Artist name

psboy

psboy

Registriert
15.05.03
Beiträge
174
Reaktionen
0
Punkte
214
Hi!

Wie schauts aus mit Artist names?

Also wenn ich nun Thomas Schmidt hiesse, ist dieser Name bestimmt schon vergeben ... kann ich mich trotzdem so nennen? Wie finde ich raus, ob ein Artist name schon vergeben ist?

Dürft ich mich trotzdem so nennen? Wenn nicht, welche "Strafe" droht mir?

Muss ich meinen Artist name als Marke anmelden? Wie isses, wenn ich ihn im Ausweis als Künstlername vermerken lasse?

Viele Fragen ... hoffe, ihr könnt mir irgendwie Input geben :)

Merci und schöne Grüße!
 
Im Prinzip kannst du dich so lange nennen wie du willst, bis sich jemand beschwert, oder? Kann dir dazu aber nichts verbindliches sagen. Aber wenn du deinen echten Namen benutzt dürfte doch nix falsches daran sein.
 
hm ... und wenns nun ein Artist name wäre wie "Jaspa Jones" ?
 
Hi,
Grundsaetzlich gilt nicht nur hierzulande, dass ein Kuenstlername nur einmal verwendet werden soll, um Verwechslungen zu vermeiden. Streiten sich zwei darum, wer denn nun "darf", dann hat derjeneige Pech, der den besagten Namen erst spaeter verwendet hat...
Darum gilt: Vorher informieren, ob der "Wunsch - Kuenstlername" noch frei ist.
Dank Internet und Suchmaschinen kann man ja heute schnell und einfach viel abklappern...

Schau mal zB unter www.bandname.com

UND: Wenn man sich nen Kuenstler/Bandnamen zugelegt hat, dann einen hieb und stichfesten Nachweis erbringen, ab welchem Datum man diesen benutzt hat.
Nur das "reservieren" nutzt nix, es muss sich um den Nachweis handeln, dass man den Namen im geschaeftlich relevanten Bereich gefuehrt hat, zB Bandvertrag, Konzertauftritte, Ausweiseintragung, Steuernummer, etc.

Und der Spezialfall. dass zwei mal ein "Hans Schmidt"
Karriere macht, und mindestens einer davon ist "Echt" - da wird sich dann wohl eines der hohen Gerichte mit auseinandersetzen muessen, ich denk, da gibts bisher keine Beispielfaelle... Duerfte jedenfalls schwer werden, jemandem untersagen zu wollen, seinen echten Namen als Kuenstlernamen zu fuehren, nur weil jemand anderes 2 Jahre vorher auch damit erfolgreich wurde ( ob nun auch "echt"
so heissend oder nicht ) ...

Gruss, Pete.
 
Lindisfarne ist ein sehr gutes Beispiel :D

das war mal eine geile Band aus den 70igern - hier im forum ist es eine etwas :p andere musikrichtung
 
Hi


Streiten sich zwei darum, wer denn nun "darf", dann hat derjeneige Pech, der den besagten Namen erst spaeter verwendet hat...

Da wäre ich mir nicht so sicher. Es gab mal irgendwann ein Grundsatzurteil, nachdem man ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Das bezog sich allerdings auf Domains. Könnte mir aber vorstellen, dass man das auch ganz einfach auf Bandnamen übertragen kann.

Naja, auf jeden Fall steht derjenige besser da, der sich schon einen gewissen Namen gemacht hat und deshalb ein berechtigtes Interesse daran hat, dass dieser Name für ihn weiter existiert. Wie gesagt, da ging es um Domains und darum, dass viele Leute Domains angemeldet hatten, die sie gar nicht brauchten und bei denen sie spekuliert haben, dass irgendwann mal die große Kohle rüberkommt.

Da das aber übertragbar ist, bin ich mir da nicht so sicher. Sprich: wenn man selbst keinen hohen Bekanntheitsgrad erreicht und dann kommt irgendwann eine gleichnamige Band, die den mega Nummer 1 Chartbreaker Hit hinlegt, dann hat man sehr schlechte Karten, seinen Namen zu behalten. Zumal man ja meist erst von der Existenz des zweiten Namens erfährt, wenn es zu spät ist.

Aber ich denke, da kann unser Haus & Hof Jurist EarlGray mehr zu sagen... ;)

Ist auch mehr ne Spekulöation von mir...

