Ab wann ein Cover?

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Ravebase

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Ab wann ist ein Song oder eine Melodie ein Cover? Erst wenn sie 100% identisch ist oder schon wenn sie um eine Note oder mehr abweicht abweicht.
Es gibt ja so viele Lieder auf der Welt, da kann es ja passieren das 2 Leute die gleiche Melodie genommen haben. Was passiert dann?
 
Hi Ravebase!

Das mit dem Copyright ist an sich ganz einfach: Die Urheberechte sind dann verletzt, wenn ein song Elemente eines anderen verwendet, die einen gewissen Wiedererkennungswert haben. (Alles von wegen 10 bis 15 Sekunden sind erlaubt, oder bis zu 3 Töne am Stück wären OK ist totaler Quatsch.)

Und genau da liegt das Problem: Das mit dem Wiedererkennungswert ist sowas von schwammig und ungenau, dass es auf den Einzelfall ankommt, wenn nötig auf ein Urteil.

Entscheidend für das Urheberecht ist in diesem Fall dann der Zeitpunkt, zu dem jemand die Melodie oder den songtext oder die Taktfolge geschrieben hat. Um diesen nachzuweisen, muss eine Prioritätsverhandlung beim Notar sein. Zumindest ist das das Resumee einiger Diskussionen in diesem Forum.

Man geht also zum Notar mit seinem gesamten Werk (Noten, Daten wie Cubase-files, Arrangement, Text, ...) und lässt den Notar bestätigen, dass er diese Sachen zu dem betreffenden Zeitpunkt erhalten hat. Ungefähr so läuft das ab, ganz sicher bin ich mir aber auch nicht. Schau mal hier:

<a href="http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=11616&forum=3&28">Prioritätsverhandlung beim Notar</a>


mfg,
SonicAddict
 
Das mit dem WIedererkennungswert stimmt soweit, will bloß noch hinzufügen, dass es da in letzter Zeit zum Thema Cover ganz Interessante (und meiner Meinung nach schockiere´nde) Urteile gab:
So wurden Klagen der Urheber abgewiesen mit der Begründung, das verwendete Material wäre zwar urheberrechtlich geschützt, da es aber in einen komplett anderen Zusammenhang gesetzt wurde, gilt es nicht als Cover und muss nicht genehmigt werden. Konkret ging es dabei um Technosongs die Melodie- und auch Textlinien bekannter Balladen 'geklaut' hatten.
Gleiches gilt wohl auch bei Parodien. Die dürfen ja auch (fast) ohne Einschränkung durch das Urheberrehct gemacht werden.
 
gilt es nicht als Cover und muss nicht genehmigt werden
Ein Cover muß nicht genehmigt werden. Das Verwenden einzelner Teile oder das Abändern bzw. Umtexten eines Werkes muß - rein rechtlich gesehen - genehmigt werden.
Parodien bedürfen bei Veröffentlichung der Genehmigung des Autoren/Verlages.

Gruß, Globo
 
Das ist doch aber das gleiche wenn ich was cover ändere ich damit ja auch ein Werk. Also bedarf es doch einer Genehmigung :-?
 
Nein, wenn Du Melodie, Harmonien und Struktur nicht einschneidend veränderst, kannst Du jeden Song ohne Genehmigung covern und wenn Du willst auch veröffentlichen. Du müßt dann nur bei der GEMA die ursprünglichen Autoren angeben.

Gruß, Globo
 
Hi,

interessantes Thema, da ich auch "betroffen" bin/war.

Ich habe vor ca. 2 Jahren ein "Cover" vö-t. Wir haben es dem damalig zuständigem Musikverlag vorgespielt, es wurde uns gesagt "Ist nur ein Cover, können Sie so genehmigungsfrei vö-en".
So! Obwohl wir einige Linien verändert bzw. hinzugeügt hatten und auch bei dem Extended Mix das Arrangement verändert haben.

Ich kenne es so:
Ein Cover ist ein Cover, wenn es in der Tat "note by note" nachgespielt ist. Transponierung ist jedoch erlaubt. Wird nur irgendetwas hinzugefügt oder das Arrangement verändert, ist es kein Cover mehr (!).

