Nachteilig für Künstler wenn Komponisten nicht in der GEMA sind?

  • Ersteller bleething
  • Erstellt am
Ich hätte auch noch ne Frage die mehr oder weniger schon zum Thema passt, da bei uns auch die GEMA-Mitgliedschaft eines oder mehrer Bandmitglieder und Komponisten im Raum steht.
Unser Sänger und Texter ist bereits GEMA Mitglied.

Bei einer CD-Pressung müssen ja meiner Kenntnis nach eh die Texter und Komponisten vom Presswerk an die GEMA weitergeleitet werden.
Wenn diese nun keine GEMA-Mitglieder sind, außer unserem Texter/Sänger ist das ja kein Problem.

Sollte sich nun herrausstellen, dass es sich doch für die Komponsiten doch lohnen würde, mit dem Album/seinen Stücken des Albums bei der GEMA Mitglied zu sein und sich deshalb die Komponisten nach Veröffentlichung entschließen doch GEMA-Mitglied werden zu wollen:

Ist es dann möglich sich mit dem Album, bzw mit den Werken "nachträglich anzumelden"?

Oder werden die bereits der GEMA (vom Presswerk) gemeldeten Werke (der zu diesem Zeitpunkt noch GEMA-freien Komponisten) damit dann automatisch angemeldet und Gelder an die Komponisten gezahlt?

Oder bleiben die Stücke GEMA-frei, obwohl sich z.B. ein Mitglied nach erscheinen des Albums anmeldet?
 
Ist es dann möglich sich mit dem Album, bzw mit den Werken "nachträglich anzumelden"?

Dazu ist man beim Beitritt sogar vertraglich verpflichtet.

Oder werden die bereits der GEMA (vom Presswerk) gemeldeten Werke (der zu diesem Zeitpunkt noch GEMA-freien Komponisten) damit dann automatisch angemeldet und Gelder an die Komponisten gezahlt?

Ob da noch irgend etwas nachträglich gezahlt wird, kann ich nicht sagen, ich bezweifle es aber.


Oder bleiben die Stücke GEMA-frei, obwohl sich z.B. ein Mitglied nach erscheinen des Albums anmeldet?

Das auf keinen Fall. GEMA-frei würden die Stücke nur dann bleiben, wenn die Autoren das ausdrücklich bei der GEMA *vor* dem Beitritt beantragen.
 
Danke zettberlin für die schnelle Antwort! Das hat mir schonmal weitergeholfen.

Das bedeutet also, daß nach dem Antrag der Mitgliedschaft, für sämtliche veröffentlichte Werke egal wann dies geschehen ist (sofern man sie der Gema tatsächlich meldet), ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft theoretisch Geld ausgezahlt werden würde (Gigs/Airplay ab dem Zeitpunkt der Mitgleidschaft). Richtig?

Ich hätte dann doch noch eine Frage. Vielleicht kann die auch jemand beantworten.

Es sind beispielsweise an einem Stück z.B. 5 Personen als Komponisten beteilig und werden auch korrekt der Gema gegenüber so angegeben.

Einer davon tritt der Gema bei. Zahlt die Gema dann 100% des Komponistenanteils (30% soviel ich weiß) des Stückes an das Mitglied aus oder nur 1/5 des Komponistenanteils?
Anders gefragt: Teilen sich nur die Mitglieder den Komponistenanteil oder werden alle Komponisten gleich bewertet, ob Mitglied oder Nicht-Mitglied.

Wenn mir das noch jemand sagen könnte, wäre fantastisch und ich müßte das Forum nichtmehr wegen der Gema belästigen. ;-)
 

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