Gemafreie Künstler und Gema Nachweis

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Hy @ all,

ich veranstalte seit einer geraumen Zeit eine kleine Konzertreihe, bei der generell kleine Bands auftreten die NICHT BEI DER [g=119]GEMA[/g] sind.

Trotzdem melde ich jede Veranstaltung vorher brav bei der [g=119]GEMA[/g] an, lasse die Bands Musikfolgen ausstellen und sende diese jedesmal an die [g=119]GEMA[/g].

So geht das schon seit Jahren, und wir hatten nur Gemafreie Werke im Programm. Jetzt hab ich einen ganzen Stapel Musikfolgen zurückgekriegt, weil Sie angeblich unleserlich wären.
Totaler Blödsinn, war alles gut leserlich, aber die [g=119]Gema[/g] gab mir schriftlich den Hinweis ich möge die Musikfolgen doch nochmal in BLOCKSCHRIFT ausgefüllt zurücksenden.... binnen 2 Wochen.

Eine Unverschämtheit, vor allem weil die meisten Bands von sonstwoher kommen und ich bestimmt nicht die nächsten 2 Wochen damit verbringen werde in ganz Deutschland Unterschriften einzusammeln für etwas womit die [g=119]Gema[/g] eh nichts zu tun hat.

So langsam hab ich echt die Schnauze voll von dem Verein, und frag mich folgendes:

WIESO BIN ICH ALS VERANSTALTER DAZU VERPFLICHTET BEI DER [g=119]GEMA[/g] ANZUMELDEN UND MUSIKFOLGEN EINZUREICHEN?
BIN ICH DAS WIRKLICH?

-WIR NEHMEN FÜR DIE KONZERTE KEINEN EINTRITT, BZW. GEHT DER EINFACH AN DIE BANDS

-WIR HABEN NUR BANDS DIE NICHT GEMAPFLICHTIG SIND

Wozu geb ich mir den Krampf seit Jahren?
Was ist denn wenn ich die Konzerte nicht mehr anmelde?

Würde mich freuen Eure Erfahrungen/Meinungen dazu zu hören!
 
Ich finde den Fall klar:

Wenn auf dieser Veranstaltung nur Künstler spielen, die kein Mitglied des Vereins sind und nur selbst geschriebene Werke aufführen, dann gaht die das nichts an und m.E. brauchst du da als Veranstalter auch nix zu melden. Punkt!

Womit wollen die dir denn drohen? Es gibt schlicht und ergreifend KEINE Grundlage!
 
Reine Schikane.
 
Leider nicht ganz so einfach ......jede öffentliche Veranstaltung muss der [g=119]Gema[/g] gemeldet werden. Auf der Seite der [g=119]Gema[/g] sind da auch Tabellen drüber...macht ihr das nicht ..hat die [g=119]Gema[/g] das Recht über einen Passus der sich irgendwas mit Vermutung schimpft die Veranstaltung zu schätzen...da sie davon ausgehen ...dass auf jeden Fall Gemapflichtige Songs gespielt werden und sei es nur als Pausenmucke......

habe mich da auch gerade sehr mit beschäftigt , da wir dabei sind unser [g=420]CD[/g] Release Konzert zu planen.....und ich überlege genauso wie ich da drum rum komme ..ist aber gar nicht so einfach.....in vielen Dingen ist die [g=119]Gema[/g] für kleine Künstler reine Schikane aber wenn du es geschafft hast mehr als 15 Konzerte im Jahr zu spielen lohnt sich das wieder ...da gibts asche :))
 
stratii hat wohl recht - ich kenn's auch so.

Wenn nichts angemeldet wird kostet's automatisch [g=119]GEMA[/g] Gebühr.

Es geht also darum die Gemavermutung zu entkräften.

Ob man dafür wirklich Musikfolgen (Titel von Nicht-[g=119]Gema[/g]-songs) braucht
wäre mal interessant zu wissen. Wie die Titel hießen ist ja eigentlich
uninteressant. Es müßte eigentlich reichen schriftlich zu versichern, daß
sämtliche Stücke [g=119]GEMA[/g]-frei sind (aber das ist meine Wunschvorstellung).