Aber:
da ich diverse andere Stücke auch gecovert habe bzw. wollte mit VÖ, wurden mir seitens verschiedener Verlage zwei (!) Äusserungen zugetan:

1. "Wenn sie jetzt z. B. 'n Refrain verlängern bzw. wiederholen, aber der Wesensgehalt und die Stilrichtung im groben gleich bleibt ist es noch "Cover", da brauchen Sie keine Genehmigung" (...gefährlich, meiner Meinung nach!)

2. (andere Meinung):
"Wenn Sie nur irgendetwas hinzugefügt haben, oder anders arrangieren, dann müssen Sie eine GEnehmigung einholen. Schicken Sie uns das Material und füllen sie den Formbogen aus"..bla bla...

So: letztes Jahr habe ich -mal wieder!- auch bei einem kleinen Label "gecovert". Ich musste mir die Genehmigung bei der EMI einholen für das Stück. Über Holland ging dann die Anfrage los: Stück mit sämtl. Versionen hinschicken, Formbogen ausfüllen, warten...ging bei uns innerhalb von 4 Tagen (!!!), normal dauert's bis zu zwei Monaten (!).

Ach ja:
Obwohl wir einiges verändert haben: 100 Prozent GEMA geht an die Urheber, kein "Bearbeitungs"-Tantiemenanteil (zumindest hierbei war/ist es so).

Generell:
Wenn ich nur irgendwas etwas verändere, werde ich mir IMMER die Genehmigung einholen bzw. den zust. Verlag anfragen. Wenn die eine Meinung haben wie z. B. oben unter Punkt 1., dann lasse ich's mir schriftlich geben, bewahre alle Mails auf etc.. so ist man wenigstens dann auf der sicheren Seite.

Aber: ich cover jetzt nicht mehr:) Reicht mir.

Ich kann nur warnen, zu meinen "Ach, ist ja nur ein Cover, ich brauche keine Genehmigung" Das kann gefährlich werden. Auch würde ich mich nicht auf die Aussage eines Labels verlassen "Wir kümmern uns um die Rechte", denn man selbst hat es "produced" (!).

Also die Aussage hier "... wenn Du die Melodie nicht entscheidend veränderst..." --> Das ist ja das Problem: wer entscheidet denn was "entscheidend" ist? Da soll lieber der Verlag bzw. der Urheber entscheiden.

Ich habe auch schon Absagen erhalten ("Nein, die Urheberin möchte das nicht" usw..) Also die Meinung "Ach, die sagen alle o.k., die verdienen ja mit daran, also GEMA" stimmt so dann leider auch nicht, obwohl viele so denken.

Ach ja:
ich hörte, z. B. bei ABBA-Stücken muss IMMER eine Genehmigung eingeholt werden, auch wenn es 1:1-gecovert ist (??) Weiss da einer was von (betrifft einen Kumpel von mir) ??

Gruß
Forry
 
Ob ABBA oder nicht, Du brauchst keine Genehmigung.
Und selbst wenn der Verlag im Nachhinein glaubt, es sei genehmigungspflichtig, was will er denn machen? Er kann höchstens eine Verfügung erzielen, daß Du das Stück nicht weiter vertreiben darfst, was sehr unwahrscheinklich ist, da er riskiert, Dir Schadensersatz leisten zu müssen, wenn sich rausstellt, das es nicht genehmigungspflichtig war.
Andersrum kann der Verlag Dir gegenüber keinen Schadensersatz fordern, da kein Schaden entstanden ist.
Was also kann gefährlich werden?

