Coverversion mit einem eigenen Text

Aber besser ist fragen. Jedoch ob da eine Antwort kommt? Ich hörte schon des Öfteren dass Verlage, Autoren u.s.w. sich nicht einmal zurück gemeldet haben.

Sprich, es ist irgendwie offenbar unter dem Radar, solange es kein Geld abwirft bzw, solange nicht eine Firma mit Namen diese Anfrage stellt.
+1
yepp, so funktioniert das in der Regel

Da kommt vom Urheber/Label in der Regel keine Antwort auf eine Anfrage.
Man muss sich vorstellen, dass da in einer Woche Zigtausende Anfragen bei den Majors einlangen.
Die Rechtsabteilungen bräuchten dann eine eigene Abteilung um all diese Anfragen zu bearbeiten ... und das für einen Großteil der Anfragen von Hinz und Hunz die keine nennenswerten Tantiemen einbringen werden ... macht also wenig Sinn ;-)

Die Rechtsleute der Majors werden in der Regel erst dann aktiv wenn es nach der Veröffentlichung um echte Kohle geht ... ist aber aus genannten Gründen nachvollziehbar :)

.
 
@DonPedro Und was macht man dann, wenn man keine Antwort bekommt?
Reicht es nachzuweisen, dass man es versucht hat und veröffentlicht seien Bearbeitung ohne Einwilligung oder muss man eine Veröffentlichung abblasen? Würde mich mal interessieren.
 
Reicht es nachzuweisen, dass man es versucht hat und veröffentlicht seien Bearbeitung ohne Einwilligung oder muss man eine Veröffentlichung abblasen?
Natürlich reicht das nicht und ja, Du darfst dann nicht veröffentlichen und leider bekommst Du in den seltesten Fällen eine Antwort und erst recht keine positiv beschiedene.
 
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@hermestc Danke Dir!
Da hatte ich dann ja in meinem Fall mit "meinem" Übersetzer echt Glück. Ich habe Antwort und Nutzungsrechte bekommen :)
War auch auch kein Majorlabel.....
 
@DonPedro Und was macht man dann, wenn man keine Antwort bekommt?
Reicht es nachzuweisen, dass man es versucht hat und veröffentlicht seien Bearbeitung ohne Einwilligung oder muss man eine Veröffentlichung abblasen? Würde mich mal interessieren.
nein das reicht nicht!

Da steht man halt ziemlich blöde dar und hat nur zwei Möglichkeiten:
1. einfach machen und hoffen, dass nix passiert
2. sich von dem Gedanken verabschieden und es lassen
 
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Da hatte ich dann ja in meinem Fall mit "meinem" Übersetzer echt Glück. Ich habe Antwort und Nutzungsrechte bekommen :)
War auch auch kein Majorlabel.....
hier haste bessere Karten gehabt, weil du ja den Text vertont hast, also Komponist und Texter kamen sich nicht in die Quere, sondern ergänzten sich - gute Sache das :)

der TE hat es da schon schwieriger - hier wird ein bereits kompletter Song (Musik + Text) verändert - zur bestehenden Komposition kommt ein anderer Text
 
Ja,
und ein neuer Text ist ja immer eine Umgestaltung des Original-Songs.

In den 70ern/80ern wurden häufig internationale englischsprachige Hits (z.B. You're the one that I want von John Travolta und Olivia Newton John) mit deutschen Blödeltexten "gecovert" (Didi Hallervorden und Helga Feddersen, "Du, die Wanne ist voll, juhuhuu"), was natürlich den Originalsong völlig "verunstaltet", je nach Sichtweise.

Von daher halte ich es auch für sinnvoll, dass der Urheber da auch noch ein Wörtchen mit zu reden hat, ob er denn solche Bearbeitungen oder Verunstaltungen seiner Werke erlauben mag.

(Im zitierten Fall war es wohl erlaubt worden.)

Gruss
 
Man muss sich vorstellen, dass da in einer Woche Zigtausende Anfragen bei den Majors einlangen.

So viele sind es eher nicht.

Die Rechtsabteilungen bräuchten dann eine eigene Abteilung um all diese Anfragen zu bearbeiten ... und das für einen Großteil der Anfragen von Hinz und Hunz die keine nennenswerten Tantiemen einbringen werden ... macht also wenig Sinn ;-)

Das trifft allerdings zu. Es lohnt sich nicht einen Fall zu eröffnen, bei dem das involvierte Personal mehr pro Stunde kostet, als die Rechtevergabe über Jahre hinweg einbringen würde bzw. eine entsprechend angepasste Lizenzierung so viel kosten würde, dass damit zu rechnen ist, dass diese von niemand der zuhause was zusammengefrickelt hat bezahlt werden würde.
 

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