Hallo,
leider sind eure genannten Gründe nur zum Teil richtig.
Damit der Radiosender einen Titel ohne Labelcode spielen kann muesste er für diesen Titel mit euch einen Vertrag abschliessen in dem geregelt wird, das ihr ,die beteiligten Musiker an der Aufnahme (nicht die Urheber), es dem Sender erlauben unter der Bedingung xy (Vergütung/Honorar) den Titel zu spielen.
Das ganze lässt sich zwar auf ein DINA4 Blatt beschränken ist aber um einiges aufwendiger als einen Titel mit Labelcode zu spielen.
Es wird also nicht nur über den Labelcode mit den Verwertungsgesellschaften, abgerechnet, sondern die Radiosender gehen davon aus, das der Inhaber des Labelcodes alle nötigen Verwertungsrechte der Aufnahmen von euch übertragen bekommen hat und mit der Übergabe des Tonträgers mit Labelcode dem Sender unter den mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Bedingungen spielen darf (Abgabe von Tantiemen für die Urheber und Musiker an [g=119]Gema[/g] bzw. [g=314]GVL[/g]).
In einem Platten bzw. Bandübernahmevertrag wird so etwas zwischen euch und einer Plattenfirma, die einen Labelcode hat, geregelt.
Die Radiostationen zahlen die anfallenden Tantiemen/Lizenzen an die Verwertungsgesellschaften. Im Falle der Verwertungsrechtszahlungen laufen die Zahlungen an die [g=119]Gema[/g] und die gibt den Anteil für die Leistungsschutzrechte der Musiker an die [g=314]GVL[/g] weiter und diese an die Lablecodeinhaber.
Die Leistungsschutzrechte sind die Rechte, die die Leistung der an der Aufnahme beteiligten Musiker schützt, auch wenn diese gar nicht inhaltlich, also als Songwriter an dem Song beteiligt waren.
Auch diese Musiker/Interpreten haben ein Recht darauf zu entscheiden was mit den Aufnahmen passieren darf und sollten an den weiteren finanziellen Auswertung ihrer Rechte beteiligt sein bzw. für die Übertragung der Wahrnehmung ihrer Verwertungsrechte eine entsprechende Vergütung erhalten.
Im Bandübernahmevertrag, Plattenvertrag und Honorarquittungen für Studiomusiker wird das übertragen der Wahrnehmung der Verwertungsrechte meist mit den vereinbarten Honorar und Lizenzzahlungen abgegolten.
Im Falle des Einzelvertrages für die Sendung eines Titels im Radio muesste jeder Radiosender mit euch ein Honorar vertraglich festlegen und von euch das Recht für die Sendung des Titels durch diesen Vertrag einholen.
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