Was zahlt GEMA pro gespielten Radiosong an die Künstler?

  • Ersteller Ersteller Chama
  • Erstellt am Erstellt am
  • #41
Das akute "Problem" ist: Ich habe bei einem Hörbuch musikalisch mitgewirkt, das bald veröffentlicht wird.

Du kannst *bevor* die Mitgliedschaft offiziell beginnt, einzelne Musikstücke, die Du bis dahin gemacht hast, ausdrücklich von der Verwertung ausschließen. Erst ab Beginn der Mitgliedschaft gehört jeder Pieps von Dir der GEMA.
 
  • #42
interessant, wie geht das? hab ich bisher nicht in den Verträgen gesehen.
 
  • #43
interessant, wie geht das? hab ich bisher nicht in den Verträgen gesehen.

Teilt die GEMA auf Nachfrage mit. Man muss ausdrücklich danach fragen.

Darüber hinaus gibt es auch den Paragraf 2 des GEMA-Berechtigungsvertrags:

"§2 Soweit der Berechtigte über die Rechte gegenwärtig nicht verfügen kann, überträgt er sie für den Fall, dass ihm die Verfügungsbefugnis wieder zufällt."


https://www.gema.de/fileadmin/user_...uch/Jahrbuch_aktuell/Berechtigungsvertrag.pdf

Das kann man so auslegen, dass Du den Hörspielproduzenten die nötigen Rechte bereits vor dem GEMA-Beitritt rechtswirksam eingeräumt hast, womit Du nicht mehr über diese Rechte verfügen kannst. Prinzipiell gilt das auch für bis dato unter CC-Lizenz veröffentlichte Stücke.

Inwiefern das auch übliche Praxis ist, kann ich nicht sagen. Ich empfehle dringend, bei der GEMA direkt nachzufragen (siehe oben).
 
  • #44
ne, die Rechte sind noch bei mir.

vom Vertrag ausschließen würde ich dann einige Electrostücke, mit welchen ich dann GEMA frei auftreten könnte :)
etwaige Änderungen dieser Lieder bis zur Veröffentlichung kann die GEMA ja nicht überprüfen?

ich könnte also "Track xy, Track xz" im voraus ausschließen - und dann erst z.b. in einem jahr tatsächlich diese Tracks produzieren und damit GEMA frei auftreten?
 
  • #45
ne, die Rechte sind noch bei mir.

vom Vertrag ausschließen würde ich dann einige Electrostücke, mit welchen ich dann GEMA frei auftreten könnte :)
etwaige Änderungen dieser Lieder bis zur Veröffentlichung kann die GEMA ja nicht überprüfen?

ich könnte also "Track xy, Track xz" im voraus ausschließen - und dann erst z.b. in einem jahr tatsächlich diese Tracks produzieren und damit GEMA frei auftreten?


Platzhalter-Kompositionen, ja? ;-) Prinzipiell sollte das gehen.
 
  • #46
soooo.
ich könnte also "Track xy, Track xz" im voraus ausschließen - und dann erst z.b. in einem jahr tatsächlich diese Tracks produzieren und damit GEMA frei auftreten?

LEIDER NEIN

Ausschließbar sind nur Werke, die nachgewiesenermaßen per Vertrag zwischen Komponist und Werk-Käufer als "Gema-freie" Werke verkauft wurden!!

Schade :P
 

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