Account überlassen

gyn

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Moin,

ein Kumpel von mir hat vor Kurzem mit Recording angefangen, und ich möchte ihm ein paar VSTi's überlassen, die ich nicht mehr nutze. Da ich diese Sachen einzeln von den jeweiligen Firmen habe und von denen auch sonst nichts mehr kaufen werde (Shreddage u. ä.), dachte ich mir, ich verkaufe ihm nicht die einzelnen Instumente, sondern überlasse ihm gleich meinen Account. Also ich gebe ihm mein Passwort und er kann dann mit dem Account und dem jeweiligen Instrument arbeiten. Hat das schon mal jemand gemacht, ist das legitim oder kann es da irgendwelche Probleme geben?
 
Machs doch einfach, wenns ein Kumpel ist.
 
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Hat das schon mal jemand gemacht, ist das legitim oder kann es da irgendwelche Probleme geben?

Formaljuristisch steht die Antwort in den jeweiligen AGB bzw. EULA, aber in der Tat: einfach machen. Der Buddy muss ja im Grunde nur das PW ändern. Und irgendwann den Nutzernamen.
 
Ok, werde ich dann so machen, danke! :)
 
Moin

Schwierige Frage, weil ja gelegentlch auch Dinge in die AGBs geschrieben werden, die sich rechtlich gar nicht durchsetzen lassen. Nur weil eine Firma bsp. die Weitergabe von Accountdaten verbietet, muss daraus noch gar nichts folgen. Das kann dann im Zweifel nur ein Rechtsanwalt klären. Aber oft hilft der gesunde Menschenverstand: Wenn du deinem Kumpel den Account überläßt, so dass du selbst keinen Zugriff mehr drauf hast, sollte die Sache eigentlich in Ordnung sein, weil es sich um eine Schenkung handelt.

lg
bird
 
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Schwierige Frage, weil ja gelegentlch auch Dinge in die AGBs geschrieben werden, die sich rechtlich gar nicht durchsetzen lassen. Nur weil eine Firma bsp. die Weitergabe von Accountdaten verbietet, muss daraus noch gar nichts folgen.

Das kommt natürlich hinzu. Der EuGH hat ja mehrfach entschieden, dass der Weiterverkauf von Software zulässig sein muss, soweit diese mit Wissen und Wollen des Publishers in der EU veröffentlich worden ist.

Wovon man mal bei ca. allen Butzen, über die wir hier immer schnacken, ausgehen kann.
 
Formaljuristisch steht die Antwort in den jeweiligen AGB bzw. EULA, aber in der Tat: einfach machen. Der Buddy muss ja im Grunde nur das PW ändern. Und irgendwann den Nutzernamen.

Sehe ich auch so. Habe ich auch schon gemacht um den Transfergebühren zu entgehen. Ich sag jetzt nur nicht wo. :D
 
In der Facebook Gruppe "Sell Buy Audioplugins", in der ich bin, verkaufen die Leute am laufenden Meter ihre Wellenaccounts.
 
Nutzt natürlich nix, wenn ich jemandem zb. meinen UVI Account überlassen würde, da deren Produkte ja mit ilok verknüpft sind und ich daher auch meinen ilok Account mit weggeben müsste. Da macht es Sinn die Lizenzen (ilok) doch regulär zu übertragen.
Aber da wo es problemlos möglich ist einen Account wegzugeben, warum nicht und ob das 100% rechtens ist, wäre mir egal.
 
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Nutzt natürlich nix, wenn ich jemandem zb. meinen UVI Account überlassen würde, da deren Produkte ja mit ilok verknüpft sind und ich daher auch meinen ilok Account mit weggeben müsste. Da macht es Sinn die Lizenzen (ilok) doch regulär zu übertragen.
Aber da wo es problemlos möglich ist einen Account wegzugeben, warum nicht und ob das 100% rechtens ist, wäre mir egal.

Beim von mir angesprochenen Verkauf gab's auch einen Lizenz-USB-Stick, aber den habe ich halt einfach mitverkauft. Und nachdem ich keine weiteren Produkte dieses Herstellers hatte, war's kein Problem. Nein, es war nicht Steinberg - Cubase hab ich noch. :D Klar, bei iLok geht das nicht so leicht.
 
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Kommt auf den Account an.
Ich persönlich bin in der Beziehung geheilt.
Hatte mal vor ein paar Jahren hier von einem User Spectrasonics-Produkte gekauft.
War im ersten Moment günstig. Er hatte aber Trillian auch schon von einem anderen User übernommen und konnte dort die E-Mail-Adresse nicht mehr ändern. Omnisphere und Stylus hatte er selbst gekauft und konnte die Daten dort noch ändern.
Leider war es mir nicht möglich Trillian, Omnisphere und Stylus zusammen zu installieren, weil 2 verschiedene Accounts.
Also musste Trillian weichen, damit wenigstens Omnisphere und Stylus laufen.
Im Endeffekt war dass dann kein Schnäppchen mehr. :)
Mit dem Rechtlichen interessiert Spectrasonics wohl Null, so wie ich das auf diversen Seiten gelesen habe.
Mein englisch ist auch nicht gut genug um mich auf eine Diskussion mit dem Support einzulassen.
Von daher, Lehrgeld und so. :)

Wenn es aber dein Kumpel ist und Du in Kontakt mit ihm stehst, ist es einen Versuch wert.
 
