ISRC vs. Labelcode

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Foria

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Hallo,

sehe ich das richtig das der ISRC den LC mal ablösen soll?

Wenn ich jetzt meine Musik über einen digitale Distributor wie Rebeat anbiete, was passiert dann wenn irgendwann mal mein Lied im Radio läuft und die Abrechnung an die GVL über den ISRC läuft?

Sackt dann Rebeat mein ganzes Geld ein?
 
Auf Wikipedia und bei IFPI war ich schon... da liest man immer nur was von "Indentifikation"... aber nicht genau wie es wirklich abläuft.

Auch werden kaum noch Radiostationen mit CDs bemustert, also wie kommt der ISRC zu denen? In MP3/WAV usw. kann man den ISRC nicht wirklich sicher einbetten.

Angenommen die Radiostationen werden mittels WAV beliefert und der ISRC bei den "Metadaten" mitgeliefert... nun spielt die Radiostation den Titel... und weiter?

Was will die GEMA/GVL mit dem ISRC? Die haben doch gar keine Datenbank dafür...

Mein Vetrieb hat auch keinerlei Tantiemen verdient, auch wenn er Schlüsselerstinhaber ist.
 
Die haben doch gar keine Datenbank dafür...
Selbstverständlich gibt es dafür eine Datenbank und diese wird vom Bundesverband Musikindustrie (zugehörig zur IFPI) verwaltet und dieser Verband wiederum arbeitet eng mit GVL und GEMA (aber auch weltweit mit anderen Gesellschaften für Wahrnehmungen der Urheber-und Leistungschutzrechte) zusammen.
Ist auch nachzulesen beim Bundesverband Musikindustrie, der für die Vergabe des ISRC zuständig ist ~> http://www.musikindustrie.de/leistungen/#c2261


Insgesamt lässt sich aber alles zum ISRC und der zugehörigen Zuordnung vom ISRC zu Werken, LC, ISWC, usw. im Internet finden, wenn man es sich z.B. gezielt über die Suchmaschinen heraussucht.
So z.B. auch, dass die Zuordnung des ISRC (IFPI) zum LC (GVL) über genauso o.g. Datenbank erfolgt wie die Zuordnung von ISWC (GEMA) zu ISRC (IFPI).
 
Also soweit ich das verstanden habe, führt und verwaltet der Bundesverband lediglich Datenbank mit den Schlüsseninhaber - also keine Titel. Aber vielleicht sollte man mal bei einem Vertrieb nachfragen ob die ihren ISRC irgendwohin melden oder nicht...

Das mit der LC-Zuordnung verstehe ich eben nichts ganz... ich "kaufe" z.B. bei Feiyr einen ISRC und geben keinen eigenen LC an. Auch gebe ich keinerlei GEMA-Informationen an, weil dafür gar kein Feld vorhanden ist (außer eben Titel, Komponist, Texter aber keine ISWC oder sowas).

Also irgendwie wird das dann mit der Zuordnung nicht klappen und vermutlich streicht sich Feiyr dann meinen Teil ein oder oder oder...
 
Also soweit ich das verstanden habe, führt und verwaltet der Bundesverband lediglich Datenbank mit den Schlüsseninhaber - also keine Titel.
Falsch, denn jeder Song (Track) bekommt (sofern du die Zuordnung eines ISRC beim Vertrieb mit in Auftrag gibst) einen ISRC-Code der dann grundsätzlich auf eine eigene Endnummer lautet. Damit hat jeder Song (Track) dann einen eigenen zuordnenden Code, der katalogisierend gelistet wird.


Aber vielleicht sollte man mal bei einem Vertrieb nachfragen ob die ihren ISRC irgendwohin melden oder nicht...
Das wäre grundsätzlich das Zweckmäßigste und ist immer auch das Naheliegendste, um eine genau auf diesen jeweils genutzten Vertrieb zutreffende Antwort zu bekommen.
 
Falsch, denn jeder Song (Track) bekommt (sofern du die Zuordnung eines ISRC beim Vertrieb mit in Auftrag gibst) einen ISRC-Code der dann grundsätzlich auf eine eigene Endnummer lautet. Damit hat jeder Song (Track) dann einen eigenen zuordnenden Code, der katalogisierend gelistet wird.

