Erfahrungen mit 30-Tage-Rückgabe

  • Ersteller Gel Mitglied 84274
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Nun habe ich mich … „verkauft“, Kamera top, Kitobjektiv eine glatte 6. Nun dachte ich, ich unterstütze mal einen lokalen Händler (bot zufälligerweise 30 Tage Rückgaberecht an).

Ein 30 tägiges Rückgaberecht ist online wie offline keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Kulanzleistung des jeweiligen Händlers. Da es sich um eine solche handelt, kann der Händler auch die Inhalte und Reichweite dieses Rechts festlegen, z.B. dass nur einwandfreie Ware in OVP zurück genommen wird oder so.

Bei Deinem Thema wird man zunächst klären müssen, wie das 30 Tage Rückgaberecht inhaltlich ausgestaltet war und ob du dies erfüllst. "In der Hand gehabt haben" sollte m.E. nicht zu einem Ausschluss führen. Auch "Ausprobieren" in sachgerechter Weise sollte drin sein (wozu sollte man sonst die 30 Tage haben - um das Dingen aus der Distanz anzubeten?).

Sobald "Spuren" auftreten wird die Argumentation langsam eng - "Fettdatscher" müssten bei im Übrigen einwandfreien Zustand nicht der Rücknahme entgegenstehen, aber leichte Beschädigungen oder über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Gebrauchsspuren aber ggf. schon.

Ich hatte das auch mal und mich ungelogen 2 Stunden mit 2 Typen vom Fachhändler über die Frage "einwandfreier Zustand" gestritten. Dann ist der eine zum Geschäftsführer abgedampft und hat den Vorschlag gemacht, auch 10-15% des Kaufpreises einzubehalten, was ich aus lauter Nervenschonung dann gemacht habe. Ich bin sicher, dass die das Dingen wie es war hingehängt haben und sich über etwas Cash außer der Reihe gefreut haben. Auch hier: nächstes Mal Online, dann kein Gelaber. Ist wirklich schade.
 
Ein 30 tägiges Rückgaberecht ist online wie offline keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Kulanzleistung des jeweiligen Händlers. Da es sich um eine solche handelt, kann der Händler auch die Inhalte und Reichweite dieses Rechts festlegen, z.B. dass nur einwandfreie Ware in OVP zurück genommen wird oder so.
Innerhalb welcher Frist hat @NurEinPing denn eigentlich den Artikel zurück gegeben?
 
Zuletzt bearbeitet:
immer haben die versucht einen
irgendwie übern Tisch zu ziehen, heulen dann aber das Sie wegen den "großen" zu machen müssen!
Ich habe den Eindruck, dass auch manche die entsprechenden rechtlichen Regelungen schlicht nicht genau kennen.
Das macht die Sache aber natürlich auch nicht besser.
 
Der Ping sollte dem Händler dann schon sagen, dass er sich wegen dem Geschiss um 200 EUR um den Umsatz von 3500 EUR gebracht hat.
 
Bei uns gibt es einen Fahrradladen, der aus bekannten Gründen einen enormen Zulauf verzeichnet. So sehr, dass er einfach auf Umsatz scheisst. Wollte ein Fahrrad online bestellen, habe mir gedacht, ach nee, support your local Store und habe da angerufen. Gelangweilt ging der Vogal ans Telefon. Ja, haben sie dieses Fahrrad? Näää. Können sie es bestellen? Bestimmt. Ok, würden sie es denn machen? Jo. Wie teuer ist es? Mussich gugge. Machen sie das? Joooh. Und? Kostet blabla (ca. 150 EUR teurer - aber support your Local Scheisshaufen). Ok, ich sage es ihnen nur - im Netz 150 billiger, aber ich kaufe lieber lokal und habe dann Service. Jo. Also freuen Sie sich? Whatever. Ach wissen sie, F"§$$EN ALTER! *klick*
 
Also bei Thomann gibts nach meinen Erfahrungen keine Probleme was zurückzugeben (die werben auch mit Rückgabe).
 
