegen die Schulbuchverleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch
und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern.

Um diese geht es hier gerade nicht.

Vertäge können - zum wiederholten Male - auch mündlich geschlossen werden, weswegen es hier per se nicht an einem fehlenden Vertrag scheitert.

Die hier aufgeworfene Frage ist allein im Verhältnis des Solisten zur Band zu lösen - wie habe ich m.E. hinreichend dargelegt.

Ich glaub ich schreib mal nen FAQ... - gegen ne Premium Mitgliedschaft, liebes HR.de Team?? ^^
 
HippieGriller schrieb:
Vertäge können - zum wiederholten Male - auch mündlich geschlossen werden, weswegen es hier per se nicht an einem fehlenden Vertrag scheitert.

Du solltest dir mal die [g=314]GVL[/g] Blaetter durchesen was bei einer Abrechnung einzureichen ist um es anerkannt zu bekommen: Vertrag, Rechnung, Einzahlungsbeleg und [g=420]CD[/g] mit der Nennung deines Namens darauf!

Weiss ja nicht ob ihr Berliner da wieder einen Sonderbonus habt...
 
Ich hab mir meinen Nachweisbogen jetzt mal rausgesucht:

II. Einzureichende Belege

1. Bei Taetigkeit gegen Honorar oder Umsatzbeteiligung:
- der vollstaendige Vertrag, in dem die angemeldeten Zahlungen vereinbart sind, wenn dieser Vertrag nicht schon zu einer frueheren Verteilung eingereicht wurde; usw usf.
 
Mal eine Frage nur so nebenbei ...

Wenn die Scheibe jetzt 1,5 Mill. mal über den Tresen gegangen wäre würde ich da auch hinterher sein aber lohnt sich der Aufwand bei 30.000 Stck ?!

Bitte nicht falsch verstehen, ich will hier nicht Unruhe stiften, es intressiert mich wirklich.

Ich habe davon keine Ahnung und wüßte gern was für den Künstler an so einem Silberling im allg. hängen bleibt ...
 
Northman schrieb:
Ich habe davon keine Ahnung und wüßte gern was für den Künstler an so einem Silberling im allg. hängen bleibt ...

häufig erstmal nichts, bis produktions- und promotionkosten eingespielt sind...
 
Mal was anderes ..
Ich brauch ab und an mal nen Saxophonisten .. Die Auflagen sind kleiner aber wer weiß, vielleicht auch irgendwann mal größer ..

Haste Interesse ?
 
Hi Liax,

klar hab ich Interresse!
Schreib mir einfach eine PM, wenn du mich brauchst.
Mir geht es in erster linie darum erst einmal bekannter zu werden. Der studiojob für Deadlock war hoffentlich nicht mein einziger.
Gruß Hitman
 

Ähnliche Themen

Glutamatjunkie
Antworten
114
Aufrufe
12K
Schludi
Schludi
Turquoise
Antworten
6
Aufrufe
1K
Turquoise
Turquoise
FabianKuss
Antworten
15
Aufrufe
142K
juniq123
J
M
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
11K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben