Gema Lizenzantrag nötig?

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https://www.wbs-law.de/urheberrecht/die-mitgliedschaft-in-der-gema-eine-verbindung-auf-ewig-21564/
Mein letzter Stand zum Thema Gema ist:
Wenn man in der Gema ist, dann muss man alles, was man veröffentlicht, anmelden.
Dazu gehören dann auch Online-Veröffentlichungen.
Du darfst dann auch nur im gewissen Maße kostenlose Teaser zum Download anbieten. Die Downloads sind dann auch begrenzt. Genaue Zahlen muss man sich bei Interesse nochmal auf der Gema-Seite zusammensuchen.

Wenn man nicht in der Gema ist, dann siehe Ted.
 
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/die-mitgliedschaft-in-der-gema-eine-verbindung-auf-ewig-21564/
Mein letzter Stand zum Thema Gema ist:
Wenn man in der Gema ist, dann muss man alles, was man veröffentlicht, anmelden.
Dazu gehören dann auch Online-Veröffentlichungen.
Du darfst dann auch nur im gewissen Maße kostenlose Teaser zum Download anbieten. Die Downloads sind dann auch begrenzt. Genaue Zahlen muss man sich bei Interesse nochmal auf der Gema-Seite zusammensuchen.

Wenn man nicht in der Gema ist, dann siehe Ted.

Genau so ist es!
Um auf die Eröffnungsfrage zurückzukommen: Eine GEMA-Freigabe für den Digital-Release bei itunes/spotify&Co ist nicht nötig.
 
Mein letzter Stand zum Thema Gema ist:
Wenn man in der Gema ist, dann muss man alles, was man veröffentlicht, anmelden.
Dazu gehören dann auch Online-Veröffentlichungen.

Genau so ist es mWn eben auch schon seit Jahrzehnten (die Online-Nummer ist halt nur noch hinzu gekommen). Weshalb uns auch gen Ende des Studiums nahegelegt wurde, genau zu überlegen, ob das mit der GEMA für den Einzelnen denn wirklich Sinn macht, da speziell im Bereich "Gebrauchsmusik" es oftmals besser ist, gemafreies Material anbieten zu können. Zu der Zeit waren Klingeltöne gerade im Kommen, die konnteste aber nur verkloppen, wenn du nicht in der GEMA warst - aber auch in der Werbebranche ist gemafrei wohl eindeutig bevorzugt, denn VW will nun einmal für irgendwelche "Audio-Logos" nicht bei jeder Ausstrahlung abdrücken müssen.


Genau so ist es!
Um auf die Eröffnungsfrage zurückzukommen: Eine GEMA-Freigabe für den Digital-Release bei itunes/spotify&Co ist nicht nötig.

Eben.
Die Frage, die sich stellt ist dann bestenfalls, ob der Threadstarter bereits in der GEMA ist - denn dann braucht er mWn in der Tat eine Freigabe. Wenn nicht, kann er mit seinem Zeug machen, was er will (so denn die Anbieter nicht auf GEMA-Mitgliedschaft bestehen).

All diese Sachen sind übrigens für mich Grund gewesen, nie in die GEMA einzutreten, zumal ich ohnehin kompositorisch an sich 'ne Null bin. Aber es hätte eben hinsichtlich irgendwelcher Gebrauchsmusiken mal was geben können (bzw. war das - wenn auch in wirklich sehr kleinem Rahmen - bereits der Fall), da hätte mir die Mitgliedschaft eher geschadet.
 
Mein letzter Stand zum Thema Gema ist:
Wenn man in der Gema ist, dann muss man alles, was man veröffentlicht, anmelden.
Dazu gehören dann auch Online-Veröffentlichungen.

Genau so ist es mWn eben auch schon seit Jahrzehnten (die Online-Nummer ist halt nur noch hinzu gekommen). Weshalb uns auch gen Ende des Studiums nahegelegt wurde, genau zu überlegen, ob das mit der GEMA für den Einzelnen denn wirklich Sinn macht, da speziell im Bereich "Gebrauchsmusik" es oftmals besser ist, gemafreies Material anbieten zu können. Zu der Zeit waren Klingeltöne gerade im Kommen, die konnteste aber nur verkloppen, wenn du nicht in der GEMA warst - aber auch in der Werbebranche ist gemafrei wohl eindeutig bevorzugt, denn VW will nun einmal für irgendwelche "Audio-Logos" nicht bei jeder Ausstrahlung abdrücken müssen.