Gruß
Mike
 
Hi ;) ,

ich kann nur was Grundsätzliches dazu sagen. Egal ob Firmen, Künstlernamen oder Domains, alles leitet sich aus dem Namensrecht ab und dem Grundsatz "wer zuerst kommt, mahlt (malt?) zuerst."

Also wenn jemand sich einen Künstlernahmen aussucht, sollte er darauf achten, dass es den nicht schon gibt, sonst ist er den im Zweifelsfalle früher oder später wieder los.

Das von @Mike angesprochene Urteil mit den Domains ist eigentlich eher als Ausnahme von diesem Grundsatz zu sehen. Warum ein Jäger und Sammler von Domains ein schützenswertes Interesse haben sollte, alle 4.736 Domains, die er nicht benutzt, zu behalten, ist echt nicht einsehbar. Darauf zu bestehen, sehe ich auch als rechtsmissbräuchlich.

Aber bei Künstlern ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der, der schon eine Künstlerbezeichnung hat, diese auch benutzt.

Lustig könnte es werden, wenn es darum geht, wie bekannt der bestehende Künstlername schon ist bzw. auf welches geografische Gebiet sich dessen Wirkungskreis bezieht. Äh ja, also nochmal verständlich: Wenn ein Oberbayer sich der "Heuler" nennen will und es den bereits in Ostfriesland gibt, dann kommen sich die beiden solange nicht in die Quere, bis einer in das "Revier" des anderen vordringt. Wenn dann der Ostfriesen-Heuler ständig Auftritte nur in Altenheimen in Itzehoe macht und sich der später gekommene Oberbayer bundesweit zum "Volksmutanten-Hit" entwickelt, dann würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass der Ostfriese dem Oberbauyer den "Heuler" so einfach verbieten darf (vom Grundsatz her eigentlich schon).

Trotzdem lieber vorher gucken und solche Probleme möglichst vermeiden. Das verdirbt sonst einfach den Spaß an der Sache.

Gruß Rainer
 
Aber wie finde ich nun raus, daß ein Name belegt ist? Bei bandname.com ist mein Artist name noch nicht vergeben ... aber als ich mich bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet hab, wurde mir gesagt, daß der Name international bereits existiert ...

Welche Konflikte gibt es da denn? Ich mein, vielleicht hat sich ja irgendein Keks nur so genannt und benutzt den Namen nicht mehr ?!

Also seh ich das richtig, daß es im Zweifelsfall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wer den Namen verwenden darf?

Dann würd ich mich einfach mal so nennen und gucken, was passiert - wenns da keine großartigen Strafen etc. gibt ... vielleicht interessierts ja auch keinen :)
 
Scheinwelt schrieb:
aber als ich mich bei der [g=119]GEMA[/g] angemeldet hab, wurde mir gesagt, daß der Name international bereits existiert ...
Deine Page: www.petshopboys-online.com :eek:
Ich hoffe du willst dich nicht Petshopboy nennen :p

öhm, ja, meine page - aber nein, so will ich mich nicht nennen :) das wär dann doch etwas zuuuu auffällig :) Zumal der Name als Markenname wirklich geschützt ist ;)
 
Wie isses, wenn ich ihn im Ausweis als Künstlername vermerken lasse?

Hi psboy,

das mit der Eintragung des Künslernamens in den Perso ist von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterschiedlich, weil sich viele gar nicht so damit auskennen. Hab auchmal versucht einen Künstlernamen eintragen zu lassen. Dafür muss jedoch eine überregionale, nicht unerhebliche Bekanntheit bestehen, was man mit Plattenveröffentlichungen, Zeitungsartikeln und ähnlichem nachweisen müsste. Manche Gemeinden sind da vielleicht lascher, bei mir hat's jedenfalls nicht geklappt, ist aber auch nicht wirklich wichtig im Perso.

Gruß
Freealism
 

Ähnliche Themen

moonbooter
Antworten
2
Aufrufe
9K
rootnix
R
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Behringer K-2
Antworten
2
Aufrufe
17K
bernybutterfly
bernybutterfly
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Line6 HX Stomp
Antworten
3
Aufrufe
25K
DocM.M
D
RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
8
Aufrufe
19K
diagnostix
diagnostix

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben