Erfahrungen mit 30-Tage-Rückgabe

  • Ersteller Gel Mitglied 84274
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Die Kamera hat 318 Auslösungen (lt.Bildnummer)
Ich finde das ist nicht gerade wenig für "Testen, ob ich sie behalten möchte" und lässt eine Reduzierung des Preises nicht soo eindeutig erscheinen in meinen Augen.
Grenzwertig.
Muss man sich auch mal in die Rolle des Verkäufers hineinversetzen ‍
300 Bilder sind für einen begeisterten Fotografen nicht viel und schon gar nicht, wenn man alle Einstellungen der Kamera und die verschiedenen Situationen für das Glas begutachten will. Nee, das ist keineswegs grenzwertig, das ist voll ok.
 
Dir ist natürlich klar, dass der Dialog dramaturgisch überzeichnet ist?

Nein, überhaupt nicht, weil ich auch weiß, welche Wertminderungen bei dem
dementsprechenden Händler entstehen. (ZB Gebraucht-Spuren), oder sie müssen
erheblich mit dem Preis runter gehen, weil das Ding aus zweiter Hand keiner mehr
haben will.
Aber wie gesagt, das ist auch eine Frage der Einstellung und Ansicht zu solchen
Dingen.
 
oder sie müssen
erheblich mit dem Preis runter gehen, weil das Ding aus zweiter Hand keiner mehr
haben will.
Dann dürfen sie halt keinen Onlinehandel betreiben. Die Regelungen sind klar und eindeutig. Mitleid mit Händlern habe ich da keins. Und es ist ja nun wirklich nicht so, dass die Händler schutzlos dastehen würden. Und wenn das Widerrufsrecht missbraucht wird, streicht man die betreffenden Kunden einfach. Niemand ist verpflichtet, Verträge abzuschließen.
 
300 Bilder sind für einen begeisterten Fotografen nicht viel
Es geht aber nicht um den Fotografen, sondern um den Verkäufer und eine evtl Wertminderung. Wie ich schrieb, ist mMn eine Wertminderung gerechtfertigt, wenn auch nicht zwingend (Kundenfreundlich etc).

https://www.123recht.de/forum/vertr...R-trotz-mehrerer-hundert-Fotos-__f328907.html

"Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist"

Wer macht im Laden 300 Fotos ?

Sicherlich muss der lokale Händler aber überlegen, ob die negative Werbung mehr kostet, als dem Käufer etwas mehr Kundenfreundlich entgegenzukommen :D
 
300 Bilder sind für einen begeisterten Fotografen nicht viel und schon gar nicht, wenn man alle Einstellungen der Kamera und die verschiedenen Situationen für das Glas begutachten will. Nee, das ist keineswegs grenzwertig, das ist voll ok.

Kann man sich jetzt natürlich trefflich streiten, ob das "viel" ist. Aber einmal anders herum: Würdest du diese Kamera im Falle der Rücknahme jetzt bei dem Händler als ´neu´ und zum vollen Preis kaufen?

alle Einstellungen der Kamera und die verschiedenen Situationen für das Glas begutachten will

So ist das aber schlichtweg nicht gedacht. Es geht um eine grundsätzliche Funktionsprüfung.

Für mich geht das schon etwas in diese Richtung, auch wenn man emotional zuerst einmal wohl eher auf der Seite des Forenkollegen Pingy ist:

Ich zitiere mal von hier:
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-...atz-nach-ruecktritt-widerruf-ersatzlieferung/

Nutzungs- und Wertersatz muss der Verbraucher nur zahlen, wenn die Benutzung der Sache über eine normale Überprüfung hinaus geht und der Verkäufer hierauf hingewiesen hat. Beispiele:

» Die Benutzung einer Matratze über zwei Wochen ist kein normales Probeschlafen.

» 20 Waschladungen gehen über das normale Testen einer Spülmaschine hinaus.
 
"Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist"

Wer macht im Laden 300 Fotos ?