Genau so ist es!
Um auf die Eröffnungsfrage zurückzukommen: Eine GEMA-Freigabe für den Digital-Release bei itunes/spotify&Co ist nicht nötig.

Eben.
Die Frage, die sich stellt ist dann bestenfalls, ob der Threadstarter bereits in der GEMA ist - denn dann braucht er mWn in der Tat eine Freigabe. Wenn nicht, kann er mit seinem Zeug machen, was er will (so denn die Anbieter nicht auf GEMA-Mitgliedschaft bestehen).
Nein, auch als GEMA-Mitglied benötigt man keine Freigabe, wenn man seine Songs digital bei itunes/spotif&Co veröffentlichen will.
 
Nein, auch als GEMA-Mitglied benötigt man keine Freigabe, wenn man seine Songs digital bei itunes/spotif&Co veröffentlichen will.

Oh ok - ich dachte in der Tat, dass das dann wohl so wäre.
Andererseits würde sich mir aber auch der Grund nicht erschließen, von daher isses im Prinzip nur logisch.
 
Nein, auch als GEMA-Mitglied benötigt man keine Freigabe, wenn man seine Songs digital bei itunes/spotif&Co veröffentlichen will.
Na ja, es scheint so, dass aufgrund der GEMA-Vermutung, eine Freistellung beantragt werden muss, wenn man Gema-Mitglied ist.
Das bedeutet, Du meldest wie üblich deine ganzen Werke an und klammerst im nächsten Schritt, die Werke aus, welche gema-frei veröffentlicht werden.
Das ist natürlich wieder deutsche Bürokratie hoch 3 und ein bisschen durch die Brust ins Auge.
Andere Verwertungsgesellschaften lassen dir einfach die Wahl, was Du anmeldest und was nicht.
Ist natürlich um einiges einfacher und auch dem Kunden besser vermittelbar.
Vom Zeitaufwand ganz zu schweigen.
http://www.musicbizmadness.de/gema-und-gema-frei-unter-einem-hut/
 
Nein, auch als GEMA-Mitglied benötigt man keine Freigabe, wenn man seine Songs digital bei itunes/spotif&Co veröffentlichen will.
Na ja, es scheint so, dass aufgrund der GEMA-Vermutung, eine Freistellung beantragt werden muss, wenn man Gema-Mitglied ist.
Das bedeutet, Du meldest wie üblich deine ganzen Werke an und klammerst im nächsten Schritt, die Werke aus, welche gema-frei veröffentlicht werden.
Das ist natürlich wieder deutsche Bürokratie hoch 3 und ein bisschen durch die Brust ins Auge.
Andere Verwertungsgesellschaften lassen dir einfach die Wahl, was Du anmeldest und was nicht.
Ist natürlich um einiges einfacher und auch dem Kunden besser vermittelbar.
Vom Zeitaufwand ganz zu schweigen.
http://www.musicbizmadness.de/gema-und-gema-frei-unter-einem-hut/

Wow, danke, das war mir neu und ich kann mir vorstellen, dass es vielen ähnlich geht.
 
Nein, auch als GEMA-Mitglied benötigt man keine Freigabe, wenn man seine Songs digital bei itunes/spotif&Co veröffentlichen will.
Na ja, es scheint so, dass aufgrund der GEMA-Vermutung, eine Freistellung beantragt werden muss, wenn man Gema-Mitglied ist.
Das bedeutet, Du meldest wie üblich deine ganzen Werke an und klammerst im nächsten Schritt, die Werke aus, welche gema-frei veröffentlicht werden.
Das ist natürlich wieder deutsche Bürokratie hoch 3 und ein bisschen durch die Brust ins Auge.
Andere Verwertungsgesellschaften lassen dir einfach die Wahl, was Du anmeldest und was nicht.
Ist natürlich um einiges einfacher und auch dem Kunden besser vermittelbar.
Vom Zeitaufwand ganz zu schweigen.
http://www.musicbizmadness.de/gema-und-gema-frei-unter-einem-hut/

Äh, ne. Selbst wenn GEMA-Musik als GEMA-Musik veröffentlicht werden soll, braucht man für itunes&CO keine Freigabe
 
Wow, danke, das war mir neu und ich kann mir vorstellen, dass es vielen ähnlich geht.
Gilt aber nur für den Filmmarkt und ich weiß nicht was man da für ein Prozedere durchlaufen muss um das nach zuweisen.
https://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-freigestellte_Musik_von_GEMA-Mitgliedern
Äh, ne. Selbst wenn GEMA-Musik als GEMA-Musik veröffentlicht werden soll, braucht man für itunes&CO keine Freigabe
Sorry, hast recht, die werden wohl mit der Gema in Kontakt stehen, ihre Verträge haben und entsprechend Kohle abdrücken.
 
