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McCoy
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Seit wann ist denn das Anbieten von Streamingdiensten, Downloaddiensten, von Podcastdiensten, von Ruftonmeldodien eine Endnutzung?Die komplette Seite wendet sich an den Endnutzer
Das ist Quatsch.
Endnutzung ist ausschliesslich das Nutzen der Dienste durch einen Konsumenten und nicht das Anbieten dieser Dienste durch die damit verbreitet und vertrieben wird (und das ist dort und in den dortigen Unterkategorien zu lizensieren!).
Im Übrigen wurde u.a. auch genau deswegen die so sehr umstrittene Reform des Urheberrechtes in der EU - insbesondere auch des Artikel 13 (der jetzt Artikel 17 ist) - vorangetrieben, weil es eben immer noch Plattformen gibt die den vertreibenden und verbreitenden Nutzern das unlizensierte Anbieten usw. ermöglichen ohne dass die Plattformbetreiber einen Vertrag mit einer Verwertungsgesellschaft geschlossen haben und damit dann die Lizensierungen umgehen.