Ja aber den ISRC vergibt der Vertrieb, logisch das der Code dann "einzigartig" ist, aber nirgends ist eben die Rede das dieser Code irgendwohin gemeldet wird...

Naja ich frag mal direkt nach...
 
Den ISRC Vergibt entweder der Vertrieb oder das Label oder wer auch immer die Zweitverwertungsrechte an den Liedern hat.

Ein ISRC hat folgenden Standard / folgendes Schema:

DE-PQ4-11-xxxx

Das DE steht - wen wunderts - für das Ursprungsland in diesem Fall eben Deutschland
Das PQ4 ist der Erstinhaberschlüssel - Damit kann diese ISRCserie meinem Label zugeordnet werden.
Die 11 Steht für das Vergabejahr des Codes bzw auch das Jahr in dem das Stück veröffentlicht wurde.
Die xxxx werden durch Zahlen ersetzt. Jedes Lied, jeder Remix oder jedes veröffentlichte REmaster erhält einen eigenen Schlüssel.

Diese müssen gut dokumentiert werden. ICh hab mir da für jedes Jahr eine eigene Excel-Tabelle angelegt. Und die Ganzen ISRCs auch nochmal auf Papier zum von Hand eintragen.

Der ISRC erlaubt den Sendestationen und Clubs die Zuordnung zu dem Rechteinhaber.
Damit kann auch ganz genau erfasst werden welcher Song wie oft gespielt wurde.

Der Labelcode hingegen ist für die Zuordnung zu einem Label und die Zahlung der Einnahmen durch Zweitverwertungsrechte. Das macht die GVL.

Daher haben Labelcode erstmal nichts miteinander zu tun.
Es empfiehlt sich jedoch beide zu beantragen.

Und dann kommt noch der EAN Code dazu. Mit dem ist es erst möglich die Songs oder Alben auf dem Online und Physischen Markt zu vertreiben. Der EAN ist der Strichcode der auf jedem Produkt drauf ist, das man kaufen kann. (Und ist viel zu teuer)
 
Es sind übrigens 5 mal X und nicht 4 mal.

Sonst wär bei 9999 Songs pro Jahr Schluss. Manche Labels brauchen da mehr.
 
tschulligung - verzählt / vertippt
 
Tino beschreibt das super...

Trotzalldem weißt die IFPI in ihrem sehr ausführlichen und verständlichen (und deswegen empfehlenswerten) ISRC Handbuch

http://www.musikindustrie.de/fileadmin/piclib/ueber_uns/publikationen/vb_isrc_handbuch.pdf

darauf hin dass der ISRC einmal den Labelcode ablösen könnte, da es im Endeffekt nur an den Verwertungsgesellschaften (GVL, bzw. Inkasso durch GEMA) liegt, dass darüber noch keine Abrechnungen geschehen. Wie dies mal aussehen könnte sieht man im Punkt "3.14 GVL Meldung".

Deshalb empfehle ich jedem neuen Label einen Erstinhaberschlüssel selbst zu beantragen und nicht die Vertriebs Codes zu nutzen. Allein um am Ende nicht auf die Ausschüttungen der Zukunft verzichten zu müssen, wer weiß schon wie das genau ablaufen wird.

Ist man VUT Mitglied, bekommt man sogar 50% Rabatt auf den Schlüssel.
 
Deshalb empfehle ich jedem neuen Label einen Erstinhaberschlüssel selbst zu beantragen und nicht die Vertriebs Codes zu nutzen. Allein um am Ende nicht auf die Ausschüttungen der Zukunft verzichten zu müssen, wer weiß schon wie das genau ablaufen wird.

Wäre ernsthaft zu überlegen, da die Kosten pro ISRC z.B. bei Feiyr 0,49 € und bei Rebeat 1,00 € betragen. Wenn man also monatlich ein Release mit 10 Remixen veröffentlicht, dann hat man die Kosten in 2 Jahren wieder "rein" (nicht wirklich, aber die zukünftige Abrechnung erfolgt dann wenigstens direkt zu einem).

Die beiden Distributoren könnten intern via ISRC abrechnen, aber ziehen sicherlich wieder mindestens 20% für sich ab (obwohl alles automatisch laufen wird).
 

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