Wieder eine Frage zu Cover-Songs.

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chokehold

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Hallo,

ich bin schon lange genug dabei, dass ich die Suchfunktion kenne. Ich hab' sie benutzt und bei der Suche nach "cover" die ersten 200 Ergebnisse durchgestöbert, dann wurd's mir zu blöd. Es passte einfach nichts zu dem was mich wirklich interessiert.
Ich habe auch Google bemüht, deutsch und englisch, alles zwecklos.

Wahrscheinlich liegt's an mir, aber überall steht soviel zusammenhangloses und widersprüchliches Zeug, dass ich einfach nicht durchblicke.


Status Quo:

Ich habe einen Song gecovert, es handelt sich um eine Metalifizierung des Songs "Only You" von den Platters.

Der Song ist nicht 100% "abgeschaut", ich habe z.B. das kleine Intro verworfen und eine weitere Strophe eingebaut; diese ist rein repetitiv, sie hat keinen neuen Text. Den eigentlichen Liedtext habe ich nicht in seinem Sinn geändert.

Das Arrangement ist natürlich auch angepasst, Drumsampler/Gitarren/Bass/Geschrei und andere Tonart. Diese Veränderungen stammen alle aus meiner Hand, d.h. ich habe mir den Drumpart selbst ausgedacht, und auch die Gitarren-/Bass-Spuren habe ich selbst geschrieben, da ist nichts direkt übernommen.

Ich habe das Cover nicht mit einer Band produziert, sondern komplett in Eigenregie. Ich möchte damit kein Geld verdienen, ich möchte es nicht zur Werbung für ein Produkt oder dergleichen verwenden, und möchte auch sonst keinen kommerziellen Nutzen daraus ziehen.

Ich bin kein GEMA-Mitglied und gehöre auch keiner GEMA-gemeldeten Formation an, ich bin einfach nur ein Kerl mit einem Homestudio und zuviel Freizeit.

Eigentlich will ich diese kleine Spinnerei nur mit ein paar Freunden teilen, vielleicht irgendwann mal ein paar Bilder zusammenschmeißen und ein Video dafür machen um's auf YouTube hochzuladen, vielleicht findet's ja sonst irgendwer anders auch lustig.

Geld möchte ich natürlich keines für diesen Jux ausgeben, ich möchte ja auch nichts dran verdienen, für mich ist das mehr eine spaßige Hommage.

So schaut's aus.


Jetzt zur eigentlichen Frage hinsichtlich des Teilens: wie kriege ich das ganze ohne rechtliche Probleme -und ohne Schluckauf wie bspw. gelöschten YT-Account- hin?

Ich möchte natürlich niemandem sein Urheberrecht absprechen, und wenn die Platters daraus profitieren dass das YouTube Content-ID-System ihre Melodie in meinem Upload erkennt, dann wäre mir das auch egal.

In einem anderen Thread hier hat ein User mal was im Stil von "für 150 Euro im Jahr darfste das" eingeworfen, allerdings ohne näher drauf einzugehen. (Sehr hilfreich! ;) ) Was hats damit auf sich?

Muss ich jetzt tatsächlich den Publisher ausfindig machen und dort betteln gehen, dass ich doch bitte dieses Homerecordingprodukt nichtkommerziell veröffentlichen darf ohne dafür gleich in Daumenschrauben geworfen zu werden?


Vielen Dank,
Cheers
Rob
 
In einem anderen Thread hier hat ein User mal was im Stil von "für 150 Euro im Jahr darfste das" eingeworfen, allerdings ohne näher drauf einzugehen. (Sehr hilfreich! ;) ) Was hats damit auf sich?

Das würde sich nur auf ein 1:1 Cover beziehen, welches Du für etwa diese Gebühr auf Deiner Seite zu Promozwecken streamen darfst.

Muss ich jetzt tatsächlich den Publisher ausfindig machen und dort betteln gehen, dass ich doch bitte dieses Homerecordingprodukt nichtkommerziell veröffentlichen darf ohne dafür gleich in Daumenschrauben geworfen zu werden?

Nach deutschem Urheberrecht leider ja. Du hast das Stück bearbeitet, was in DE eine Genehmigung der Urheber vorraussetzt.

In den USA würde das unter die Parodiefreiheit fallen und Du dürftest das Stück auf YT stellen, wobei allerdings Werbeeinnahmen an die Urheber des Originals fließen würden.
 