Diese Gemavermutung finde ich eine Frechheit.
Also Druck machen bei politischen Parteien, usw...
so darf es nicht weitergehen.
 
stratiii schrieb:
in vielen Dingen ist die [g=119]Gema[/g] für kleine Künstler reine Schikane aber wenn du es geschafft hast mehr als 15 Konzerte im Jahr zu spielen lohnt sich das wieder ...da gibts asche :))

Wenn ich sowas lese, dann muß ich immer kotzen. Kohle rechtfertigt in diesem Land einfach alles. Mir doch scheiß egal, daß ich und meine Freunde und sämtliche Hobby- und Amateuerbands sowie Kleinveranstalter in Deutschland unter diesem faschistoiden Scheißverein zu leiden haben...
Dank dieser Mentalität wird sich da auch in absehbarer Zeit nichts ändern und die [g=119]GEMA[/g] wird weiterhin Schüler verklagen dürfen, die es gewagt haben am Lagerfeuer ein paar Lieder auf der [g=422]Gitarre[/g] zum Besten zu geben...
 
Hallo,

kannst du eigentlich von der [g=119]GEMA[/g] Kopien der angeblich unleserlichen Bögen anfragen, um sie abzutippen? Wie lange liegen den die fraglichen Konzerte zurück? Gibt es da keine Verjährungsfrist?

Die sog. [g=119]GEMA[/g]-Vermutung ist leider eine unserem sonstigen Rechtssystem entgegenstehende Beweislast-Umkehr: Der Unschuldige muß seine Unschuld gegenüber der [g=119]GEMA[/g] beweisen. Seltsam.

Inwieweit bekommt man denn, wenn man mehr als 15 Konzerte im Jahr spielt, Geld von der [g=119]GEMA[/g]? Auf welcher Grundlage?

Ich dachte immer, von der [g=119]GEMA[/g] profitieren bloß die Komponisten und Textdichter, deren Werke von anderen gespielt werden. Zur Überprüfung und Berechnung dienen dann die Meldelisten.
Werden aber die eigenen Lieder bloß nur von der eigenen Band gespielt, bekommt man von der [g=119]GEMA[/g] bloß das Geld, welches der Veranstalter aufgrund der Meldeliste an die [g=119]GEMA[/g] hat überweisen müssen, abzüglich der [g=119]GEMA[/g]-Spesen (und der Mitgliedsgebühr).
Ist man selber [g=119]GEMA[/g]-frei, bzw. spielt man nur eigene [g=119]GEMA[/g]-freie Stücke, so könnte man vom Veranstalter (theoretisch) mehr Gage verlangen, sodass es den Veranstalter genausoviel kostet als sei man in der [g=119]GEMA[/g].

Bekommt man, wenn man etwa 15 Konzerte im Jahr mit eigenen [g=119]GEMA[/g]-gemeldeten Stücken spielt, noch einen Anteil aus der Leerkassetten- und Aufnahmegeräte-Abgabe?

MfG
 
Ich habe mal mit einem [g=119]Gema[/g]-Menschen über die [g=119]Gema[/g]-Vermutung und vor allem die Grenzen ihrer Anwendung diskutiert. Irgendwann kamen keine überzeugenden Argumente mehr, stattdessen der im Verwaltungsrecht bei Behörden sehr beliebte Satz "das war schon immer so".

Das habe ich jetzt etwas überspitzt parodiert.

Aber das ist ein sehr interessantes Thema. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mir den BGH mal vorknöpfen und journalistisch verwursten.
 
Naja,

die [g=119]GEMA[/g]-Vermutung hat halt Gesetzeskraft.

Wie schaut's denn mit der Vergütung oder Ausschüttung für die "mehr als 15 Konzerte-pro-Jahr-Bands" von stratii aus?

MfG
 
Irgendwie ist das schon lustig. Aber möglicherweise verstehe ich auch einfach nur den Sinn in Gesetzestexten nicht?

