Fragen um Vertragserstellung = Musikanwalt fragen?

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Caine

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Hallo liebe Community,

ich möchte evtl. mal versuchen auf Airbit o.ä. paar Beats hochzuladen und habe mal den Standardvertrag durchgelesen und mich etwas auf Youtube dazu informiert, allerdings erzählt jeder immer leicht was anderes, oder spiegelt das in seinem Vertrag wohl nciht wieder.

Es fallen Begriffe wo ich nicht mehr langsam durchsteige:

Mechanical Rights
Writers Share
Synchronization Rights
Producer Points
Master Recording
Composition Rights
usw.

Dann steht etwas drin wie
"
With respect to the publishing rights and ownership of the underlying composition embodied in the
New Song, the Licensee, and the Producer hereby acknowledge and agree that the underlying
composition shall be owned/split between them as follows:
Writer Share
Licensor Name 50%
Licensee Name 50%"

Wo ich mich dann frage ob der "Ownership" nur für den neuen Song 50:50 gemeint wird oder plötzlich man REchte zu 50% des Beats abgibt? Andere schreiben rein das sie 30% Royalty Fees beim Verkauf eines Beats wollen, kA aber wenn man ein Beat für 30 Dollar verkaufen sollte als LEASE und der Song wird 10k gestreamt müsste man dann 30% Streaminggebühren erhalten, halte ich für etwas hoch angesetzt usw. usf.

Ich denke es ist besser lieber gleich sich zu informieren und zu schauen das keine Punkte offen bleiben auch wenn man nichts verdient als einfach zu starten und nachher noch ggf. abgezogen zu werden.

Hat Jemand ggf. mit sowas Erfahrungen gemacht und ggf. kann auch empfehlen wo man Hilfe dazu suchen kann und ggf. wieviel sowas kostet einen Vertrag prüfen zu lassen (auf Englisch)?

Ich denke ich zahle lieber für sowas einen gewissen Betrag (ich hoffe das ist nicht zu teuer...) anstelle ich tage-, wochenlang alles zusammensuche von halbwissenden Youtubern (evtl. halbwissend ;)) und ggf. noch Fehler drin zu haben.

Danke euch!
 
Hast du mal ChatGPT damit gefüttert?
 
Ja, frag KI, die beste Idee bei Rechtsfragen..Suche doch einen erfahrenen Fachanwalt und frage nach dem Stundensatz bzw vielleicht Pauschale für die Durchsicht. Check mal WBS Legal oder Gunnar Berndorff, Berlin an.
 
Is nicht billig, locker 400-500€, deshalb ist KI in diesem Fall die bessere Wahl tur groben Einschätzung. Dann kann man immer nich entscheiden, ob ein Anwalt Sinn macht.
 
Wenn die KI nur Scheiße erzählt (wie so häufig), hält ihn das ggf. ab, zum Anwalt zu gehen und auf eine "Meinung" zu vertrauen, die für den Papierkorb ist. Woher soll er ohne fachlichen Hintergrund wissen, wenn die KI mit voller Inbrunst Stuss erzählt? Ich selbst habe spaßeshalber beruflich einmal ChatGPT bei einer komplizierten Rechtsfrage ausprobiert. Es kam nur allgemeines blabla und das war völlig unbrauchbar bei der Fachfrage.
 
Wenn die KI nur Scheiße erzählt (wie so häufig), hält ihn das ggf. ab, zum Anwalt zu gehen und auf eine "Meinung" zu vertrauen, die für den Papierkorb ist. Woher soll er ohne fachlichen Hintergrund wissen, wenn die KI mit voller Inbrunst Stuss erzählt? Ich selbst habe spaßeshalber beruflich einmal ChatGPT bei einer komplizierten Rechtsfrage ausprobiert. Es kam nur allgemeines blabla und das war völlig unbrauchbar bei der Fachfrage.
Ja man muss sich schon selbst etwas auskennen um festzustellen ob die KI Blödsinn mit Sinn vermischt.
Bei manchen technischen Fragen wo ich bescheid weiß glaube ich das die KI Foren durchstöbert, da meint man schon mal man sei zb auf rde😂
 
V.a. stellt KI (aktuell noch) keine weitergehenden Fragen zum Sachverhalt, der für die Beurteilung der Rechtslage von immenser Bedeutung ist. Da reicht oft ein Detail und die Sache sieht anders aus - manchmal erheblich, manchmal nur in Nuancen.