Gruß, Globo
 
Sorry globo aber das was Du schreibst ist Blödsinn. Natürlich braucht er rechtlich gesehen die Genehmigung. Und gerade große Firmen wie EMI, Universal etc. lassen sich nicht beliebig auf der Nase rumtanzen wenn Du einfach Songs benutzt an denen sie bzw. ihre Künstler die Rechte haben. Zumal durchaus ein Schaden entstehen kann. Nämlich eine Rufschädigung. Und da ein Künstler zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von seinem Ruf lebt kann ein geschickter Anwalt Dir da ganz schnell eine Summe ausrechnen.
Oder glaubst Du tatsächlich Du könntest einen Song von Grönemeyer in einer Hardcore Techno Fassung veröffentlichen und sowohl Herbert als auch EMI legen aus lauter Angst es könne ja ein identisches Cover sein die Hände in den Schoß und schlotter vor Dir?
Naja, vielleicht habe ich Dich ja falsch verstanden aber tut euch selbst einen Gefallen und lasst Veröffentlichungen von Coversongs entweder bleiben oder sichert sie rechtlich 100%ig ab. (Am besten über euer Label und entsprechenede Anwälte dahinter). Bei allem anderen verbrennt ihr euch nur die Finger.

Tschö, rOGA
 
Oder glaubst Du tatsächlich Du könntest einen Song von Grönemeyer in einer Hardcore Techno Fassung veröffentlichen und sowohl Herbert als auch EMI legen aus lauter Angst es könne ja ein identisches Cover sein die Hände in den Schoß und schlotter vor Dir?

Stimm dir im Großen und Ganzen zu, aber gerade in dem Punkt muss ich auf mein voriges Posting zurückkommen: Wenn du die Musikart entscheidend änderst brauchst du nicht mehr die Genehmigung. Ist ein Grenzfall, und ich würde das Risiko auch nie eingehen, weil du entsprechend Anwälte und auch Geld brauchst, wenn EMI, BMG oder Sony gegen dich vor Gericht zieht.

Aber wie gesagt: Es gab so einen Gerichtsfall, in dem ein bekannter US-Rapper Teile bekannter Songs gecovert hat und trotzdem keine Genehmigung brauchte, weil er durch eine völlig andere Musikart (und seinen eigenen Stil) diese Regelung umgangen ist.
Leider finde ich den Artikel nicht mehr und kann deshalb nicht mit Einzelheiten aufwarten, aber diesen Fall gabs wirklich!
 
Ja, aber entscheiden wird das der Richtung, und seine Informationen bekommt er von Anwälten und Sachverständigen - nicht von dem Autor des Songs. Ziemlich grenzwertig. Bleiben wir doch bei Grönemeyer - nimm einfach "Mensch". Ein geschickter Anwalt macht Dir das zu elektronischer Musik, und die ist von Techno nicht mehr weit genug entfernt, Andererseits sind's Texte, die zu Herzen gehen. Könnte Volksmusik sein. Ach ja - hast Du die E-Gitarre gehört. Eindeutig Metal. Und dann ist der Text im Booklet auch noch in schwarzer Farbe gedruckt. Keine Frage - Black Metal....
Klingt komisch - is aber so.

Tschö, rOGA
 
Eben, und das ist das große Problem. Also solange keine große Plattenfirma dahinter steht - lieber alles genehmigen lassen, sonst ist die Karriere vorbei bevor sie angefangen hat. Und wenn eine große Firma dahinter steht wird die sich hoffentlich um die Rechteeinholung kümmern.
 
Und da ein Künstler zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von seinem Ruf lebt kann ein geschickter Anwalt Dir da ganz schnell eine Summe ausrechnen.
Um es in Deiner Ausdrucksweise zu sagen: Was für ein ausgemachter Schwachsinn.
Zeig mir ein Urteil, in dem ein Künstler oder Autor auch nur einen Cent Schadensersatz wegen Rufschädigung durch Verletzung seiner Rechte bekommen hat.
Was soll das, hier bei den Leuten Angst vor ominösen gewieften Rechtsanwälten großer Plattenfirmen zu schüren? Die haben ganz andere Sorgen.
...aus lauter Angst es könne ja ein identisches Cover sein...
Ein identisches Cover gibt es nicht. Entweder es ist identisch (das heißt dassellbe) oder ein Cover.
Und auf deine Frage: Ja, wenn du eine Hardcore-Techno-Fassung eines Grönemeyer-Titels (als Cover) machst und ihn veröffentlichst, ist es extrem unwahrscheinlich, daß EMI oder HG dagegen etwas tun, und zwar nicht aus Angst, sondern 1.weil es sie nicht interessiert und 2. weil es, außer des Verbots der weiteren Verbreitung, keine Handhabe gegen Dich gibt.