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Was defintiv nicht geht, ist erfahrungsgemäß FL Studio und dessen Extensions. Die verbieten die Übertragung (zu Unrecht) und haben mir angedroht, im Falle eines Verkaufes die Version beim Käufer zu deaktivieren. Da ich keine Zeit für diese Art Dreck habe, habe ich sie aktuell nochmal verschont, aber könnte ich eigentlich mal machen, dass sie aufwachen.
 
Bei Sample-Libraries wie das von gyn angesprochene Shreddage von Impact Soundworks gibt es auch noch Unterschiede.
Manche Libraries werden ja über Native Access aktiviert, manche wie z.B. 8Dio haben ein Wasserzeichen und andere wiederum kann man "normal" laden.
Da wird die Sache evtl. auch nochmal rechtlich etwas unübersichtlich.
Kenn mich da aber ehrlich gesagt nicht so gut aus.
 
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Hm, wenn jemand in der Tat gegen die gesetzlichen Regelungen verstösst, kann man ihn ja ziemlich heftig zur Kasse bitten, gerade vor amerikanischen Gerichten. Wäre die Frage, ob die dortigen Regelungen das zulassen, die Weitergabe von Software derart einzuschränken. Wenn nicht, wäre der Importeur haftbar, der die SW hier in der EU vertreibt, wenn er einem Käufer einer legalen Version die Funktion abschaltet. Wir hatten kürzlich einen solchen Fall bei einer Medizinsoftware. Bei einem Betriebsübergang wurde eine Firma gelöscht und eine neue gegründet. Der Datenbankhersteller, wollte die Software nicht mehr für die neuen Kliniken freischalten und musste gerichtlich gezwungen werden. Er durfte dann nur eine Umschreibegebühr nehmen für seinen Mehraufwand, der angemessen ist. Die Softwarehersteller machen das ja - gerade wegen des Urteils - inzwischen so, dass sie einen solchen Fall nicht mehr verbieten, sondern vertraglich mit aufnehmen, allerdings vorher Gebüren festhalten. Es kann also passieren, dass eine Software dann zwar verkauft wird (in dem Fall vom Insolvenzanwalt) - die Käuferin aber je Nutzer einen Fuffi an der Backe hat. Der nächste Trick ist, Quartals- oder JahresAbos abzuschließen mit horrenden Kosten und den lieben Dauerkunden 80% Rabatt zu geben. Geht die Software auf einen neuen Kunden über, fällt der weg, da man keine Rabatte geben MUSS. Die neue Käuferin zahlt also bei jedem update das 5-fache und in der MED ist es Pflicht, ein vom Hersteller als wichtig angekündigtes Update zu erwerben.

Bin mal gespannt, wann die Consumer-Software-Industrie das auch schnallt und ihre "Reinstopfs" so verriegelt, dass man sie für 5,- im Monat leasen kann, sofern man seinen Namen nicht ändert.
 
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Hm, wenn jemand in der Tat gegen die gesetzlichen Regelungen verstösst, kann man ihn ja ziemlich heftig zur Kasse bitten, gerade vor amerikanischen Gerichten. Wäre die Frage, ob die dortigen Regelungen das zulassen, die Weitergabe von Software derart einzuschränken. Wenn nicht, wäre der Importeur haftbar, der die SW hier in der EU vertreibt, wenn er einem Käufer einer legalen Version die Funktion abschaltet.

Man muss auseinanderhalten: gesetzliche Regelungen des Landes, in dem man sich aufhält, des Landes, in dem der Hersteller / Publisher seinen Sitz hat. Dann: ist man Verbraucher oder Unternehmer, welchen Inhalt hat der Vertrag und ist die jeweilige Regelung zB ggü. Verbrauchern wirksam?

Wenn ein US-Unternehmen, nehmen wir mal UAD, in DE seine Weichware verkauft und gezielt den deutschen Markt anspricht, wie sie es mit einer DE-Domain und vollständig lokalisierter Webseite ja tun, dann bringen sie ihre Software wissentlich und willens in den Verkehr innerhalb der EU.

D.h. SIE müssen sich an die Gegebenheiten des Marktes anpassen, auf dem sie vertreiben wollen. D.h. deren EULA können, v.a. ggü. Verbrauchern unwirksam sein, wenn darin zB das Recht auf Weiterveräußerung von S/W eingeschränkt wird.

(Angemessene) Gebühren für einen Transfer zu nehmen ist ja ok, aber die Gebühren / der Transferprozess dürfen nicht so abschreckend sein, dass der Wiederverkauf de facto wirtschaftlich oder rein tatsächlich uninteressant oder beschwerlich wird, dass man es schlicht deswegen nicht macht.

z.B. hätte ich gedacht, dass die zusätzlichen 20 USD (+VAT), die der Käufer bei PA abdrücken muss, ein Killer sein wird, was den 2nd Hand Verkauf angeht. Aber weit gefehlt - das brummt ohne Ende.

Waves hingegen haben durch ihre Dauer-Rambazamba-Tiefstpreise und die Einführung der Transfergebühren den 2nd Hand Markt weitestgehend gekillt, es sei denn, es werden ganze Accounts verbimselt.
 
:eek: Ich glaube, ich überlege mir das nochmal...
 

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