bandname

  • Ersteller Digit_AL
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Aber ich lass mir doch meinen Namen als Marke schützen? Und da kann ich mir aussuchen für welche Bereiche. Als Band halt nur dafür, oder ich schütze die Marke für alle Bereiche, was mehr kostet, aber ich behalte mir dadurch vor, dass ich irgendwann unter meinem Bandnamen auch Kekse rausbringen kann.

Oder stimmt das nicht?
 
Das ganze ist etwas knifflig, weil mehrere verschiedene Rechte zusammentreffen können. Deinen Namen kann Dir sowieso keiner nehmen. Wenn Du eine Marke schützen lassen willst, dann glaube ich nicht, dass das für alle erdenklichen Kategorien gehen kann. Da müsstest Du einfach mal beim Deutschen Patentamt in München nachfragen.

Wenn eine Marke eingetragen, aber nicht benutzt wird, dann kann der Schutz nach ein paar Jahren auch wegfallen.

Gruß Rainer
 
Hallo,

um mal ein wenig Licht in den Markenrechtsdschungel zu bringen:

Als Band halt nur dafür, oder ich schütze die Marke für alle Bereiche, was mehr kostet, aber ich behalte mir dadurch vor, dass ich irgendwann unter meinem Bandnamen auch Kekse rausbringen kann.

EarlGrey schrieb:
Wenn Du eine Marke schützen lassen willst, dann glaube ich nicht, dass das für alle erdenklichen Kategorien gehen kann. Da müsstest Du einfach mal beim Deutschen Patentamt in München nachfragen.

Wenn eine Marke eingetragen, aber nicht benutzt wird, dann kann der Schutz nach ein paar Jahren auch wegfallen.

Also zunächst mal sind die Kategorien, für die man Marken eintragen lassen kann in dem Nizzaer Klassifikationsabkommen geregelt. Der Deutsche Gesetzgeber hat dies ins nationale Recht übernommen. Die Klassen können im Anhang zur Markenverordnung eingesehen werden.

http://transpatent.com/gesetze/markenv.html

Ich habe mal nachgeschaut. Unter Dienstleistungsklasse 41 fällt "Unterhaltung" und hierunter konkret "Komponieren von Musik". Hier nachzulesen:

http://www.dpma.de/bmj/anlage_3.pdf

Das heißt nun, dass man die Tätigkeit/Dienstleistung "Komponieren von Musik" als Marke eintragen lassen kann. Und ein Bandname ist mE nichts anderes. Wenn ich mich recht erinnere kann man bei einer "Standardanmeldung" beim DPMA in München seine Marke für 3 Waren/Dienstleistungskategorien eintragen lassen, was um die 300 Euro kostet.

Wenn eine Marke nicht benutzt wird, kann, sofern man als Markeninhaber ein Unterlassungsverfahren anstrebt, einem die Nichtbenutzungseinrede des § 25 MarkenG entgegengehalten werden und die Marke ggf. wegen Verfalls gem. § 49 MarkenG gelöscht werden.

man kann nach §5 Abs.1 MarkenG. für seinen Namen Titelschutz beantragen.

Seh ich anders. Titelschutz (gemeint sind Werktitel gem. § 5 III MarkenG) dient dazu, Namen von geistigen Schöpfungen, die als selbständiger Gegenstand existieren, zu schützen (vergleichbar mit Urheberrecht womit sich der Titelschutz überschneiden kann).

aber nen normalen Namen, der lediglich aus dem normalen Sprachschatz gegriffen wurde kann nicht markenrechtlich geschützt werden, da man dann ja jedem untersagen könnte dieses Wort zu verwenden.

das ist so nicht ganz richtig. zwar können zB beschreibende Angaben oder Wörter aus dem allgemeinen Sprachgebrauch grds. nicht eingetragen werden (vgl. § 8 II Nr 2, 3 MarkenG), jedoch erfordert ein Unterlassungsanspruch, dass der Verletzer die Marke auch als Marke verwendet, also seinerseits Waren und Dienstleistungen mit dem Zeichen im geschäftlichen Verkehr benutzt.
Also nehmen wir mal an ich nenne meine Band "teuflische Gottesanbeter" dann müsste mir jeder Bibelverlag, jede Wachturmdruckerei usw. Gled für die verwendung meines Markennamen zahlen.

Wie gesagt läge da keine markenmäßige Benutzung vor. Anders wenn zB der Verlag ein Buch mit dem Namen "teuflische Gotteanbeter" herausbringt.