Gruß, Globo
 
Zeig mir ein Urteil, in dem ein Künstler oder Autor auch nur einen Cent Schadensersatz wegen Rufschädigung durch Verletzung seiner Rechte bekommen hat.

Auch wenn ich keinen beim Namen kenne (ich kenne übrigens auch keinen Fall bei dem jemand seine Oma erstochen hat und ins Gefängnis musste persönlich - trotzdem weiss ich, dass es verboten ist) kann ich Dir zumindest den Paragraphen liefern. §83 UrhG besagt, dass "die urheberpersönlichkeitsrechtliche Komponente auf Künstlerseite zu beachten ist, um den Künstler vor Entstellungen seiner Darbietungen im Kontext eines Remixes oder einer Coverversion zu schützen" Und das kann durchaus auf eine Schadensersatzklage hinauslaufen.

Übrigens gibt's im Netz eine recht gute Abhandlung zum Thema unter http://www.kalinka.cichon.de/jura/remixecover.rtf. Da heißt es unter anderem

"...beruhen Coverversionen gerade auf dem Prinzip, sich die Erkennbarkeit der Melodie der Ursprungsversion zu eigen zu machen. In Ansehung des starren Melodienschutzes gemäß § 24 Abs. 2 UrhG ist die neue Version daher regelmäßig als erlaubnispflichtige Bearbeitung des Ausgangswerkes zu qualifizieren, da der neuen Version die erkennbare Melodie der Ursprungsversion zugrunde gelegt worden ist."

Zum Thema - "Mach den Leuten keine Angst vor Covers" sag' ich nur. Lieber mach ich Ihnen Angst davor zu covern als es ihnen schmackhaft zu machen obwohl ich glaube, dass sie damit ernsthaft Probleme bekommen können. C'est la vie.

Tschö, rOGA
 
Interessant. Den Paragraphen kannst Du mir nennen. Eine Abhandlung zu dem Thema auch. Aber warum findest Du dann kein Urteil?
Weil´s keins gibt. Und der Unterschied zwischen unserem Fall und Deiner Oma ist der, daß wir alle wissen, daß einer, der seine Oma ersticht, ins Gefängnis kommt, wenn er erwischt wird. §83 UrhG wiederum sieht an keiner Stelle ein Verbot nicht genehmigter Coverversionen vor.

Gruß, Globo
 
Hallo nochmal.
@Globo:
Also: gerade WENN man die Richtung, den Stil ändert, GERADE DANN braucht man eine Genehmigung (!).

Natürlich kann das Schadenserstatzklagen geben, nicht nur durch den Urheber, sondern:
durch das Label (!), denn:

wenn Du als Bearbeiter sagst "ist'n Cover, ich trage die Verantwortung" (und der BEARBEITER sollte auch die Genehmigung einholen, es sei denn er hat's schriftlich vom Label, dass dieses die Gen. einholt und das alles o.k. ist), dann kann es zu Schad.-Ers. -Ansprüchen kommen ! Denn: die ersten Pressungen sind ja quasi "für die Tonne" bzw. müssen aus den Läden genommen werden bzw.d as Label hat darauf gebaut eine erneute 2. Auflage etc. zu pressen und kann das nicht... hat aber bereits -sagen wir 2000- CDs pressen lassen...for nothing, weil Du als Bearbeiter gesagt hast: "Ich möchte das bei Euch, dem Label, veröffentlichen. Ist schon o.k., ist 'n cover."

Wenn das Label sich drum kümmern will, dann immer schriftlich geben lassen...

Ich habe zwei Cover vö-t, bin kurz vorm 3. Ich habe mit Warner und EMI regen Kontakt gehabt in der Sache. Das ist nicht sooo einfach.

