Gemafreie Künstler und Gema Nachweis

  • Ersteller BarneyB
  • Erstellt am
BarneyB schrieb:
Ja aber da liegt doch der Hase im Pfeffer:

§ 13b Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.

ES SIND JA KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE, und die Urheber versichern mir das.
Die Verwertungsgesellschaft die die Nutzungsrechte wahrnimmt ist also NICHT die [g=119]Gema[/g]!

Ein Werk ist automatisch urheberrechtlich geschützt, das hat mit [g=119]Gema[/g] überhaupt nichts zu tun.
Es gibt allerdings keine Verwertungsgesellschaft bei "[g=119]gema[/g]-freier" Musik, so gesehen ist der o.a. Paragraph wirklich etwas schwierig zu handeln in diesem Fall.

Wieso füllst Du das Formular denn per Hand aus?? Per PC ist bequemer und vermeidet Probleme bzgl. Unleserlichkeit.
 
Das geht nicht, weil die Bands die Sachen selbst ausfüllen müssen.
 

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