Es kommt drauf an, in welcher Sparte Du tätig wirst. Beispiel nochmal die Prinzen: Die machen Musik und lassen sei unter ihrem Bandnamen vertreiben. Bahlsen oder das Unternehmen, das bahlsen übernommen hat, kann aber die Prinzen nicht wegen Markenrechtsverletzung an seiner "Prinzenrolle" dran kriegen, schon weil dieses Produkt einen ganz anderen Markt bedient. Kekse und Musik sind doch recht verschiedene Produkte, nicht wahr? ;)

Nicht ganz. § 14 II Nr 3 MarkenG schützt auch bei verschiedenen Waren/Dienstleistungen. Jedoch dürfte in deinem Fall der Rufausbeutungstatbestand nicht gegeben sein, da niemand die Prinzenrolle mit den Prinzen (Band) in Verbindung bringen würde.

Gruß
 
Wie sieht es denn bei folgender Situation generell aus?

Eine Band hat einen MySpace seit dem 21.01.2008. Die Band trägt den Namen "Hikari".
Ein Projekt, was an sich schon länger existiert (nur unter anderem Namen) legt unter dem neuen Projektnamen "Hikari" am 12.02.2008 einen Space an.
Unter der [g=119]GEMA[/g]-Suche finde ich für erste Band keinerlei einträge, und auch auf der DPMA-Seite ist der Name Hikari von dieser Band nicht geschützt (das eine ist ein Juwelier das andere irgendwas anderes nicht-musikalisches).
Dürfen wir als zweite Band "Hikari" den Namen trotzdem behalten, obwohl die Band wohl schon länger existiert und ganz andere Musik macht als wir (Altenative-JAzz vs. Deutsch Rock-Pop)?

Grüße

Zero
 
das ist eine gute Frage...
 
Wie sieht es denn bei folgender Situation generell aus?

Eine Band hat einen MySpace seit dem 21.01.2008. Die Band trägt den Namen "Hikari".
Ein Projekt, was an sich schon länger existiert (nur unter anderem Namen) legt unter dem neuen Projektnamen "Hikari" am 12.02.2008 einen Space an.
Unter der [g=119]GEMA[/g]-Suche finde ich für erste Band keinerlei einträge, und auch auf der DPMA-Seite ist der Name Hikari von dieser Band nicht geschützt (das eine ist ein Juwelier das andere irgendwas anderes nicht-musikalisches).
Dürfen wir als zweite Band "Hikari" den Namen trotzdem behalten, obwohl die Band wohl schon länger existiert und ganz andere Musik macht als wir (Altenative-JAzz vs. Deutsch Rock-Pop)?

Grüße

Zero
Ja, warum auch nicht?
Angenommen aber die Band "Hikari" tritt in Japan auf und lässt sich den Namen für Japan schützen und ihr wollt zufällig ein Konzert unter eurem Namen "Hikari" dort spielen, dann werdet ihr mit großer Wahrscheinlichkeit ein Problem bekommen. Das gleiche betrifft natürlich auch physische Veröffentlichungen. Auf die [g=119]GEMA[/g]- und DPMA Suchleiste im Internet würde ich mich übrigens nicht verlassen.
 
Wie kann ich zuverlässig rausfinden ob sie bereits Tonträger veröffentlicht haben? Die Band hat keine Webseite!

EDIT: Wir haben vor nur in Deutschland zu singen (Genre Deutsch Rock/Pop).

Grüße

Zero
 
Also wenn Google nichts findet sagt das noch lange nichts. Ich hatte mir bereits vor 20 Jahren einen Kunstnamen für eine meiner Romanfiguren ausgedacht und musste dann vor 1 Jahr ca. feststellen, dass dies anscheinend ein Wort aus einer Indiosprache in Mexiko ist (ob tatsächlich so ausgesprochen wie bei mir angedacht bleibt fraglich, zumindest gleich geschrieben ist es). Sehr ärgerlich - vor allem, da ich seit Jahren (Jahrtzehnten) die Domains gesichert habe und dafür auch schon viel Geld ausgegeben habe.
In so einem Fall hilft auch das Schützen eines Namens oder einer Marke nichts.

lg,
 
Okay, das mag ja alles sein, aber wir haben halt hier den konkreten Fall und ich möcht halt wissen ob ich unseren Namen ändern sollte, oder mich mit denen einigen sollte, dass wir beide unsere Namen behalten können.

Grüße

Zero
 
Rohit_of_Twilight schrieb:
Okay, das mag ja alles sein, aber wir haben halt hier den konkreten Fall und ich möcht halt wissen ob ich unseren Namen ändern sollte, oder mich mit denen einigen sollte, dass wir beide unsere Namen behalten können.

