
muffy
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Nun habe ich mich … „verkauft“, Kamera top, Kitobjektiv eine glatte 6. Nun dachte ich, ich unterstütze mal einen lokalen Händler (bot zufälligerweise 30 Tage Rückgaberecht an).
Ein 30 tägiges Rückgaberecht ist online wie offline keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Kulanzleistung des jeweiligen Händlers. Da es sich um eine solche handelt, kann der Händler auch die Inhalte und Reichweite dieses Rechts festlegen, z.B. dass nur einwandfreie Ware in OVP zurück genommen wird oder so.
Bei Deinem Thema wird man zunächst klären müssen, wie das 30 Tage Rückgaberecht inhaltlich ausgestaltet war und ob du dies erfüllst. "In der Hand gehabt haben" sollte m.E. nicht zu einem Ausschluss führen. Auch "Ausprobieren" in sachgerechter Weise sollte drin sein (wozu sollte man sonst die 30 Tage haben - um das Dingen aus der Distanz anzubeten?).
Sobald "Spuren" auftreten wird die Argumentation langsam eng - "Fettdatscher" müssten bei im Übrigen einwandfreien Zustand nicht der Rücknahme entgegenstehen, aber leichte Beschädigungen oder über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Gebrauchsspuren aber ggf. schon.
Ich hatte das auch mal und mich ungelogen 2 Stunden mit 2 Typen vom Fachhändler über die Frage "einwandfreier Zustand" gestritten. Dann ist der eine zum Geschäftsführer abgedampft und hat den Vorschlag gemacht, auch 10-15% des Kaufpreises einzubehalten, was ich aus lauter Nervenschonung dann gemacht habe. Ich bin sicher, dass die das Dingen wie es war hingehängt haben und sich über etwas Cash außer der Reihe gefreut haben. Auch hier: nächstes Mal Online, dann kein Gelaber. Ist wirklich schade.