Und warum gibt man 30 Tage Rückgaberecht? Damit der Kunde ein Foto pro Tag schießt? 300 Fotos / 30 Tage ergibt 10 Fotos pro Tag. Schlimm. :) Mir scheint, dass hier nicht konsequent gehandelt wurde. Erstmal verkaufen, dann zurückrudern.

Ansonsten unterstütze ich lokale Läden gerne. Neulich hat mir einer ne Akustikgitarre inspiziert und eine Saite getauscht. Kostenpunkt 3 Euro. Ich dachte, wow, so günstig und leger, da komm ich gerne wieder. Amerikan Guitars Shop.
 
Und warum gibt man 30 Tage Rückgaberecht? Damit der Kunde ein Foto pro Tag schießt?

Nein, es gibt die 14-, bzw. 30-Tagefrist, damit der Kunde nicht unter Druck kommt, wann er die Ware prüft. Damit ist nicht gemeint, dass man die Ware innerhalb dieser Frist beliebig und frei nutzen kann....

P.S.: Der Guitar Shop ist auch der Laden meiner Wahl.... :)
 
Ich habe einmal bei Händlern geschaut bzgl. der Anzahl der Auslösungen:

Händler 1:

"Speziell bei Kameras räumen wir Ihnen eine Prüfung von max 20 Bilder / Auslösungen ein, wie es auch in einem Ladengeschäft üblich wäre. Bei weiteren Auslösungen berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 50 Cent pro weiterer Auslösung / Bild."

https://www.netfrog-ffm.de/widerrufsbelehrung/

Händler 2:

"Kameras welche über 250 Auslösungen aufweisen sind von einer Rücknahme ausgenommen."

https://www.calumetphoto.de/customer-service/widerruf


Und Nikon selbst bot eine Kamera mit 40 Auslösungen bereits als Retoure an:

https://www.nikonservice-muenchen.d...m-vr--retoure-mit-40-ausloesungen,2752,i.html

Generell finde ich bei angebotenen Retouren häufig Auslösungen zwischen 10 und 40 .... .
 
Liebe Leute,
der Unterschied ist doch folgender, im Shop hat der Händler die Kamera als Ausstellungsstück, d.h. hier nimmt jeder die gleiche Kamera in die Hand und macht 10 oder 20 Auslösungen. Am Ende des Lebenszyklusses der Kamera (1-5 Jahre) verkauft der Händler diese eine Kamera mit ein paar tausend Auslösungen mit einem Nachlass.
Dasselbe macht übrigens der Autohändler, auch dort fährst Du nicht mit dem von Dir gekauften Auto 500 km Test, sondern Du bekommst den Vorführwagen für ne Std oder so.
Allerdings muss ich auch sagen 318 Fotos in 10 Tagen ist schon sehr ausführlich ausprobiert, Du schreibst im Anfangspost was von Objektiv angefasst, sorry das sind schon zweierlei Stiefel.
Das Rückgaberecht erlaubt Dir die Funktionstüchtigkeit der Kamera in diesem Zeitraum zu testen, dies wären wohl aber eher 20-30 Bilder, wovon ich beim Begriff "angefasst" ausgegangen bin.
318 Fotos hört sich für mich eher an wie, hab die Kamera für meinem Kurztrip an die Nordsee geholt und mir dann so gesagt, die 2000€ kann ich besser woanders investieren, soll keine Unterstellung sein.
Da verstehe ich den Händler langsam dann doch.
 
Ich fotografiere auch, und wenn, dann oft sehr viel. 300 Auslösungen sind nichts, das bekommt man innerhalb von 1-2 Tagen locker hin. Und man darf dem Käufer auch die ehrliche Absicht einräumen, den Fotoapparat auch wirklich zu behalten. Bevor ich was zurückgebe, muss es auch wirklich einwandfrei funktionieren, gerade für den Preis von 3 Mille. Ich kaufe also nicht mit der Absicht, es gleich wieder umtauschen zu müssen, noch denke ich überhaupt ansatzweise darüber nach. Vielleicht wollte das Geschäft Dir ein Ei legen, um die teure Kamera loszuwerden. Fair geht anders, gerade wenn man Dir mündlich versichert 14 Tage Rückgaberecht zu haben.