So, endlich Zeit um ausführlicher zu antworten.
Tut mir leid dass es so lang gedauert hat.

Das würde sich nur auf ein 1:1 Cover beziehen, welches Du für etwa diese Gebühr auf Deiner Seite zu Promozwecken streamen darfst.
Okay, wunderbar, denn das will ich eigentlich nicht.

Nach deutschem Urheberrecht leider ja. Du hast das Stück bearbeitet, was in DE eine Genehmigung der Urheber vorraussetzt.
Ich will jetzt nicht dumm erscheinen, aber ... wie komme ich an die Urheber heran?

Über die Verleger ihrer Platten, vermute ich mal?
Sorry, ich kenn' mich da als Hobbyist nicht groß aus.

Damals war das die Mercury Record Corporation in Chicago, IL.
Wende ich mich also an die?
Oder gibt's einen deutschen Verleger der dafür zuständig ist?

Und, sollten sie Verleger gewechselt haben, muss ich mich an den damaligen Verleger (besagte Mercury Rec Co) oder ihren heutigen wenden?

In den USA würde das unter die Parodiefreiheit fallen und Du dürftest das Stück auf YT stellen
Ich lehn' mich jetzt mal aus dem Fenster und sage "Platters - amerikanische Band" und "Mercury - amerikanisches Label" und "YouTube - amerikanische Server" ... ist das nichts Wert?
Wird das dann wirklich noch nach deutschem Recht gehandhabt, weil ich als der Cover-er in Deutschland sitze?

wobei allerdings Werbeeinnahmen an die Urheber des Originals fließen würden.
Das, wie eingangs geschrieben, wäre mir gleich.
Ich will nicht dran verdienen, nur meinen Unsinn teilen. :)

Vielen Dank jedenfalls für deine Antwort,
du hast mir schonmal ein gutes Stück weit geholfen.

Cheers,
Rob
 
In den USA würde das unter die Parodiefreiheit fallen und Du dürftest das Stück auf YT stellen
Ich lehn' mich jetzt mal aus dem Fenster und sage "Platters - amerikanische Band" und "Mercury - amerikanisches Label" und "YouTube - amerikanische Server" ... ist das nichts Wert?
Wird das dann wirklich noch nach deutschem Recht gehandhabt, weil ich als der Cover-er in Deutschland sitze?

Theoretisch ja, praktisch vielleicht.

Prinzipiell fällt alles, was Du in DE tust, unter deutsches Urheberrecht. Die Rechte von amerikanischn Autoren werden so zu sagen vom deutschen Urheberrecht "übernommen" und dabei ist es normalerweise so, dass damit das *ganze* deutsche Urhebberecht für die Songs gültig ist.

Hier die Grundlage:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html

Ob es tatsächlich möglich und üblich ist, dass amerikanische Autoren/Verlage die deutschen Sonderrechte auch nutzen, müsste Dir jemand beantworten, der sich in der Praxis besser auskennt.
 
Ob es tatsächlich möglich und üblich ist, dass amerikanische Autoren/Verlage die deutschen Sonderrechte auch nutzen, müsste Dir jemand beantworten, der sich in der Praxis besser auskennt.
Ja, ist es. Und zwar dann, wenn eine Registrierung für die Rechtewahrnehmung in Deutschland auch bei der GEMA eigenständig auf das Werk eingetragen worden sind, was bei dem Werk "Only You" (The Platters) der Fall ist.

Hier sind für das benannte Werk 2 Rechteeinträge bei der GEMA registriert, womit die Wahrnehmung der Rechteinteressen für Urheber / Originalverleger / Subverleger /Rechtenachfolger auch in die Pflicht der GEMA fällt:

1. Sonstiger Titel ONLY YOU
Dauer: ISWC: T-700.051.297-2 GEMA-Werk.-Nr: 716596-001
Beteiligter CAE/IPI Rolle
OWENS, BUCK 00023179401 Komponist
OWENS, BUCK 00023179401 Textdichter
BLUE BOOK MUSIC 00003427720 Originalverleger
CARLIN MUSIC CORP 00005223240 Sub-Verleger
FORT KNOX MUSIC CO 00060852094 Sub-Verleger
GREENHORN MUSIKVERLAG GMBH CO KG 00280886432 Sub-Verleger


2. Titel der Werkfassung ONLY YOU
Dauer: ISWC: GEMA-Werk.-Nr: 990548-001
Beteiligter CAE/IPI Rolle
RAM, BUCK 00025302820 Komponist
RAND, ANDE 00025376685 Komponist
RAM, BUCK 00025302820 Textdichter
RAND, ANDE 00025376685 Textdichter
WILDWOOD MUSIC INC 00032925591 Originalverleger
MELLIN ROBERT MUSIKVERLAG KG 00020412351 Sub-Verleger
MELLIN-ROBERT INC 00020412155 Sub-Verleger
 
Ich vermute, dass es sich um 2 verschiedene Stücke handelt, ne ich bin sicher, sind ja auch unterschiedliche Autoren, aber das lässt sich ja schnell rausfinden ...


