Was zahlt GEMA pro gespielten Radiosong an die Künstler?

Das akute "Problem" ist: Ich habe bei einem Hörbuch musikalisch mitgewirkt, das bald veröffentlicht wird.

Du kannst *bevor* die Mitgliedschaft offiziell beginnt, einzelne Musikstücke, die Du bis dahin gemacht hast, ausdrücklich von der Verwertung ausschließen. Erst ab Beginn der Mitgliedschaft gehört jeder Pieps von Dir der GEMA.
 
interessant, wie geht das? hab ich bisher nicht in den Verträgen gesehen.
 
interessant, wie geht das? hab ich bisher nicht in den Verträgen gesehen.

Teilt die GEMA auf Nachfrage mit. Man muss ausdrücklich danach fragen.

Darüber hinaus gibt es auch den Paragraf 2 des GEMA-Berechtigungsvertrags:

"§2 Soweit der Berechtigte über die Rechte gegenwärtig nicht verfügen kann, überträgt er sie für den Fall, dass ihm die Verfügungsbefugnis wieder zufällt."


https://www.gema.de/fileadmin/user_...uch/Jahrbuch_aktuell/Berechtigungsvertrag.pdf

Das kann man so auslegen, dass Du den Hörspielproduzenten die nötigen Rechte bereits vor dem GEMA-Beitritt rechtswirksam eingeräumt hast, womit Du nicht mehr über diese Rechte verfügen kannst. Prinzipiell gilt das auch für bis dato unter CC-Lizenz veröffentlichte Stücke.

Inwiefern das auch übliche Praxis ist, kann ich nicht sagen. Ich empfehle dringend, bei der GEMA direkt nachzufragen (siehe oben).
 
ne, die Rechte sind noch bei mir.

vom Vertrag ausschließen würde ich dann einige Electrostücke, mit welchen ich dann GEMA frei auftreten könnte :)
etwaige Änderungen dieser Lieder bis zur Veröffentlichung kann die GEMA ja nicht überprüfen?

ich könnte also "Track xy, Track xz" im voraus ausschließen - und dann erst z.b. in einem jahr tatsächlich diese Tracks produzieren und damit GEMA frei auftreten?
 
ne, die Rechte sind noch bei mir.

vom Vertrag ausschließen würde ich dann einige Electrostücke, mit welchen ich dann GEMA frei auftreten könnte :)
etwaige Änderungen dieser Lieder bis zur Veröffentlichung kann die GEMA ja nicht überprüfen?

ich könnte also "Track xy, Track xz" im voraus ausschließen - und dann erst z.b. in einem jahr tatsächlich diese Tracks produzieren und damit GEMA frei auftreten?


Platzhalter-Kompositionen, ja? ;-) Prinzipiell sollte das gehen.
 
soooo.
ich könnte also "Track xy, Track xz" im voraus ausschließen - und dann erst z.b. in einem jahr tatsächlich diese Tracks produzieren und damit GEMA frei auftreten?

LEIDER NEIN

Ausschließbar sind nur Werke, die nachgewiesenermaßen per Vertrag zwischen Komponist und Werk-Käufer als "Gema-freie" Werke verkauft wurden!!

Schade :p
 

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