Gema Lizenzantrag nötig?

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Invisible

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Hallo,
wenn ich einen CD pressen lassen möchte benötige ich zu EAN, IRSC Codes ja noch eine Ausliefergenehmigung der Gema welche ich durch den Lizenzantrag erhalte.

Wie sieht das aus wenn ich meine eigenen Werke erstmal nur digital, also bei iTunes, Sporify und co. durch einen Aggregator veröffentlichen lassen möchte. Muss ich hierzu auch schon den Antrag bei der Gema stellen, oder ist dieser Antrag nur für physikalische Tonträger nötig?
 
Muss ich hierzu auch schon den Antrag bei der Gema stellen, oder ist dieser Antrag nur für physikalische Tonträger nötig?
Selbstverständlich, denn das ist ja ebenso Vertrieb / Veröffentlichung / Verbreitung.
Kannst du auch entweder alles auch nachlesen auf der Seite der GEMA, oder einfach dort anrufen und dich informieren (die beraten auch!)
 
Muss ich hierzu auch schon den Antrag bei der Gema stellen, oder ist dieser Antrag nur für physikalische Tonträger nötig?
Selbstverständlich, denn das ist ja ebenso Vertrieb / Veröffentlichung / Verbreitung.
Kannst du auch entweder alles auch nachlesen auf der Seite der GEMA, oder einfach dort anrufen und dich informieren (die beraten auch!)

Da widerspreche ich mal. Für den Digitalvertrieb ist es nicht nötig, eine GEMA-Freistellung einzuholen.

https://www.recordjet.com/faq/
 
Da widerspreche ich mal. Für den Digitalvertrieb ist es nicht nötig, eine GEMA-Freistellung einzuholen.
Das ist schlichtweg falsch!
Wie soll denn bitte die GEMA sonst prüfen können, ob es sich bei den Werken um lizenzpflichtige oder lizenzfreie Werke handelt, wenn man die Werke nicht mit einem Freistellungsantrag meldet.
Schliesslich haben Urheber auch einen Anspruch auf Vergütungen, wenn Werke digital vertrieben (Streaming / Download) werden, wenn bei den digital vertriebene Werken lizenzpflichtiges Material dabei sein sollte.
 
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Da widerspreche ich mal. Für den Digitalvertrieb ist es nicht nötig, eine GEMA-Freistellung einzuholen.
Das ist schlichtweg falsch!
Wie soll denn bitte die GEMA sonst prüfen können, ob es sich bei den Werken um lizenzpflichtige oder lizenzfreie Werke handelt, wenn man die Werke nicht mit einem Freistellungsantrag meldet.
Schliesslich haben Urheber auch einen Anspruch auf Vergütungen, wenn Werke digital vertrieben (Streaming / Download) werden, wenn bei den digital vertriebene Werken lizenzpflichtiges Material dabei sein sollte.

Die GEMA überprüft das mittels IRSC, Songtitel-/Komponisten-/Texterangaben. Die Shops überliefern der GEMA die Streaming-/Verkaufszahlen der einzelnen Songs und wenn der Song bei der GEMA angemeldet ist, schüttet sie an die Urheber Tantiemen aus.
 
Die GEMA überprüft das mittels IRSC, Songtitel-/Komponisten-/Texterangaben.
Richtig und da bei jeder neuen Veröffentlichung auch ein neuer ISRC vergeben werden muss (ein einmal schon vergebener ISRC darf nicht ein zweites Mal verwendet werden so auf der Seite des Bundesverbandes der Musikindustrie deutlich nachzulesen!), kann sie es logischerweise auch nur dann prüfen und abgleichen, wenn der neue ISRC und die jeweils dazugehörigen Urheberangaben in einen Freistellungsantrag bei der GEMA gemeldet worden sind.
Selbst Songs die seit Jahren immer mal gecovert, als Remix, oder auch einfach nur bei einen anderen Label usw. veröffentlich werden, bekommen genau deswegen bei einer neuen weiteren zusätzlichen Veröffentlichung auf z.B. Samplern / Compilations einen dann auch dazugehörende neuen ISRC. ;)
 