GREENHORN MUSIKVERLAG GMBH CO KG 00280886432 Sub-Verleger

Telefonnummer: (089) 290690

Dann tät ich doch als erstes mal nett und freundlich diese Telefonnummer wählen, fragen ob sei oder die anderen für dieses Stück zuständig seien und wenns so ist, weiter nett und freundlich erzählen was du vor hast und nett und freundlich fragen was sie denn da für eine Meinungg zu hätten.
Ist alles ganz einfach! :)

r
 
Ich vermute, dass es sich um 2 verschiedene Stücke handelt, ne ich bin sicher, sind ja auch unterschiedliche Autoren, aber das lässt sich ja schnell rausfinden ...
Der Urheber der Originalversion "Only You" sind offenbar, wie man unschwer über Google herausfinden kann,
RAM, BUCK 00025302820 Komponist
RAND, ANDE 00025376685 Komponist
RAM, BUCK 00025302820 Textdichter
RAND, ANDE 00025376685 Textdichter.

Die zweite Version ist, wie sich schon aus dem Eintrag
"Sonstiger Titel ONLY YOU"
ergibt, offenbar eine geänderte Fassung des Originalwerkes in welchem dann als Urheber der (vermutlich als eigenständig genehmigten Bearbeitung angemeldeten) Version
OWENS, BUCK 00023179401 Komponist
OWENS, BUCK 00023179401 Textdichter
eingetragen ist.
 
Ich vermute, dass es sich um 2 verschiedene Stücke handelt, ne ich bin sicher, sind ja auch unterschiedliche Autoren, aber das lässt sich ja schnell rausfinden ...


Buck Ram hat die Musik geschrieben, Owens war der Textdichter...

Es gibt auch noch das Only You von Yazoo ;-)
 
smil451c71f7edf7c.gif
na dann ist chokehold mit der Münchner Telefonnummer schonmal gut bedient.



r
 
Ich danke euch vielmals für die ausführliche Hilfe!

Ich hätte echt keine Ahnung gehabt, nach was ich bei Google suchen sollte um sowas Ausführliches wie McCoy zu finden, oder wie oder wo oder was.

Dann ruf' ich doch mal in München an und seh' zu was die Herren dazu sagen.
Als Bayern an einem Freitag nach 12h aber wohl vermutlich nicht mehr allzu viel, hahaha. :D

Nochmals, vielen Dank!
 
Als ich vor einiger Zeit mit einer ähnlichen Fragestellung zu tun hatte - es ging um Demo-Songs für unsere Heimatseite - bin ich nach einigen Telefonaten zu dieser Erkenntnissen gekommen (Siehe Nachbarforum):

http://homerecording-forum.de/modules/newbb/viewtopic.php?post_id=63815#forumpost63815

Man sollte auf jeden Fall NICHT scheuen, bei den rechtevertretenden Verlagen anzurufen und / oder dort per Mail vorstellig zu werden. DIe Antworten sind dann durchaus unterschiedlich. So haben wir nach einiger Zeit vom Verlag der Hooters ein OK bekommen, unseren Cover-Song auf unserer Seite online zu stellen - wir mussten die mp3 zum Anhören zur Verfügung stellen. Beim Verlag von Tom Petty kam dagegen ganz schnell zurück, dass Herr Petty sowas NIE unterstützt. Nicht zulässig.

Noch ein Hinweis: die Zustimmung der Rechteinhaber ist NICHT gleichbedeutend mit der Regelung etwaiger GEMA-Ansprüchen. Das sind zwei paar Schuhe (siehe dazu auch meine Ausführungen im Link). Auch bei der GEMA kann man mal ganz freundlich anfragen und ich bin mir eigentlich sicher, dass man euch zu eurem "Problem" den passenden Tarif raussuchen wird.
 

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