Ich weiss aus täglicher Praxis, dass Sachverhalte idR verkürzt, unvollständig und v.a. immer selbstbegünstigend geschildert werden. - Das mag natürlich bei einer reinen Vertragsprüfung entbehrlich sein, aber ich würde fragen, ob schon Dinge (abweichend) vereinbart worden sind, per Mail zB oder ob es entgegenstehnde Deals gibt, ob die Musik 100% gecleared ist usw, also dass man aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen überhaupt in der Lage ist, den Vertrag so abzuschließen.

locker 400-500€

Ja, pro Stunde! ;-)
 
Ich empfehle zur Vertragsprüfung immer, immer einen Fachanwalt zu konsultieren. Nach meiner Erfahrung kann man das Vertagswerk hinschicken und um einen Kostenvoranschlag bitten. Es empfiehlt sich sehr, die Punkte im Vorfeld herauszustellen, die einem wichtig, heikel oder unklar sind. Diese kann man ja im Vertrag auch kennzeichnen. Dann kann man eine punktgenaue Angebotsanfrage stellen und ist mit Sicherheit bestens bedient.
Die verschiedenen Berufsverbände, in meinem Fall der Verband deutscher Sprecher:innen e.V., hat nun endlich die Vertragsprüfung in der Berufsrechtschutzversicherung abgedeckt und arbeitet in relevanten Fragestellungen mit Fachanwälten zusammen, die die besonderen Augenmerke und Problemfelder kennen. Und preislich ist eine Vertragsprüfung in einem definierten Umfang preislich durchaus interessant. Vielleicht hat, für die entsprechend aufgestellten Tonkolleg:innen hier, auch der VDT ein vergleichbares Angebot? Falls nicht, können die einem bestimmt erfahrene Kanzleien vorschlagen.

Mal ganz nebenbei: wer bitte fragt denn überhaupt irgendetwas Relevantes eine KI? So blöd kann man ja gar nicht sein (nicht auf die Person gemünzt sondern auf das Tun!) und diese Biester auch noch mit Fragen und Prompts zu füttern und private und/oder berufliche/fachliche Dinge "fragen" oder mit Material jedweder Art versorgen ... Meiner Meinung nach dürfte diese Technologie überhaupt nicht öffentlich zugänglich sein. Aber das ist wiederum ein anderes Thema.
 
ich möchte evtl. mal versuchen auf Airbit o.ä. paar Beats hochzuladen
Es fallen Begriffe wo ich nicht mehr langsam durchsteige:
Wo ich mich dann frage ob der "Ownership" nur für den neuen Song 50:50 gemeint wird oder plötzlich man REchte zu 50% des Beats abgibt? Andere schreiben rein das sie 30% Royalty Fees beim Verkauf eines Beats wollen, kA aber wenn man ein Beat für 30 Dollar verkaufen sollte als LEASE und der Song wird 10k gestreamt müsste man dann 30% Streaminggebühren erhalten, halte ich für etwas hoch angesetzt usw. usf.

Ich denke es ist besser lieber gleich sich zu informieren und zu schauen das keine Punkte offen bleiben auch wenn man nichts verdient als einfach zu starten und nachher noch ggf. abgezogen zu werden.
Ich denke ich zahle lieber für sowas einen gewissen Betrag (ich hoffe das ist nicht zu teuer...) anstelle ich tage-, wochenlang alles zusammensuche von halbwissenden Youtubern

I love it.

Geh zum Fachanwalt. :D Da bist du schon mal abgezockt. Ich gaube auch nicht, dass du da mit 500,- EUR davonkommen würdest, mach mal lieber noch eine Null hintendran.

Mein letzter Anwalt musste nur einen Brief schreiben, bei klarer Rechtslage: >1.500,- EUR.

Es ist auch schon problematisch, was du und ein Anwalt unter Musik versteht. Du schreibst von Beats, das musst du dem erst einmal übersetzen.

Ein Beat im Sinne von Rhythmus oder "Schlagzeugspur" ist keine Komposition.

Da würd ich mir mal gar nichts einbilden: ist eh sinnlos, verdienst eh nix weiter. Alles nur sinnlose heiße Luft.
 
Naja, von Vorurteilen ist noch niemand schlauer ge- und von Schwarzmalerei niemand erhellt worden. Deswegen gibt es das Instrumentarium der Angebotsaabfrage bei einem Fachanwalt für Medien- und Vertragsrecht mit Darlegung des Sachverhalts, damit erstens ein ungeeigneter Anwalt gar nicht erst gefragt wird/von sich aus ablehnen wird und der Fachanwalt präziser antworten bzw. den Aufwand beziffern kann. Außerdem kann man auch je nach Budget und Aufwand Festpreise verhandeln. Ich erzähle das nicht wegen meiner blühenden Phantasie sondern ich spreche aus Erfahrung. Fragen (z.B. nach Preisen) kostet nichts und wer nicht fragt, bleibt ... unwissend.
 

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