Grüße

Zero

Hi,

Discogs.com liefert ganz brauchbare Ergebnisse wenns um Releases oder Artists-/Bandnamen geht.

Die [g=119]GEMA[/g] gibt dir zum Teil telefonische Auskunft, ob ein Name schon verwendet wird oder nicht.
Wenn Du einen Künstlername beantragst, bekommst Du einen schriftlichen Nachweis, dass das Psyeudonym ab sofort mit Deinem bürgerlichen Namen "verbunden" ist.

In Deinem konkreten Fall denk ich mal: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
Laut der [g=119]GEMA[/g] ist es DEVINITIV NICHT möglich, gleiche Psyeudonyme zu verwenden.

Der Punkt ist, dass bei einer physikalischen VÖ das Psyeudonym IN VERBINDUNG mit Deinem Bürgerlichen Namen (der Urheber) in den Credits aufgeführt sein MUSS, so wird der Track ja nachher auch angemeldet.
Wenn Du diesen Sachverhalt nachweisen kannst, werden auch Tantiemen ausgeschüttet.

War bei mir so.
Ich hatte zuerst einen anderen Künstlernamen, hab Veröffentlicht, wollte den Song der [g=119]GEMA[/g] melden und musste nachweisen, dass es auch wirklich meiner ist. Danach musste ich mir einen neuen ausdenken...ELECTRONATIVE :)
War a bissel blöd....aber man lernt nie aus..

Hoffe, Du kannst was damit anfangen.

Greez aus dem Schwabenländle.
Andy
 
Wie kann ich zuverlässig rausfinden ob sie bereits Tonträger veröffentlicht haben? Die Band hat keine Webseite!

EDIT: Wir haben vor nur in Deutschland zu singen (Genre Deutsch Rock/Pop).

Grüße

Zero
Anscheinend hat die Band ja doch eine Webseite. Wie wäre es denn, wenn du dich direkt mit denen in Verbindung setzt bzw. mit deren Label, wenn sie denn eins haben.

Da ihr ja nur in Deutschland spielen und veröffentlichen wollt, würde ich mich da mit der [g=119]GEMA[/g] in Verbindung setzen und einfach mal nachfragen, ob bereits eine Band mit diesem Namen in Deutschland veröffentlicht hat. Auch wenn diese Band bereits Auftritte in Deutschland gehabt haben sollte und vielleicht sogar schon veröffentlich hat und ihr meldet euch den Namen beim DPMA an, so ist es euer gutes Recht diesen Namen zu tragen.
Hi,

Discogs.com liefert ganz brauchbare Ergebnisse wenns um Releases oder Artists-/Bandnamen geht.

Die [g=119]GEMA[/g] gibt dir zum Teil telefonische Auskunft, ob ein Name schon verwendet wird oder nicht.
Wenn Du einen Künstlername beantragst, bekommst Du einen schriftlichen Nachweis, dass das Psyeudonym ab sofort mit Deinem bürgerlichen Namen "verbunden" ist.

In Deinem konkreten Fall denk ich mal: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
Laut der [g=119]GEMA[/g] ist es DEVINITIV NICHT möglich, gleiche Psyeudonyme zu verwenden.

Der Punkt ist, dass bei einer physikalischen VÖ das Psyeudonym IN VERBINDUNG mit Deinem Bürgerlichen Namen (der Urheber) in den Credits aufgeführt sein MUSS, so wird der Track ja nachher auch angemeldet.
Wenn Du diesen Sachverhalt nachweisen kannst, werden auch Tantiemen ausgeschüttet.

War bei mir so.
Ich hatte zuerst einen anderen Künstlernamen, hab Veröffentlicht, wollte den Song der [g=119]GEMA[/g] melden und musste nachweisen, dass es auch wirklich meiner ist. Danach musste ich mir einen neuen ausdenken...ELECTRONATIVE
War a bissel blöd....aber man lernt nie aus..

Hoffe, Du kannst was damit anfangen.

Greez aus dem Schwabenländle.
Andy
Vorsicht! Pseudonym und gemeldeter Künstlername (also eine Marke) sind nicht das gleiche!

Das stimmt so aber nicht. Du musst den Namen zwar in Verbindung mit deinem bürgerlichen Namen der [g=119]GEMA[/g] mitteilen, aber was du ins Booklet deiner [g=420]CD[/g] schreibst ist dann doch letzendlich egal, solange es nicht ein Pseudonym ist, das schon verwendet wird. Denkst du etwa Bushido wird in sein Booklet Anis Mohamed Youssef Ferchichi reinschreiben? Wohl eher nicht...:)

Gruß
Allen
 

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