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Die GEMA überprüft das mittels IRSC, Songtitel-/Komponisten-/Texterangaben.
Richtig und da bei jeder neuen Veröffentlichung auch ein neuer ISRC vergeben werden muss (ein einmal schon vergebener ISRC darf nicht ein zweites Mal verwendet werden so auf der Seite des Bundesverbandes der Musikindustrie deutlich nachzulesen!), kann sie es logischerweise auch nur dann prüfen und abgleichen, wenn der neue ISRC und die jeweils dazugehörigen Urheberangaben in einen Freistellungsantrag bei der GEMA gemeldet worden sind.
Selbst Songs die seit Jahren immer mal gecovert, als Remix, oder auch einfach nur bei einen anderen Label usw. veröffentlich werden, bekommen genau deswegen bei einer neuen weiteren zusätzlichen Veröffentlichung auf z.B. Samplern / Compilations einen dann auch dazugehörende neuen ISRC. ;)

Stimmt :) das heißt aber nicht, dass man für eine VÖ bei einem Aggregator eine GEMA-Freigabe benötigt.
 
das heißt aber nicht, dass man für eine VÖ bei einem Aggregator eine GEMA-Freigabe benötigt
Auch das ist schlichtweg falsch!
Lies einfach selber nach: https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/

Hinweis:
Im Übrigen ist es so, wenn man es nicht rechtzeitig vorher anmeldete und die GEMA kommt nach einer bereits geschehenen Veröffentlichung / Verbreitung dahinter kostet es in der Regel doppelt soviel wie eine ordnungsgemäße vorher vorgenommene pflichtgemäße Lizensierung, sobald lizenzpflichtiges Material dabei ist.
Ausreden wie, "das wusste ich nicht" / "das war nicht bekannt" / oder einfach nur Uneinsichtigkeiten / usw. laufen dann völlig zu Recht ins Leere. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@McCoy, siehe Beitrag #1: "...wenn ich meine eigenen Werke..."
 
"...wenn ich meine eigenen Werke..."
Was gibt es eigentlich daran nicht zu begreifen, dass die GEMA das eben nur genau auch erst dann prüfen kann, wenn man es anmeldet?!

Kurz gesagt: Keine Anmeldung der als Veröffentlichung / Verbreitung vorgesehenen Werke = keine Prüfung möglich ob es wirklich nur eigene oder gar GEMA-freies Material ist, weil dazu dann schlichtweg die notwendigen Angaben bei unterlassenerr Anmeldung nicht vorhanden sind.
 
"...wenn ich meine eigenen Werke..."
Was gibt es eigentlich daran nicht zu begreifen, dass die GEMA das eben nur genau auch erst dann prüfen kann, wenn man es anmeldet?!

Kurz gesagt: Keine Anmeldung der als Veröffentlichung / Verbreitung vorgesehenen Werke = keine Prüfung möglich ob es wirklich nur eigene oder gar GEMA-freies Material ist, weil dazu dann schlichtweg die notwendigen Angaben bei unterlassenerr Anmeldung nicht vorhanden sind.

Das Werk muss vom Urheber bei der GEMA angemeldet sein, um Tantiemen zu bekommen (logischerweise). Für den Digitalvertrieb ist aber definitv keine GEMA-Freigabe notwendig, die ist nur für physische Pressungen nötig.
Das Presswerk presst nicht, wenn die GEMA-Freigabe nicht vorliegt. Der Digital-Vertrieb vertreibt aber ohne jegliche Freigabe.
Grund: Die Streamingplattformen senden ihren Daten direkt an die GEMA. Daraus geht hervor welcher Titel (mit sämtlichen Metadaten) in welchem Land und wie oft gestreamt/verkauft wurde. Die GEMA gleicht diese Daten mit ihrer Urheberdatenbank ab und schüttet dementsprechend Tantiemen an die Urheber aus.
Im übrigen weisen die Vetriebe in ihren FAQs ausdrücklich darauf hin, dass sie keine GEMA-Freigabe benötigen, um die Werke digital zu vertreiben.
 
Äh - mir ist vollkommen neu, dass man sich bei der GEMA zwingend anmelden muss, wenn man etwas veröffentlichen will. Das ist, nach meinem Kenntnisstand, aber auch nicht der Fall.
 
Das Werk muss vom Urheber bei der GEMA angemeldet sein, um Tantiemen zu bekommen (logischerweise). Für den Digitalvertrieb ist aber definitv keine GEMA-Freigabe notwendig, die ist nur für physische Pressungen nötig.
Das Presswerk presst nicht, wenn die GEMA-Freigabe nicht vorliegt. Der Digital-Vertrieb vertreibt aber ohne jegliche Freigabe.
Grund: Die Streamingplattformen senden ihren Daten direkt an die GEMA. Daraus geht hervor welcher Titel (mit sämtlichen Metadaten) in welchem Land und wie oft gestreamt/verkauft wurde. Die GEMA gleicht diese Daten mit ihrer Urheberdatenbank ab und schüttet dementsprechend Tantiemen an die Urheber aus.
Im übrigen weisen die Vetriebe in ihren FAQs ausdrücklich darauf hin, dass sie keine GEMA-Freigabe benötigen, um die Werke digital zu vertreiben.