Jedenfalls, wenn man sich mal durchs Internet wühlt zum Thema [g=119]Gema[/g]-Vermutung, dann sind der überwiegende Teil der Schreiber der Ansicht, dass [g=119]Gema[/g]-Vermutung bedeutet, dass die [g=119]GEMA[/g] einfach mal annehmen darf, dass [g=119]Gema[/g]-pflichtige Musik gespielt wird und dafür dann die Hand aufhalten darf.

Nun - die [g=119]GEMA[/g] selber hält sich zu dem Thema auf ihrer Webseite äusserst vornehm zurück. Zumindest wird mal kein Paragraph des Gesetzes angegeben, auf den sich der Sermon, den die [g=119]Gema[/g] da absondert, denn tatsächlich stützt. Ich würde, wenn sich irgendwas, was ich behaupte, tatsächlich auf ein Gesetz stützt, genau diesen Gesetzestext mit einbinden. Das macht die [g=119]GEMA[/g] aber nicht - wohl aus gutem Grund.

Dafür steht dann ein Satz wie folgender auf der Webseite:
"Die [g=119]GEMA[/g]-Vermutung wurde von der Rechtsprechung zunächst im Hinblick auf öffentliche Musikaufführungen entwickelt."
Interessant daran ist, dass "die Rechtsprechung was entwickelt hat", daraus kann man dann lesen, dass der Gesetzgeber nichts gemacht hat.
Oder anders: Das "[g=119]GEMA[/g]-Vermutungs-Gesetz" gibts so gar nicht.

Wie dem auch sei - wenn man sich den §13c so anschaut, dann fällt es einem (mir jedenfalls mal) schwer, darin das zu finden, was die [g=119]GEMA[/g] als [g=119]GEMA[/g]-Vermutung zu verkaufen versucht.

Es heisst nämlich:

Zitat:
§ 13c Vermutung der Sachbefugnis, Außenseiter bei Kabelweitersendung
(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.
/Zitat Ende

Ich lese das so:

"Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann........"

Eine Verwertungsgesellschaft - ich nenne sie jetzt mal kurz [g=119]GEMA[/g] - macht einen Anspruch geltend, der durch die [g=119]GEMA[/g] geltend gemacht werden darf (weil sie eine Verwertungsgesellschaft ist).
Die [g=119]GEMA[/g] hält also die Hand auf.

".....so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt."

Derjenige, bei dem sie ihren Anspruch geltend machen will, darf davon ausgehen, dass die [g=119]GEMA[/g] das für alle Berechtigten macht - ich könnte mir vorstellen, dass dieser Satzteil nur dazu da ist, klarzumachen, dass die [g=119]GEMA[/g] auch für andere VErwertungsgesellschaften die Arbeit machen darf.
So richtig viel kann ich mit diesem Satzteil nichts anfangen, bestenfalls bedeutet das für mich, dass die [g=119]GEMA[/g] das Recht hat, die Hand aufzuhalten, und zwar stellvertretend für alle, die von der [g=119]GEMA[/g] vertreten werden - also die, die im Gesetz "die Berechtigten" genannt werden.

Daraus folgt dann eigentlich - meiner Ansicht nach - dass die [g=119]GEMA[/g] für alle Nicht-Berechtigten in keiner Weise die Hand aufhalten darf.

Aber nirgends find ich was, was der Auslegung des Begriffes [g=119]GEMA[/g]-Vermutung, wie es die [g=119]GEMA[/g] schreibt, dann wirklich entspricht.
Und deshalb erscheint mir das Alles auch als böse Trickserei......

ELIF:
Quellen:
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)
http://bundesrecht.juris.de/urhwahrng/BJNR012940965.html

[g=119]GEMA[/g]-Hintergrundinformationen, hier: [g=119]GEMA[/g]-Vermutung
http://www.[g=119]gema[/g].de/musiknutzer/musiknutzer-information/

[g=119]GEMA[/g]-Vermutung
http://www.vg-online.org/?q=node/16
 
Hallo,

mir ging es bei der Diskussion im weiteren nicht um die [g=119]GEMA[/g]-Vermutung. Nach Gerichtsurteilslage hat wohl die [g=119]GEMA[/g]-Vermutung Gesetzeskraft. Ist wohl (leider) so.

