Cover von Songs in anderem Genre

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Boomzman

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Habe die Ehre!


Nehmen wir an Ich mache ein Cover von einem Song. Ich covere Ihn aber nicht 1 zu 1 sondern zB in einem anderen Genre.

Kann Ich das Ergebnis dann zB bei Youtube hochladen und davor (oder daneben als Banner) Werbung schalten und somit natürlich Geld verdienen?

Wenn Ich im Music Business Unterricht richtig aufgepasst habe, ist es doch so, dass Ich einen Song in meiner eigenen Version covern kann und dann sogar bei der Gema anmelden kann? Wenn Ich diesen also NICHT bei der Gema anmelde, geht der dann bei Youtube durch?

Diese Jungs aus Deutschland machen das zB:

https://www.youtube.com/user/UltimateMusicCovers1

Und der hier ist der International am erfolgreichste:

https://www.youtube.com/user/leolego


Die haben ja eindeutig Werbung davor/daneben. Werden die jetzt "zufällig" nicht erwischt oder wie ist nun die Lage? :)


Liebe Grüße,

Boomzman
 
Ist absolut nicht erlaubt.
Natürlich kann nur der ursprüngliche Komponist sein Lied bei der GEMA anmelden, niemnd sonst.
Selbst für eine nichtkommerzielle VÖ bräuchtest du das Einverständnis des Komponisten, da das eine sogenannte Bearbeitung ist.
Zusätzlich müsstest du in jedem Fall, auch bei Einverständnis, Cover oder Bearbeitung, Lizenzgebühren an die Gema zahlen.

Das es trotzdem ein Haufen Leute tun, ist eine andere Geschichte...
 
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Das Covern ist nur dann kostenfrei und problemlos erlaubt, wenn der Song nicht zu den gebührenpflichtigen Musiken zählen, also um gemeinfreie Werke handelt. Dies ist der Fall, wenn a) der Musiker laut § 64 UrhG länger als 70 Jahre tot ist oder b) der Musiker dies nach UrhWahrnG § 6 nicht verlangt hat, dass GEMA-Gebühren anfallen (GEMA-unabhängig sind).

Möchtest du aber ein GEMA-Werk covern, so sieht die Rechtslage anders aus. Hier musst du nämlich einiges beachten, denn nach § 23 UrhG ist ein Cover nur eine Umgestaltung eines Musikwerkes. Ist das Original bei der GEMA gemeldet und du entwickelst nur eine Neuinterpretation ohne selbstschöpferischen Anteil, so reicht es den Urheber und den Musikverlag zu nennen. Das war's. Hast du aber einen selbstschöpferischen Anteil, sprich änderst du die Musik und die Texte nach deinen eigenen Vorstellungen, so muss der Musikverlag des Urhebers dieser Änderung zustimmen. Tut er das nicht und du erstellst trotzdem ein solches Cover, so handelt es sich um ein Plagiat. Selbes gilt für die Nichtnennung der Originalquelle.
 

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