Was zahlt GEMA pro gespielten Radiosong an die Künstler?

klingt seltsam, dass man selbst die Gebühr seiner eigenen Musik-verwertungsgesellschaft zahlt, aber gut
 
Naja, ich denke, Du scaust da nicht weit genug.

Wenn Du GEMA-pflichtige Mucke aufführen willst, muss der Club zahlen, das ist Veranstaltersache.
Der Club lässt Dich nur auftreten, wenn Du die Gebühren selber trägst. Ansonsten ists Essig mit Auftritt.
Also zahlst Du, wenn Du auftreten willst. Oder Du zahlst nicht, und trittst auch nicht auf. Das ist natürlich seltsam, wenn man sich Kohle selber bezahlt, aber das Selberzahlen entspringt ja einer Vereinbarung zwischen Dir und dem Veranstalter. Im Grunde gibst Du dem Veranstalter Eintrittsgeld. Oder Schmerzensgeld. Je nachdem....... :D

Wenn Du Werbung machst, zahlst Du im Grunde auch für Dich, Denn Du willst ja mit Hilfe de Werbung mehr Kohle für Dich machen.
 
in vielen Berliner Clubs kannst Du gegen Zahlung von 10 E GEMA-Beitrag ohne weiteres 1-2 Lieder singen.
was sind 10E GEMA Beitrag? und wieso muss ICH zahlen?


Das nennt sich Pay2play. Kam in den 1990ern in US-Großstädten auf. Clubs, von denen gesagt wurde, dass dort gerne mal die A&R-Frettchen der Plattenindustrie herumhampeln, konnte es sich leisen, Musiker für Auftritte bezahlen zu lassen.

Die Fälle in Berlin sind nicht ganz so glamourös. Meist geht es bloß darum, dass ein Club dabei ist, an den GEMA-Pauschalen zu verrecken und versucht, Musiker die Zeche selbst zahlen zu lassen. Je kleiner und Undergroundiger oder auch anspruchsvoller ein Laden ist, desto häufiger kommt sowas vor.
 
Bekomme ich diese Gema-Gebühr letztlich von der Gema zurück, wenn ich eine Auftrittsmeldung mache?
 
Bekomme ich diese Gema-Gebühr letztlich von der Gema zurück, wenn ich eine Auftrittsmeldung mache?


Das kommt darauf an in wieviel Bezirksdirektionen Du spielst. Die Gema hat De in 12 Bezirksdirektionen unterteilt, je mehr Bezirksdirektionen Du live bespielst desto besser. Wenn Du nur in einer oder zwei spielst wird Dir die Gema nix zahlen. Wie das mit Airplays aussieht weiss ich nicht.
Wird aber ähnlich sein.

Gruss
Gnostiker
 
ich hab da mal ne anschauliche grafik erstellt
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:LOL:

Der perfekte fiese Lacher zur guten Nacht, Danke dafür!
 
Ich weiß nicht ob das jetzt hier jeder richtig verstanden hat mit den Veranstaltern und Bezahlungen, daher nochmal von mir versucht leicht verdaulich zu erläutern, bitte verbessern, falls ich was falsches schreibe:

Szenario wäre: Live Musiker und gleichzeitiger Urheber = GEMA Mitglied. Der Veranstalter muss für die vom Musiker gespielten GEMA-pflichtigen Lieder (also auch seine eigenen, denn er ist Mitglied) eine GEMA-Gebühr zahlen. Da der Veranstalter aber grade bei unbekannteren Künstlern sagt "was willst du eigentlich von mir, zahl deine Gebühren doch selbst, es ginge ja auch ohne den Verein" wird quasi eine Vereinbarung getroffen, dass der Musiker diese Gebühren selber zahlen muss. Das bedeutet aber nicht, dass der Künstler diese an die GEMA zahlt, sondern an den Veranstalter und der kann dann ganz "normal" die Gebühren abführen. Lässt man sich nicht drauf ein, gibts halt kein Play.

Dies ist nebenbei gängige Praxis und eine absolute Sauerei! Habe schon mit vielen Metalbands gesprochen, die genau deswegen keine GEMA Mitglieder werden wollen bzw. benennen dies selbst als "dürfen". Allein deswegen gehört der Laden ignoriert.

Eine weiterführende Frage von mir im Bezug auf meine Musik: In Clubs wird immer nur eine Pauschale gezahlt, damit keine Lists von den DJ sets angefertigt werden müssen, richtig? Wie ist das denn mit Livesets im Club? Ich denke mal in der Praxis wird das nie richtig als Konzert gemeldet, oder?
 
In Clubs wird immer nur eine Pauschale gezahlt, damit keine Lists von den DJ sets angefertigt werden müssen, richtig?
Würde mich jetzt aber wundern, wenn die Gema sich generell auf Pauschalen einlässt
Obwohl - in einer bestimmten Zeit werden eine bestimmte Anzahl Songs durchgeschoben, das wird sich nicht gross unterscheiden von Tag zu Tag, und die durchschnittlichen Kosten werden wohl auch keinen grossen Schwankungen unterliegen. Denkbar wäre das tatsächlich.....

Ich denke mal in der Praxis wird das nie richtig als Konzert gemeldet, oder?
Was mit Sicherheit nicht korrektes Verfahren ist.
 
Meines Wissens ist es so, dass die Discotheken/Clubs ne Pauschal zahlen, weil ja nie im Vornherein klar ist, wieviele und welche Songs an einem Abend laufen oder von nem DJ aufgelegt werden. Die Pauschale richtet sich u.a. nach der Art/Umfang und der Größe der Einrichtung (also auch wieviele Leute da rein passen /Fassungsvermögen etc). So ist es auch, wenn man eine einzelne Veranstaltung anmeldet.

