Hi,
interessantes Thema, da ich auch "betroffen" bin/war.
Ich habe vor ca. 2 Jahren ein "Cover" vö-t. Wir haben es dem damalig zuständigem Musikverlag vorgespielt, es wurde uns gesagt "Ist nur ein Cover, können Sie so genehmigungsfrei vö-en".
So! Obwohl wir einige Linien verändert bzw. hinzugeügt hatten und auch bei dem Extended Mix das Arrangement verändert haben.
Ich kenne es so:
Ein Cover ist ein Cover, wenn es in der Tat "note by note" nachgespielt ist. Transponierung ist jedoch erlaubt. Wird nur irgendetwas hinzugefügt oder das Arrangement verändert, ist es kein Cover mehr (!).
Aber:
da ich diverse andere Stücke auch gecovert habe bzw. wollte mit VÖ, wurden mir seitens verschiedener Verlage zwei (!) Äusserungen zugetan:
1. "Wenn sie jetzt z. B. 'n Refrain verlängern bzw. wiederholen, aber der Wesensgehalt und die Stilrichtung im groben gleich bleibt ist es noch "Cover", da brauchen Sie keine Genehmigung" (...gefährlich, meiner Meinung nach!)
2. (andere Meinung):
"Wenn Sie nur irgendetwas hinzugefügt haben, oder anders arrangieren, dann müssen Sie eine GEnehmigung einholen. Schicken Sie uns das Material und füllen sie den Formbogen aus"..bla bla...
So: letztes Jahr habe ich -mal wieder!- auch bei einem kleinen Label "gecovert". Ich musste mir die Genehmigung bei der EMI einholen für das Stück. Über Holland ging dann die Anfrage los: Stück mit sämtl. Versionen hinschicken, Formbogen ausfüllen, warten...ging bei uns innerhalb von 4 Tagen (!!!), normal dauert's bis zu zwei Monaten (!).
Ach ja:
Obwohl wir einiges verändert haben: 100 Prozent GEMA geht an die Urheber, kein "Bearbeitungs"-Tantiemenanteil (zumindest hierbei war/ist es so).
Generell:
Wenn ich nur irgendwas etwas verändere, werde ich mir IMMER die Genehmigung einholen bzw. den zust. Verlag anfragen. Wenn die eine Meinung haben wie z. B. oben unter Punkt 1., dann lasse ich's mir schriftlich geben, bewahre alle Mails auf etc.. so ist man wenigstens dann auf der sicheren Seite.
Aber: ich cover jetzt nicht mehr
Reicht mir.
Ich kann nur warnen, zu meinen "Ach, ist ja nur ein Cover, ich brauche keine Genehmigung" Das kann gefährlich werden. Auch würde ich mich nicht auf die Aussage eines Labels verlassen "Wir kümmern uns um die Rechte", denn man selbst hat es "produced" (!).
Also die Aussage hier "... wenn Du die Melodie nicht entscheidend veränderst..." --> Das ist ja das Problem: wer entscheidet denn was "entscheidend" ist? Da soll lieber der Verlag bzw. der Urheber entscheiden.
Ich habe auch schon Absagen erhalten ("Nein, die Urheberin möchte das nicht" usw..) Also die Meinung "Ach, die sagen alle o.k., die verdienen ja mit daran, also GEMA" stimmt so dann leider auch nicht, obwohl viele so denken.
Ach ja:
ich hörte, z. B. bei ABBA-Stücken muss IMMER eine Genehmigung eingeholt werden, auch wenn es 1:1-gecovert ist (??) Weiss da einer was von (betrifft einen Kumpel von mir) ??
Gruß
Forry