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Wyrm

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Das hängt von der Auflage ab.
 
Frag das am Besten den Verein selbst - schriftlich. Z.B. per Email. Dann hast du eine verbindliche Aussage, auf die du dich im Fall der Fälle berufen kannst. Bei solchen Fragen antwortet dann gerne mal die interne Rechtsabteilung des Vereins.
 
Zitat: Dann hast du eine verbindliche Aussage. Zitat Ende

Haha. Eine VERBINDLICHE Aussage von der [g=119]Gema[/g]? Eher gewinnt man nen 6er im Lotto als von denen was verbindliches, rechtssicheres auf Papier zu erhalten.
Das was der Poster da erlebt hat mit den 8 Leuten am Telefon ist der normale Alltag im Umgang mit dem Verein. Und 8 Leute sind noch wenig :) Nur keine Verantwortung übernehmen und gleich weiterschieben. So geht das bei denen immer. Da verbrennt sich keiner die Finger.

Zur Frage:
Es gibt - AUF EXPLIZITEN ANTRAG - die Möglichkeit älteres Material von vor dem [g=119]Gema[/g] Eintritt von der Gemaplficht auszuschliessen. Sollte vielleicht noch begründet werden. Zum Beispiel weil man es als gemafreies Material an mehrere Kunden lizensiert hatte usw.

Aber alles was ab Beitritt gemeldet wurde kann man auf keinen Fall mehr ausschliessen. Aber es gibt auch hier Tricks. Mit Pseudonymen arbeiten oder mit Vertrauenspersonen die den Namen hergeben. Die wenigsten werden ja Welthits in Serie produzieren ;-)
 

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