Konzert mit Cover-Songs -> möglichst ohne GEMA

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Hallo,

wir haben mit unserer Band vor, ein kleines Konzert zu geben, bei dem wir teilweise auch Songs covern wollen. Nun wäre meine Frage, wie das mit der GEMA aussieht. Weiß da einer, wie das mit den Gebühren aussieht? Wir würden wahrscheinlich kaum was mit dem Konzert verdienen und ich will nicht, dass wir am Ende bei der ganzen Geschichte noch was drauf legen müssen...

Müssten wir auch GEMA-Gebühren zahlen, wenn wir freien Eintritt machen und das ganze z.B. durch Getränkeverkauf oder sowas finanzieren?
Denn eigentlich kann die GEMA uns ja nichts abnehmen, wenn wir selber dafür kein Geld bekommen, oder?

LG Telaviv
 
Grundsätzlich bist Du immer verpflichtet Gebühren zu zahlen, da die GEMA dies ja nicht aus Jux und Tollerei macht, sondern um den Menschen, welche den Song geschrieben haben, etwas zukommen zu lassen. Du nutzt ja das kreative Schaffen anderer.

Wenn Du auf einer Privatparty etwas spielst, musst du nichts bezahlen. Wenn es zB für eine geschlossene Gesellschaft abgehalten wird. Auch bei Konzerten mit "freiwilliger Spende" musst Du grundsätzlich etwas bezahlen.

Das einzige was Du machen kannst - bei der GEMA anfragen, ob Sie Dir die Gebühren erlassen, da du mit zero Einnahmen rechnest. Mein Erfahrungswert ist allerdings, dass auf Anfragen gar nicht reagiert wird..

Wir haben es bis dato öfter gemacht, mit freiwilliger Spende für Eintritt PLUS freiwillige Spende für Getränke (wenn Du etwas für Getränke verlangst, benötigst Du ja auch eine Ausschanklizenz und musst theoretisch Steuer abführen) und hatten unsere Band als Verein angemeldet (in Österreich ist das möglich). Hat bis dato noch immer funktoniert...
 
Doch, also ja natürlich musst du bezahlen!


Das hat überhaupt nix damit zu tun ob ihr damit Geld verdient oder nicht, das ist doch euer problem.
 
ALso ich hab gerade so eine Übersichtstabelle gefunden.

http://www.ssh-party-team.de/service/gesetze/gesetze.html (Erste PDF, Seite 2)

Laut der müssten wir bei einem 100qm-Raum und bis zu 1€ Eintritt 20,50€ bezahlen... das geht ja noch. Oder kommt da noch was dazu?
Mit Getränken müssten wir dann mal überlegen, wie wir das machen. Vielleicht wäre das ja was mit dieser "freiwilligen Spende für Getränke". ;-)
Aber wir haben noch gar nicht über Getränke geredet, vielleicht bieten wir auch gar keine an, mal schauen. Aber das gehört auch nicht zum Thema, hier gehts mir erstmal um die Gema.
 
Das Forum nennt sich RECORDING und nicht Steuerhinterziehung voll easy!
 
die [g=119]Gema[/g] lässt bei sowas auch mit sich sprechen, da habe ich einige erfahrungen mit gemacht. (anpassung der Gebühren bei wenig zahlenden gästen etc...
Mensch, immer dieser Kampf gegen die [g=119]Gema[/g], wenn ihr covert sollen die Urheber auch was davon haben, denkt doch mal an euch selbst wenn ihr plötzlich in der Urhebersituation seid. Natürlich ist das ein elitärer Verein, mit seiner Existenz muss man allerdings leben und kann durchaus davon profitieren und sich im manchen situation glücklich schätzen, dass es eine solche Instanz gibt.
 
Ja, ist ja okay, ich bin ja auch bereit, die Gebühren zu bezahlen!
Meine Frage war ja anfangs nur, ob man da auch zahlen muss, wenn man selber nichts verdient.
Mit 20-30 € Gebühren hätte ich ja kein Problem, meine Frage war nur, ob da noch was dazu kommt oder ob mit dem Betrag alles gedeckt ist.
 