Sehr gute Informationen in diesem Thread. Weiß zwar nicht, ob das für mich mal relevant wird, aber vielen Dank!
 
Genau so ist es, denn die reichen selbständig Listen der werke bei der GEMA ein um der Freigabe für die pflichtgemäße Lizensierung zu erfüllen.
Ja, soweit so klar.
Wir gehen aber davon aus, dass der TE nicht in der Gema ist und über einen Online-Aggregator in die Shops von iTunes und Co kommt.
Dann muss er doch keinen Antrag bei der Gema stellen!?!?
So interpretiere ich zumindest den ersten Post des TE.
 
Ja, soweit so klar.
Wir gehen aber davon aus, dass der TE nicht in der Gema ist und über einen Online-Aggregator in die Shops von iTunes und Co kommt.
Dann muss er doch keinen Antrag bei der Gema stellen!?!?
So interpretiere ich zumindest den ersten Post des TE.

Ja, so habe ich das auch interpretiert. Und ich gehe sehr fest davon aus, dass dann keine GEMA-Freigabe beantragt werden muss - wieso denn auch? Wie gesagt, niemand ist gezwungen, der GEMA beizutreten. Und wenn man nicht beitritt, braucht man auch keine Freigabe. Es sei denn, da hätte sich etwas in der Gesetzeslage gravierend verändert, das würde dann aber in Richtung Alleinherrschaftsanspruch gehen, und den gibt es mWn glücklicherweise noch nicht.
Klar, der "Online-Aggregator" (herrliches Wort übrigens) oder auch iTunes und Co. können in ihren AGBs bestimmt eine GEMA-Mitgliedschaft voraussetzen. Aber ich glaube nicht, dass die sowas machen (hättense ja nix von).

Wie bereits erwähnt: Wenn man nicht in der GEMA ist, kann man, solange nicht irgendwelche AGBs (die man ja auch nicht annehmen muss, indem man einfach auf die Geschäftsbeziehung pfeift) anderes vorschreiben, mit seinen Kompositionen tun und lassen, was man will.
Wäre ja auch noch schöner, wenn das nicht so wäre.
 
Du stiftest imo hier die ganze Zeit nur Verwirrung!
Nur bei denen, bei denen es eventuell zum Mitdenken im Gesamtkontext nicht reicht. ;)


Ja, so habe ich das auch interpretiert.
Und ich ging aufgrund der ebenso vorhandenen und hier jetzt markierten Teile der Aussage:
digital, also bei iTunes, Sporify und co. durch einen Aggregator veröffentlichen
davon aus, dass auch Vertrieb / Verbreitung / Veröffentlichung auf solchen Vertriebsplattformen, die keinen bereits entsprechenden Vertrag (der üblicherweise die Freistellung per Meldelisten durch den Plattformbetreiber selbst beinhaltet) mit GEMA usw. haben, stattfinden soll und dann wäre man in der Tat tatsächlich selber für die entsprechende Freistellungsmeldung verantwortlich, wenn ein solcher Plattformbetreiber keine diesbezügliche Vereinbarung mit der GEMA geschlossen hat.
 
davon aus, dass auch Vertrieb / Verbreitung / Veröffentlichung auf solchen Vertriebsplattformen, die keinen bereits entsprechenden Vertrag (der üblicherweise die Freistellung per Meldelisten durch den Plattformbetreiber selbst beinhaltet) mit GEMA usw. haben, stattfinden soll und dann wäre man in der Tat tatsächlich selber für die entsprechende Freistellungsmeldung verantwortlich, wenn ein solcher Plattformbetreiber keine diesbezügliche Vereinbarung mit der GEMA geschlossen hat.