Ganz genau so habe ich das auch verstanden.
Klar, wenn sich irgendjemand weigert, Musik eines Komponisten zu verwerten, welcher nicht in der GEMA ist (oder eben davon CDs zu pressen, die in einen Laden zu stellen oder wasauchimmer), dann muss ich, wenn ich das Angebot wahrnehmen will, in die GEMA. Aber ansonsten kann ich mit meiner Musik tun und lassen, was ich will, und die auch veröffentlichen, wie ich gerne mag. Ganz ohne GEMA.
 
mir ist vollkommen neu, dass man sich bei der GEMA zwingend anmelden muss, wenn man etwas veröffentlichen will
Es ist ja nicht verboten dazuzulernen.
Sie auch hier unter den Punkten "Musik im Internet" & " 'Music-on-Demand- Angebote' " http://www.musikindustrie.de/musikrechte/lizenzen/

Ok, aber mir nun völlig wurscht wenn einer von denen die es nicht glauben wollen dafür irgendwann ein selbstgemachtes teures Problem bekommen.
Ich möchte niemandem seine selber so sehr ersehnten eigenen dann intensiven Erfahrungen streitig machen.
 
Aus welchem Satz genau entnimmst du, dass man dafür dann zwingend Mitglied in der GEMA sein muss? Ich sehe da exakt nichts.
Das dürfte wohl den Grund haben, dass ich das auch sehr deutlich erkennbar so in dieser Form der Aussage niemals irgendwo schrieb, wie man mit lesen unschwer bemerken könnte. ;)
 
Es ist ja nicht verboten dazuzulernen.
Sie auch hier unter den Punkten "Musik im Internet" & " 'Music-on-Demand- Angebote' " http://www.musikindustrie.de/musikrechte/lizenzen/

Ja und? Aus welchem Satz genau entnimmst du, dass man dafür dann zwingend Mitglied in der GEMA sein muss? Ich sehe da exakt nichts.

Mann muss nicht gemeldet sein. Auch das Werk muss nicht angemeldet sein. Es gibt ja auch GEMA-freie Musik. Wenn man aber von der GEMA Kohle will, hilft nur Mitglied zu sein. Manchmal ist's auch so, dass ein Urheber Mitglied ist, der andere nicht. Da Mitglieder verpflichtet sind, ihre Werke im Veröffentlichungsfall bei der GEMA zu melden, steht es dann in der Urheberdatenbank und der eine kriegt dann Tantiemen, der andere nicht...
 
Mann muss nicht gemeldet sein. Auch das Werk muss nicht angemeldet sein. Es gibt ja auch GEMA-freie Musik. Wenn man aber von der GEMA Kohle will, hilft nur Mitglied zu sein. Manchmal ist's auch so, dass ein Urheber Mitglied ist, der andere nicht. Da Mitglieder verpflichtet sind, ihre Werke im Veröffentlichungsfall bei der GEMA zu melden, steht es dann in der Urheberdatenbank und der eine kriegt dann Tantiemen, der andere nicht...

Ja, das ist mir so durchaus geläufig.

Das dürfte wohl den Grund haben, dass ich das auch sehr deutlich erkennbar so in dieser Form der Aussage niemals irgendwo schrieb, wie man mit lesen unschwer bemerken könnte. ;)

Und warum hast du dann auf meine Aussage, man müsse nicht GEMA Mitglied sein, geantwortet, dass ich da falsch liegen würde und noch dazuzulernen hätte?

Und abgesehen davon, das war ja deine Antwort auf das Eingangsposting:

Selbstverständlich, denn das ist ja ebenso Vertrieb / Veröffentlichung / Verbreitung.
Kannst du auch entweder alles auch nachlesen auf der Seite der GEMA, oder einfach dort anrufen und dich informieren (die beraten auch!)

Laut dir muss man also zwingend GEMA Mitglied sein, wenn man etwas auf einer Online-Plattform veröffentlichen will. Und das stimmt schlicht und ergreifend nicht.
 

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