Telaviv schrieb:Meine Frage war ja anfangs nur, ob man da auch zahlen muss, wenn man selber nichts verdient.
Ja, zahlen muss auch die Hochzeitsgesellschaft.

Mit 20-30 € Gebühren hätte ich ja kein Problem, meine Frage war nur, ob da noch was dazu kommt oder ob mit dem Betrag alles gedeckt ist.
Immer wieder GEMA, immer wieder der selbe Rat: Ruf Deine zuständige Bezirksdirektion an. Anmelden musst Du sowieso, und die Gebührentabelle, die Du da ausgegraben hast, ist von 2006.
 
Ja du wirst in jedem Fall zahlen wenn du ein öffentliches Konzert gibst. Aber ganz ehrlich, die GEMA Gebühren sind für euch in diesem Fall ohne Probleme tragbar. Ich denke vor allem wenn du selber Musiker bist solltest du die GEMA dafür schätzen was sie macht. Denn sie kann genau so dein eigenes geistiges Eigentum schützen.
Ich weis zwar nicht genau wie die GEMA arbeitet, da wir mit unserer alten Band mit der SUISA zusammen gearbeitet haben. Aber ich glaube die Kochen alle in etwa das gleiche Süppchen.
 
(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

kann mir das jemand erklären und am besten auch, welche auswirkungen das auf gema-gebühren hat?
 
Nach meinen Erfahrungen als Mitarbeiter eines Clubs beginnen die Gebühren bei Konzerten mit 56 E von denen eine Band, die nur eigene Stücke spielt mit ca 25 E bekommen würde. Das ist jetzt auch schon ein paar Jährchen her, die aktuellen Tarife können etwas anders sein.
Wenn Du einen Tarif bekommen kannst, bei dem Du mit 20-30 davonkommst, dann mach das. Melde alles korrekt vorher an und reiche eine Tracklist ein, damit die Veranstaltung nicht pauschal abgerechnet wird und die Kröten an irgendwelche fiesen Top-10 Typen verteilt werden.

@Eleusis
@Evil-Inside

Es ist wohl inzwischen Konsens im nicht-kommerziellen Teil der Musikszene, dass die GEMA nichts aber auch gar nichts für Künstler übrig hat, die einfach nur Musik spielen wollen und dabei keinem klassichen Geschäftskonzept folgen. Die GEMA kümmert sich nicht um die Interessen von Künstlern, sondern um die Interessen von kommerziell agierenden Musik-Unternehmern. Da mag es manchmal eine Personalunion geben aber wer aus künstlerischem Anspruch nicht so gefällig und stromlienienförmig sein will, wie sich die GEMA einen "erfolgreichen Musiker" vorstellt: hat Pech gehabt. Solche Künstler finanzieren die Massenmarktbediener aus den widerlichen Dudelradio-Programmen fleissig mit und können froh sein, wenn sie ein paar hundert E im Jahr herausbekommen.

An sich ist die Idee hinter der GEMA nicht mal schlecht, so wie sie heute agiert, betreibt sie aber de facto Wegelagerei und behandelt ihre Mitglieder nach einem vulgär-darwinistischen System, das die Entwicklung von Musikkultur nicht fördert, sondern behindert. Womit sie übrigens gegen ihre eigenen Statuten verstößt, genau, wie auch mit ihrem Geschäftsgebaren und mit ihren Tarifen.

Es gibt also keinerlei Grund, Musikern, die sich mit der GEMA herumärgern müssen, irgendwie "ins Gewissen zu reden".
 
Am besten ist es, wenn Du bei der Gema selbst frägst.

Oder Du wählst meine Alternative: Ich bin ein Fan klassischer Musik und halte es so wie klassische Komponisten. Die haben oft gegenseitig Kompositionen voneinander übernommen, verändert usw.

Es heißt ja auch "Wissen ist die einzige Ressource, die sich durch Teilen vermehrt und nicht mindert". Vom Gesamtgesellschaftlichen Nutzen ist es also für alle Beteiligten besser, wenn alles Wissen vorbehaltslos geteilt wird. Denn es gilt das Prinzip der Wissensspirale:

Explikation: Wissen, in dem Fall eine Komposition, entwickeln und explizieren (niederschreiben).
Sozialisation: Jemand eignet sich dieses Wissen an.
Implikation: Das erlenrte Wissen geht in "Fleisch und Blut" über
Kombination: Aus dem verinnerlichten Wissen entsteht in einem kreativen Schritt neues Wissen, da es mit dem individuellen Vorwissen und Erfahrungen kombiniert wird. Am Ende kommt etwas Neues dabei heraus.
Explikation: Dieses neue Wissen wird wieder zu Papier gebracht, damit es mit anderen geteilt werden kann.