Na und? Dann muss man aber immer noch nicht zwingend eine GEMA-Freigabe beantragen. Als nicht-GEMA-Mitglied schonmal sowieso nicht, und wenn man TedStriker Glauben schenken mag (was ich einfach mal mache) anscheinend noch nicht einmal als GEMA-Mitglied.
Deine Eingangsantwort ist also für nicht-GEMA-Mitglieder komplett unzutreffend, für GEMA-Mitglieder aber anscheinend ebenso.
 
Du stiftest imo hier die ganze Zeit nur Verwirrung!
Als nicht-GEMA-Mitglied schonmal sowieso nicht
Wenn es korrekt wäre, dann würde es diesen Bereich (nebst sonstigen sämtlich noch dazugehörigen Unterkategorien) ~> https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ , explizit für Nichtmitglieder sondern ausschliessliche für Nutzer, bei der GEMA zur Lizensierung gar nicht geben.
Das ist doch aber der Musiknutzerbereich, gilt also für Leute, welche ein Werk der Gema nutzen möchten.
Das kuriose ist ja, dass dann selbst der Komponist als Nutzer gilt und für etwaige Veröffentlichungen auf der eigenen Website Kohle abdrücken muss.
Bzw. Du hast einen Teil an Streams/Dowload frei. Hatte ich ja schon geschrieben. Die genauen Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf, weil man bei den vielen Anträgen und Tarifen und Eventualitäten bei der Gema absolut nicht mehr durchsteigt.
Deshalb kannst Du auch nicht einfach so bei Soundcloud ein eigenes Stück hochladen, wenn Du bei der Gema bist.
Deshalb macht wahrscheinlich auch recording.de einen grossen Bogen um die Gema, weil sonst die Kosten zu hoch würden, die Seite weiter zu betreiben, wenn gemapflichtige Musik zugelassen würde.

Hier mal 3 Beispiele von deiner verlinkten Seite:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_VRA/tarif_vr_od_10.pdf
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/information_onlineanbieter.pdf
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-od-10/

Und hier mal das Prozedere, wenn man "nur" eine vergütungsfreie Lizenz vergeben möchte:
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/verguetungsfreie-lizenz-online/

Wie schon geschrieben, für mich ist das deutsche Bürokratie in Reinform. Ist aber nur meine persönliche Meinung. :)
 
Wenn es korrekt wäre, dann würde es diesen Bereich (nebst sonstigen sämtlich noch dazugehörigen Unterkategorien) ~> https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/ , explizit für Nichtmitglieder und ausschliesslich für Nutzer, bei der GEMA zur Lizensierung gar nicht geben.

Hallo? Hatten wir schon. Und das hat mit der Sache rein gar nix zu tun. Die komplette Seite wendet sich an den Endnutzer und nicht an Komponisten.
 
Dass, wie @Realist ja bereits ausführlich (und für mich komplett nachvollziehbar) darlegte, die Sache streckenweise in komplette Narretei ausartet (so dass ich eben u.U. tatsächlich zahlen muss, wenn ich meine eigene Musik zum Streamen von meiner eigenen Seite zur Verfügung stelle) und es wirklich mal wieder als Paradebeispiel deutscher - und folglich kaum durchschaubarer - Beamtenschädeligkeit gesehen werden darf, macht die Sache natürlich nicht gerade einfach.

Desungeachtet bleibt eine Sache vollkommen klar: Wenn ich *nicht* GEMA-Mitglied bin, kann ich mit meiner Musik tun und lassen, was ich will, Punkt. Dass mir dann vielleicht gewisse Kanäle, meine Musik zu verbreiten, nicht zur Verfügung stehen, da zu deren Benutzung die GEMA-Mitgliedschaft Grundvoraussetzung sein mag, dass ich natürlich auch nicht von den positiven Aspekten der GEMA-Betreuung (in erster Linie also dem Schutz bzw. der Wahrnehmung meiner Urherberrechte) profitieren kann - klar, aber für die reine Faktenlage irrelevant und von daher geschenkt. Niemand zwingt irgendjemanden, in die GEMA zu gehen. Und wenn ich nicht in der GEMA bin, muss ich auch nicht irgendwelche Freigaben von denen beantragen. Ganz im Gegenteil, wenn ich nicht in dem Laden Mitglied bin, *können* die für meine Musik gar keine Freigaben erteilen, denn ich habe sie ja schließlich nicht damit beauftragt. Ja, ich muss mich dann um alles selber kümmern - was aber sowohl Fluch wie auch Segen sein kann.
 

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