Oder Du kaufst ein anderes Objektiv ? Hmm... wenn der Burgfrieden schonmal futsch ist, macht das ja auch keinen Spaß.
 
@Laber Rhabarber und Du würdest eine Kamera mit 300 Auslösungen zum Neupreis kaufen ?
 
@Laber Rhabarber und Du würdest eine Kamera mit 300 Auslösungen zum Neupreis kaufen ?

Als Ausstellungsstück mit 10% Rabatt sicher ! Das ist eben das unternehmerische Risiko des Verkäufers, daß es eben auch mal Retouren gibt, die er ja offenbar großzügig eingeräumt hat.

Ich hab in 1-2h schonmal 300-400 Bilder gemacht, das ist wirklich nicht viel, wenn man die passenden Motive hat. Es ist eigentlich ein Tagesausflug , wenn man gute Motive hat. 300 Auslösungen sind quasi neu, und der finanzielle Verlust, wenn überhaupt einer enstanden ist, muss m.E. vom Verkäufer getragen werden, da er das Umtauschrecht eingeräumt hat.


Audiotechnisch gesehen wären 300 Bilder m.E. mit einer Recordingsession von 3-4 Stunden gleichzusetzen. Und da läuft auch kein Taxometer mit, wieviele GBs da aufgezeichnet wurden.
 
300 Auslösungen sind quasi neu, und der finanzielle Verlust, wenn überhaupt einer enstanden ist, muss m.E. vom Verkäufer getragen werden, da er das Umtauschrecht eingeräumt hat.

Du schreibst hier völlig gegen die Realität an. (siehe Post #52) Branchenüblich ist offenbar etwas total anderes.

Und ob du 300 Bilder in 2 Stunden oder 30 Minuten schießen kannst, tut überhaupt nichts zur Sache.
 
Nochmal zur Erinnerung: Es geht immer noch nicht darum, wieviele Fotos innerhalb kurzer Zeit möglich sind.Sowas wird hier jedem bekannt sein. Es geht darum, ob eine Wertminderung gerechtfertigt ist.
Für mich ist die Sache leider eindeutig. Was soll es beim 300sten Bild denn für einen Grund GEGEN die Kamera gegeben haben, die nicht auch schon beim 30sten da war ?
Die 300Bilder wurden mMn gemacht, vor dem Hintergrund, dass man die Kamera behalten möchte.
Wenn ich mir ne Gitarre bei Thomann kaufe, nehme ich Sie auch nur dann mit auf die Bühne, wenn ich weiß, dass ich Sie behalte.
 
@Laber Rhabarber :hammer::hammer::hammer: unternehmerisches Risiko

Du willst für Dich in Anspruch nehmen mal kurz zum ausprobieren 300-400 Fotos zu schiessen, bevor Du Dich zum Kauf entscheidest und schreibst, dass ist quasi wie neu, aber umgekehrt für die Kamera mit 300 Auslösungen willst Du 10% Rabatt :kopfwand: wie krank ist diese Welt.
Deine 10% sind ein großer Teil seiner Marge, von der er seine Kosten decken muss.
Und ja, bei Audio läuft kein Taxameter, bei der Kamera schon und wie gesagt diesen kann jeder mit der richtigen Tastenkombi einsehen.
Übrigens was ich sehr interessant finde, ist dass der Verfasser dieses Threads trotz mehrmaliger Nachfrage sich zu dem angeblich eingeräumten "Rückgaberecht" nie richtig geäußert hat.
Daher ziehe ich mich hier mal wieder raus, irgendwie scheint mir die Geschichte seltsam zu sein
Viel Spaß beim weiterdiskutieren
 
Was soll es beim 300sten Bild denn für einen Grund GEGEN die Kamera gegeben haben, die nicht auch schon beim 30sten da war ?
Es ist doch bekannt, dass die meisten Fehler erst nach dem 191ten Bild - und dann immer häufiger - auftreten. So lange muss man schon durchhalten, damit der Test seinen Namen verdient.
 

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