Hi,
Vorab Ich glaube nicht dass Du eine Top Kamera gekauft hast, da ich für einen Mitbewerber im Vertrieb bin :p
Spaß beiseite, Du schreibst, es gab 30 Tage Rückgabe Recht, war Dies beworben? Steht es beim Händler auf der Homepage? Oder wie kommst Du darauf ?
Desweiteren wäre es interessant zu wissen wie intensiv Du getestet hast ? Und ob tatsächlich Gebrauchsspuren vorhanden sind.
Mal in der Hand gehabt sind keine Gebrauchsspuren, dass ist völliger Nonsens.
Die Kamera zählt die Auslösungen, dies kann der Händler kontrollieren.
die kleinen regionalen Händler jammern immer übers Internet, ziehen dann aber so eine Show ab.
Wenn alles ohne Gebrauchsspuren ist, würde Ich Kamera und Objektiv ordentlich mit einem Mikrofasertuch reinigen, sauber einpacken, dass man Dir hier keinen Vorwurf machen kann.
Nochmals zum Händler und auf das wie auch immer angepriesene Rückgaberecht ansprechen, sollte der Händler einen Abschlag verlangen, fragen weshalb?
Du wolltest einen mittleren 4 stelligen Betrag inkl. weiterer Objektive bei ihm lassen, aber so ?
Wenn er dann nen Affen macht, nochmals „sehr bestimmt“ fragen ob dies sein Ernst ist?
Im Notfall pampig und laut werden, nochmals fragen wofür?
Wenn er immer noch nicht einlenkt mit Anwalt drohen.
Aus meiner Erfahrung sollte der Händler spätestens jetzt schwach werden.
Wenn nicht wild schnaubend den Laden verlassen, an der offenen Ladentür nochmals über den miesen Service schimpfen und dass Du mit Sicherheit ne Menge Negativ Werbung für Ihn machen wirst.
Glaub mir wer am lautesten „Drecksladen“ ruft bekommt den größten Keks ;)
Ich habe leider noch nie erlebt, dass solche Kunden nicht ihren Willen bekommen, traurig aber wahr.
Wenn der Händler überhaupt nicht einlenkt, würde ich ihm niemals einen Abschlag bezahlen, denn der lacht sich anschließend kaputt über Dich :mad: und verkauft die Ware zum vollen Preis an den nächsten Kunden.
Im Notfall Ware mitnehmen und das Objektiv via Ebay mit dem selben Nachlass verkaufen, aber ich bin mir sicher so weit kommt es nicht.
Wenn es funktioniert, Kauf Dir eine wirklich gute Cam, die kannst Du auf www.Nikon.de finden :D
Viel Glück
 
Ach ja, wenn Du mir verrätst wo Du wohnst kann ich Dir sicherlich einen Händler empfehlen, bei Dir sowas nicht passiert wäre ;)
 
Ich ärgere mich über mich selbst, dieses Kit überhaupt gekauft zu haben. Bzgl. der Kamera habe ich intensiv nach Berichten im Netz geforscht, Vor- und Nachteile abgewogen und mich dann entschieden, für mich genau das richtige Stückchen. Warum ich das gleiche nicht mit dem Objektiv gemacht habe, war wohl eher dem Kaufreiz geschuldet oder evtl. dem Formatwechsel.
In der Widerrufsbelehrung steht u.a. :

Die Widerrufsfrist beträgt dreißig Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
… und …
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

So aus dem Bauch heraus klingt das ok, ich habe mit der Kamera fotografiert und keine Nägel in die Wand gehauen. Ich habe ja noch ein paar Tage Zeit, die 30 Tage sind noch nicht um. Die Kamera hat 318 Auslösungen (lt.Bildnummer)
 
Der Ping sollte dem Händler dann schon sagen, dass er sich wegen dem Geschiss um 200 EUR um den Umsatz von 3500 EUR gebracht hat.
Habe ich, allerdings nur, dass er die zurückgelegten Objektive behalten kann, ich denke, den Wert wusste er so spontan nicht. Der ganze Vorgang hat nur ein paar Minuten gedauert. So ziemlich der erste Satz beinhaltete „Wertverlust“ und der Mann war dabei, den Karton auszupacken. Ich habe dann sofort gesagt, einpacken und ich werde das Objektiv bei eBay verkaufen oder in den Müll werfen :D Schon wieder kam „Wertverlust“ ;-)
 
Widerruf ist immer noch etwas Anderes als 30 Tage Geld zurück Garantie, und kann unter Umständen auch von besonderen Dingen abhängig sein.
Seriöse Häuser wie Thomann zB, machen da gewiss keine Probleme.
Im Gegenteil, betreiben manche Leute regelrecht Unwesen, indem sie regelmäßig
ziemlich wertvolle Sachen zum Schein kaufen, und bis zum letzten Tag warten,
um die Sachen dann zurückzuschicken.
Brüsten sich was sie alles so für geiles Equipment im Studio haben, und sich noch 10 Tage damit in der Testphase befinden. Danach wird dann das nächste getestet .
Finde ich absolut nicht in Ordnung.
 