Mir gehts eher darum:
Wie schaut's denn mit der Vergütung oder Ausschüttung für die "mehr als 15 Konzerte-pro-Jahr-Bands" von stratii aus?

MfG
 
>> aber wenn du es geschafft hast mehr als 15 Konzerte im Jahr zu spielen lohnt sich das wieder ...da gibts asche

Womit das zusammenhängt, täte mich interessieren - also das mit den > "15 Konzerte, dann Asche"??
Wenn [g=119]GEMA[/g]-pflichtige Musik gespielt wurde, dann ist das logischerweise zu bezahlen.
Und wenn [g=119]GEMA[/g]-freie Mucke gespielt wurde, dann gibts meiner Ansicht nach keine Kohle - weder für die [g=119]GEMA[/g] noch von ihr.....

Melden muss man sowieso, egal ob [g=119]Gema[/g]-frei oder nicht, nur anhand der Meldung kann die [g=119]GEMA[/g] erkennen, ob das nun Bezahlmusik ist oder nicht.
Das ergibt sich aus §13b des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes, in dem der Veranstaler verpflichtet wird, vor der Aufführung nachzufragen, ob die [g=119]GEMA[/g] an den gespielten Titel Rechte vertritt.

Im Gegenzug ist die [g=119]GEMA[/g] verpflichtet, Auskunft zu geben, ob sie die Rechte von irgendwem vertrittt, desen Mucke gespielt wird.
Das steht in §10 Auskunftspflicht des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
 
Mal als Beispiel ....habe letztes Jahr so 15 Konzerte gespielt ..wo ausschliesslich Eigenkompositionen gespielt wurden ......habe dann am Ende des Jahres von der [g=119]Gema[/g] ca. 350 Euro bekommen.....ich habe mich früher auch immens über die [g=119]Gema[/g] aufgeregt bin aber zu der Erkenntnis gekommen dass ich nach dem Aufregen mit genau demselben Problem dastehe

@RandomRecords
Kann dich wirklich verstehen aber glaubst du wirklich wenn du hinter deinem PC solche Dinge schreibst etwas verändern zu können.....nein ...kannst du nicht....

Das Urheberrecht ist ansich gar nicht so schlecht, es bekommt der Kohle von dem Songs öffentlich aufgeführt werden. Natürlich finde ich nicht alles gut was der Verein so macht. Finde es auch scheisse, dass die [g=119]Gema[/g] die Gebühren bis 2014 immens anheben wollen und auch werden.....da gab es Petitionen usw.....hat trotzdem nix gebracht.
Wir werden sehen was es bringt. Aber solange werde ich bei jedem Konzert mir meine Gemameldung vom Veranstalter unterschreiben lassen und bekomme etwas Kohle .....für mich ok ...bzw. sagen wir hab es akzeptiert
 
stratiii schrieb:
Mal als Beispiel ....habe letztes Jahr so 15 Konzerte gespielt ..wo ausschliesslich Eigenkompositionen gespielt wurden ......habe dann am Ende des Jahres von der [g=119]Gema[/g] ca. 350 Euro bekommen.....ich habe mich früher auch immens über die [g=119]Gema[/g] aufgeregt bin aber zu der Erkenntnis gekommen dass ich nach dem Aufregen mit genau demselben Problem dastehe

Naja, und das ist doch genau der Punkt. Du bekommst Geld und schaltest Dein Gehirn ab. Hast Du Dir mal drüber Gedanken gemacht, woher das Geld kommt? Du schaufelst Dir Dein eigenes Grab, weil die ganzen kleinen Veranstalter an den horrenden Gebühren zu Grunde gehen. Jugendhäuser, Kneipen, kleine Clubs, die können sich Konzerte jetzt schon kaum noch leisten. Und die [g=119]GEMA[/g] macht ja in einer Tour weiter mit der Preiserhöhung.

stratiii schrieb:
@RandomRecords
Kann dich wirklich verstehen aber glaubst du wirklich wenn du hinter deinem PC solche Dinge schreibst etwas verändern zu können.....nein ...kannst du nicht....