Genau diese Wissensspirale ist der Grund für die enorme Kreativität der alten klassischen Komponisten. Die haben einfach schamlos kopiert, und dabei von anderen gelernt und daraus eigene Inspirationen entwickelt. Am Ende kamen dann eigene Ideen dabei heraus.

Nicht umsonst ist es doch so, dass viele Bands, die als Coverbands beginnen plötzlich gute eigene Songs schreiben. Dagegen eiern solche, die von Anfang an selbst komponieren auf einem niedrigen Level herum, weil sie nichts von anderen lernen.

Fazit: Ignoriere und boykottiere Musik, die der Gema unterliegt und verwende ausschließlich urheberrechts- bzw. gemafreie Musik! Davon gibt es inzwischen im Internet genung, und sogar sehr gute.
Das Gema-Unwesen kann nur dann beendet werden, wenn wir es auf breiter Front boykottieren.
 
@300LittleBirds:

Das definiert, wann eine Veranstaltung öffentlich ist. Vielleicht etwas verständlicher formuliert kann man sagen, eine Veranstaltung ist idR. dann öffentlich, wenn es sich nicht um eine geschlossene Veranstaltung handelt. Oder anders herum, sie ist privat, wenn alle Gäste persönlich geladen sind. Die Rechtsprechung sagt allgemeiner, wenn alle Teilnehmer irgendwie untereinander oder mit dem Einladenden persönlich in Beziehung stehen.

Darunter fallen z.B. Hochzeitsfeiern oder Betriebsfeiern, vorausgesetzt, jeder ist persönlich eingeladen. Also auch, wenn jeder seine(n) Lebenspartner(in) mitbringen kann.

Wenn aber zu einer Feier ein unbestimmter Personenkreis Zutritt hat, dann wird diese automatisch zu einer öffentlichen Veranstaltung, und nur dann (!) werden Gema-Gebühren fällig.

Die Grenze zur öffentlichen Veranstaltung wird schon dann überschritten sein, wenn jeder geladene Gast irgendeinen weiteren Gast mitbringen kann! Denn bei den weiteren Gästen fehlt es dann an einer Beziehung zu den anderen Gästen oder zum Gastgeber, also an dem Merkmal, welches die Rechtprechung für eine private Veranstaltung fordert.

D.h., wenn ein Kindergarten (hatten wir neulich hier im Forum) einen öffentlichen Auftritt plant, wenn ein Bläserquartett auf dem Weihnachtsmarkt White Christmas spielen will, wenn zu einer Schulaufführung auch beliebige andere Personen als Eltern und Verwandte kommen dürfen, oder wenn zu einer Hochzeitsfeier auch ungeladene Gäste kommen dürfen (das ist wohl eher südländische Sitte), dann ist das wohl alles eine öffentliche Veranstaltung.

Das geplante Konzert wird sicherlich auch öffentlich sein. Das ist das einzige Kriterium für die Fälligkeit von Gema-Gebühren. Fragt sich nur, ob derjenige, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, nicht sowieso bereits einen Vertrag mit der Gema hat und Pauschalgebühren abführt. Dann müsste die Band das nicht doppelt machen.


@rue: Thema verfehlt. Darum ging es dem Threadsteller nicht! Und bei dem Hinweis auf die Kreativität der alten Komponisten hast Du vergessen, dass es zumeist nur der Adel war, der ihnen durch Auftragsarbeiten oder Stellen als Kantor, Hofkomponist usw. oder einfach als Mäzen (wie z.T. bei Tschaikowsky eine Adelige, die ihn verehrte) das zum Leben nötige Kleingeld zukommen ließ und sie erst in die Lage versetzte, schöpferisch tätig zu werden (aber auch oft bestimmte, was sie gefälligst zu komponieren hatten).
 

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