Im Gegenteil, betreiben manche Leute regelrecht Unwesen, indem sie regelmäßig
ziemlich wertvolle Sachen zum Schein kaufen, und bis zum letzten Tag warten,
um die Sachen dann zurückzuschicken.
Diese Typen sind dann mal ganz flott als Kunden geblockt, sogar beim großen T soll sowas vorkommen.
Ok, ich sage es ihnen nur - im Netz 150 billiger, aber ich kaufe lieber lokal und habe dann Service. Jo. Also freuen Sie sich? Whatever. Ach wissen sie, F"§$$EN ALTER! *klick*
Na ja, wenn mir einer durch die Blume sagt, dass ich vor lauter Dankbarkeit bitte auf die Knie zu gehen habe, dann gebe ich einen Furz drauf. Und Fahrradhändler haben in diesen Zeiten wirklich Narrenfreiheit. Die verkaufen ihr Zeug wie jeck. Für meinen jährlichen Check mit kleineren Reparaturen muss ich einen Termin machen - für den Herbst.
 
Im Gegenteil, betreiben manche Leute regelrecht Unwesen, indem sie regelmäßig
ziemlich wertvolle Sachen zum Schein kaufen, und bis zum letzten Tag warten,
um die Sachen dann zurückzuschicken.
Diese Typen sind dann mal ganz flott als Kunden geblockt, sogar beim großen T soll sowas vorkommen.
Ok, ich sage es ihnen nur - im Netz 150 billiger, aber ich kaufe lieber lokal und habe dann Service. Jo. Also freuen Sie sich? Whatever. Ach wissen sie, F"§$$EN ALTER! *klick*
Na ja, wenn mir einer durch die Blume sagt, dass ich vor lauter Dankbarkeit bitte auf die Knie zu gehen habe, dann gebe ich einen Furz drauf. Und Fahrradhändler haben in diesen Zeiten wirklich Narrenfreiheit. Die verkaufen ihr Zeug wie jeck. Für meinen jährlichen Check mit kleineren Reparaturen muss ich einen Termin machen - für den Herbst.

Dir ist natürlich klar, dass der Dialog dramaturgisch überzeichnet ist?
 
Ich habe ja noch ein paar Tage Zeit, die 30 Tage sind noch nicht um.
Dir ist schon klar, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nur 14 Tage sind. Oder hat man Dir explizit 30 Tage eingeräumt?
 
Vielleicht sollten zuerst die rechtlichen Rahmenbedingungen erkennbar gemacht werden.
Handelt es sich um einen Widerruf gem. 312g BGB innerhalb der 14 Tagefrist oder ist es im Rahmen einer darüber hinausgehenden freiwilligen 30 Tage Rücknahmegarantie des Händlers.
Solltest du dich noch im 14 Tageszeitraum befinden, dann würde ich das im Rahmen des 312g rückabwickeln, zumal es ja dazu, siehe analoge Ausführungen @Entone Urteile, Kommentierungen und Erfahrungswerte gibt.
Bist du jenseits der 14 Tage geht es imho nach den Vorgaben des Geschäfts.
 
Ich ärgere mich über mich selbst, dieses Kit überhaupt gekauft zu haben. Bzgl. der Kamera habe ich intensiv nach Berichten im Netz geforscht, Vor- und Nachteile abgewogen und mich dann entschieden, für mich genau das richtige Stückchen. Warum ich das gleiche nicht mit dem Objektiv gemacht habe, war wohl eher dem Kaufreiz geschuldet oder evtl. dem Formatwechsel.
In der Widerrufsbelehrung steht u.a. :

Die Widerrufsfrist beträgt dreißig Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
… und …
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

So aus dem Bauch heraus klingt das ok, ich habe mit der Kamera fotografiert und keine Nägel in die Wand gehauen. Ich habe ja noch ein paar Tage Zeit, die 30 Tage sind noch nicht um. Die Kamera hat 318 Auslösungen (lt.Bildnummer)

Ist das die Widerrufsfrist, die für Dein Objektiv gilt? Was heisst denn "angefasst"? Ich würde denen die Hölle heiß machen. Laß Dich nicht veräppeln. Und der Wertverlust ist wohl nach Bauchgefühl geschätzt? Klingt alles sehr unseriös.
 
Die Kamera hat 318 Auslösungen (lt.Bildnummer)
Ich finde das ist nicht gerade wenig für "Testen, ob ich sie behalten möchte" und lässt eine Reduzierung des Preises nicht soo eindeutig erscheinen in meinen Augen.
Grenzwertig.
Muss man sich auch mal in die Rolle des Verkäufers hineinversetzen ‍
 

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