Doch, ich kann Leute zum Nachdenken anregen. Davon ab, wer sagt Dir, daß ich nicht noch mehr mache, als hier zu schreiben? Zumindest mach ich mir die Hände nicht schmutzig, in dem ich das Blutgeld der [g=119]GEMA[/g] annehme.

Ok, der letzte Satz trieft vor Ironie und Sarkasmus, bitte nicht ganz Ernst nehmen.
 
Mein Hirn schalte ich bestimmt nicht ab aber ich weiss einfach wo es sich lohnt sich aufzuregen und wo nicht ...manchmal muss erst der Fall eintreten, dass die Clubs sich keine Liveband mehr leisten können und die Konzerte sauteuer werden.....erst wenn die Zuschauer ausbleiben , dann wird sich was ändern ...aber erst dann....und klar nehm ich das Geld ...sind auch meine Songs die aufgeführt werden ...also why not ???
Aber denk mal weiter ......nur mal angenommen, du hast das Glück dass einer deiner Stücke offentlich aufgeführt wird und zwar Radio TV whatever .....sozusagen einen Hit ...ok unwahrscheinlich .......ich werde das nie erreichen ...ist ja aber nur fiktiv .....ich für meinen Teil würde niemals auf die Einnahmen der [g=119]Gema[/g] verzichten, da ich vielleicht mein Lebensunterhalt davon bestreiten könnte....
Klar, profitieren die großen Künstler fast ausschliesslich von der [g=119]Gema[/g] ...aber auch die sind mal großgeworden

Ich finde auch nicht alles toll was mein Arbeitgeber (telekom) so alles macht, trotzdem arbeite ich ganz gerne dort und verdiene mein Geld damit.

Ich weiss nicht was wäre , wenn es einen Verein wie die [g=119]Gema[/g] nicht geben würde...ich weiss es nicht......
 
@stratiii

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hat die [g=119]GEMA[/g] das Recht, Euch zu vertreten, oder? Eure Kompositionen sind also nicht [g=119]GEMA[/g]-frei - sonst dürfte sie das nämlich nicht.......
 
Ja natürlich, mit [g=119]Gema[/g] freier Musik dürfen die das nicht, nur mit den Titeln die dort angemeldet sind
 
@BarneyB

>> WIESO BIN ICH ALS VERANSTALTER DAZU VERPFLICHTET BEI DER [g=119]GEMA[/g] ANZUMELDEN UND MUSIKFOLGEN EINZUREICHEN?
BIN ICH DAS WIRKLICH?

Ich denke schon.
Das ergibt sich eigentlich - meiner Ansicht nach - aus §13b des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

Zitat:

§ 13b Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
(2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.
(3) Soweit für die Verteilung von Einnahmen aus der Wahrnehmung von Rechten zur Wiedergabe von Funksendungen Auskünfte der Sendeunternehmen erforderlich sind, die die Funksendungen veranstaltet haben, sind diese Sendeunternehmen verpflichtet, der Verwertungsgesellschaft die Auskünfte gegen Erstattung der Unkosten zu erteilen.

Zitat Ende

Quelle
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13b.html
 
Ja aber da liegt doch der Hase im Pfeffer:

§ 13b Pflichten des Veranstalters
(1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.

ES SIND JA KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE, und die Urheber versichern mir das.
Die Verwertungsgesellschaft die die Nutzungsrechte wahrnimmt ist also NICHT die [g=119]Gema[/g]!

Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.

Heißt das nicht dass ich, wenn die ankommen und Musikfolgen haben wollen, sagen kann: [g=119]GEMA[/g] WECH MIT DEM SCHEIß???

Zudem sind wir eine nonkomerzielle Geschichte, d.h. wir gehen wenn wir Glück haben mit 0 raus, meist machen wir aber Miese.

Wir nehmen auch keinen Eintritt, die Bands legen vorher einen Unkostenbeitrag fest und kriegen alles was reinkommt.

Wir zahlen unsere Leute über die Getränkeeinnahmen...
 
Damit wirst du leider nicht durchkommen, es ist eben eine öffentliche Veranstaltung .....lasst ihr eigentlich keine Musik in den Pausen laufen?
 

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