Wie die Live-Musik-Clubs das mit der GEMA machen, und ob da jedes einzelne Konzert angemeldet wird, oder die Livekonzerte auch in der Pauschale mit enthalten sind, weiß ich nicht (müsste man halt mal bei der GEMA anfragen). Bei meinen (doch recht zahlreichen) Liveauftritten gab es mit Veranstaltern, Diskotheken-, Live-Club-Betreiber etc. noch nie Diskussionen deswegen. Bei unseren Konzerten haben wir die Musikfolgebögen ausgefüllt und dann an GEMA geschickt. Wieviel Kohle dann reinkommt ist natürlich abhängig davon, wie oft man Live spielt und wieviele (GEMA gemeldete) Songs man aufführt.

(Hat aber mit der Ausgangsfrage "Was pro Radioaufführung..." nix mehr zu tun...)
 
(Hat aber mit der Ausgangsfrage "Was pro Radioaufführung..." nix mehr zu tun...)
Macht ja nix.
Der TE selber hat das Thema in diese Richtung gelenkt. ;)
 
Occh..Leute...;)

geht doch einfach auf die GEMA Seite und schaut euch den Verteilerschlüssel an.

Da gibts aufgedrösselte PDFs für alles Mögliche.

Wie -> Discos, Kneipen, Fitnesscenter, Radio/TV -Tarife...

Für jeden zugänglich, ausser son paar Spinner haben wieder die Seite blockiert, was ja auch wirklich ne Leistung ist.
:(
Achja, wenn einer von euch diesen GEMA - Verteilerschlüssel versteht.......hat er als Codeknacker ne grosse Karriere bei einem Geheimdienst sicher.
:D
 
in vielen Berliner Clubs kannst Du gegen Zahlung von 10 E GEMA-Beitrag ohne weiteres 1-2 Lieder singen.
Ach? Und sonst spielen diese Clubs "nur" GEMA-freie Musikstücke. Da möchte ich mal Mäuschen spielen.

Diese "Pauschal-Clubs" zahlen doch feste Beträge, da können die doch nichts von den Bands oder Sängern abknöpfen.

Ausserdem nicht jeder Künster ist auch Urheber.

@TE Der Künstler bekommt keine GEMA-Ausschüttungen, wenn er nicht urheberrechtlich beteiligt ist.
 
in vielen Berliner Clubs kannst Du gegen Zahlung von 10 E GEMA-Beitrag ohne weiteres 1-2 Lieder singen.
Ach? Und sonst spielen diese Clubs "nur" GEMA-freie Musikstücke. Da möchte ich mal Mäuschen spielen.

Diese "Pauschal-Clubs" zahlen doch feste Beträge, da können die doch nichts von den Bands oder Sängern abknöpfen.

Ausserdem nicht jeder Künster ist auch Urheber.

Die Clubs zahlen regelmäßig mehr GEMA als an der Kasse reinkommt. Also kompensieren sie das, indem sie die Künstler an der Gebührenzahlerei beteiligen.

Und ob das eine Sauerei ist, sollte man erst beurteilen, wenn man die ganze Rechnung kennt.

Das verfügbare Geld für einen Club rechnet sich so:

Umsatz minus Miete, Strom, Steuern, Personal, und eben GEMA. Pro Live-Auftritt ist 58,- E die minimale Gebühr, mehr als 2-3 E Eintritt akzeptiert man hier nicht für kleine Clubs (die Kids müssen das Geld für die 70E-Konzerte diverser Hype-Stars zusammenhalten). Und Unbekannte Bands spielen öfter mal von 20-30 Leuten, von denen auch noch 5 auf der Gästeliste standen.

Da kann es schon mal vorkommen, dass man nimmt, was man kriegen kann....
 
es vermittelt fast den eindruck, dass hier der ein oder andere die gema nicht mag
 
ich werd mich in Kürze dort anmelden, über Erfahrungen werd ich dann berichten ;D
 
du machst doch elektro techno mucke oder?

also mein persönlicher rat an dich:
lass es.

bringt dir mehr nachteile als vorteile.

z.b. muss ich dann rein theoretisch alle deine tracks aus dem feedbackbereich löschen da r.de keine gema-gebühren zahlt.
 
freut mich, dass du so an meinen Tracks hängst ^^
Ich kann aber im Berechtigungsvertrag:
2. Abweichend von Ziffer 1 kann der Berechtigungsvertrag hinsichtlich der Rechtsübertragung für die von§ 1 h) Absatz 2 bis 4 erfassten Onlinenutzungen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlichzum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Soweit dies für die von § 1 h) Absatz 2 bis 4 erfassten Onlinenutzungen erforderlich ist, umfasst die Teilkündigung auch das Recht, Werke der Tonkunst aufzunehmen und technisch aufzubereiten. Umfasst ist auch die sich an eine solche Onlinenutzung unmittelbar anschließende Speicherung des übermittelten Werkes beim Endnutzer (Download).

Das werde ich wahrscheinlich machen, da ich gerne mal etwas im Internet veröffentliche.

Da ich (noch) nicht in Clubs auftrete, überwiegt dieser "Pay-to-play" Nachteil nicht so stark.
(ich werde noch einige dicke Tracks basteln und mein Live-Setup einrichten und einstudieren, das dauert noch)

Das akute "Problem" ist: Ich habe bei einem Hörbuch musikalisch mitgewirkt, das bald veröffentlicht wird.
 

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