Globo, es wäre Wahnsinn, einfach 'n Cover (oder vielmehr bei starker Veränderung ein sogen "Remix" - rechtliche Trennung/Einteilung- ) einfach "so zu veröffentlichen" und zu denken der Urheber bzw. dessen Verlag sagt hinterher nur "Ähm, nimm das bitte vom Markt"... da können Klagen auf Dich zukommen... da gehst'e als No-Name-Producer nur noch dafür arbeiten.

Gruß
Forry
 
Hallo Forry,
gerade WENN man die Richtung, den Stil ändert, GERADE DANN braucht man eine Genehmigung (!).
Ob man eine Genehmigung braucht oder nicht, ist eben keine feststehende Tatsache, sondern der Streitpunkt.
In meiner langjährigen Erfahrung, und ich habe in den letzten Jahren 5 Coverversionen bei deutschen Majors veröffentlicht, gibt es keinen Fall, in dem auch nur darüber diskutiert wurde, ob es eine Genehmigungspflicht gibt oder nicht. Und alle 5 Cover haben den Titeln einen anderen Stil und eine völlig neue Richtung gegeben.

die ersten Pressungen sind ja quasi "für die Tonne" bzw. müssen aus den Läden genommen werden
Klar gibt es diesen hypothetischen Fall des SuperGAUs, daß der Urheber/Verlag/Plattenfirma deine Platte aus den Läden nehmen bzw. einstampfen läßt. Aber darauf hat sich doch noch nie jemand eingelassen. Warum sollte er auch? Das würde doch sowieso nur passieren, wenn Deine Veröffentlichung extrem erfolgreich wäre und dann ist das Risiko, Dich vom Markt zu nehmen und nachher nicht Recht zu bekommen verdammt hoch.
Außerdem hättest Du dann ein Problem, um das Dich viele beneiden.
Kurzum: Ich würde mich nie von Angst leiten lassen. Wenn ich als Künstler Lust verspüre, ein Cover eines Titels zu machen, den ich mag oder von dem ich glaube, daß ich ihn anders und damit für mich besser interpretieren kann, mach ich das und wenn mir gefällt, was rausgekommen ist, veröffentliche ich ihn.

Gruß, Globo
 
Hi Globo,
d.h.:
Du hast Dich dann bisher -oder größtenteils- NICHT um etwaige Genehmigungen gekümmert?

Was hat das Label dazu gesagt?
Haben die keinen "Schiss", dass der Urheber meckert?
D.h.: hab ich Bock, was zu covern, dann tu ich's einfach und wenn ich's vö-en will, dann mach ich das auch bzw. lass es machen beim Label ?! Hab ich so richtig verstanden, ja?

Würde mich mal echt interessieren.

Gruß
Forry
 
Hallo Forry,
ja, so war´s bei mir. Das Label hat, zumindest mir gegenüber, nichts gesagt. Ob die noch mit dem Urheber gesprochen haben oder sich um etwaige Genhmigungen gekümmert haben, weiß ich nicht, ich bezweifle es aber.

Gruß, Globo
 
hi!

ich denke meine frage passt in diesen thread ein.. die obrigen antworten passten noch net so ganz ...:

wie sieht das aus, oder wo kriege ich 100%i richtige informationen über den sachverhalt:

Wir haben 11Songs aufgenommen...
in einigen werden passagen aus anderen Songs (die nicht von uns sind) "zitiert" (mal ganz vorsichtig ausgedrückt)
ein Beispiel:
eines meiner Soli "veräuft" sich nach ca 40 sec. in "den" smoke on the water riff... mit passender band begleitung.. der riff wird 2 mal gespielt und dann geht das solo anders (also wieder selbst komponiert) weiter...

anderes Beispiel:
das alt beklannte Titel Liedchen der Serie "Inspector Gadget" nutzen wir als zwischen part gag in einem unserer Songs..
in wie weit muss man sich abschern um 100%ig rechtlich abgeschert zu sein?
was muss ich jetzt beachten, wenn ich das veröffentlichen will?

oder wo bekomme ich 100%ig wahrheitsgetreue informationen her?
man findet so unglaublich viel und so unglaublich verschiedene texte und Meinungen darüber.. wie soll man sich da sicher sein?

danke
flir
 

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