Song auf Album eines Künstlers Veröffentlichen/GEMA

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blackspells

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Hallo,
ich bin Komponist/Autor/Songschreiber wie auch immer.
Jedenfalls habe ich es geschafft einen meiner Songs bei einer Sängerin unterzubringen die ihn auf ihr Debut Album packen will.
Ich werde den Song bei der GEMA anmelden.
Hat jemand eine Ahnung wie die Abrechnung der GEMA bei Alben in etwa aussieht.
Ich habe da sowas im Hinterkopf das man für eine CD mit GEMA Material eine Pauschale pro gepresste CD bezahlt. D.h. das es wohl egal ist ob nur ein Song oder alle GEMA Pflichtig sind.
Oder habe ich das falsch in Erinnerung ?
Jedenfalls würde mich es Interessieren ob die sich dann die Mühe machen die Pauschale (oder die eingeforderten Gelder allgemein) auf die einzelnen Songschreiber und Texter runterzubrechen die an dem Album mitgewirkt haben.
Ich erhoffe mir da jetzt keinen Geldsegen, weil es sich auch um eine noch Unbekannte Sängerin handelt. Äber würde schon gerne mal wissen ob es eine Faustformel gibt was für den einzelnen Autor/Texter(evtl. noch Verlag) dann pro Verkaufte Einheit bei rumkommt.
 
Der Verteilungsschlüssel bei der Gema ist sehr undurchsichtig. Das ist einer der größten Kritikpunkte, die gegen die Gema sprechen.

Grundsätzlich verspricht die CD-Pressung keine (EDIT: das ist so nicht richtig. besser: nur geringe ) Einnahmen. Die ergeben sich erst, wenn der Song z.B. viel im Radio gespielt wird oder sehr oft live aufgeführt wird. Dazu kommt, dass Du als "kleiner" Komponist benachteiligt wirst gegenüber den Platzhirschen.

Erwarte also nicht zu viel.

Gruß Rainer

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/EarlGrey">EarlGrey</a> am 03.03.2010 14:36 Uhr]
 
Ich Erwarte Grundsätzlich immer gar nichts, dann wird man nicht enttäuscht
smil451c71f7edf7c.gif



Habe aber auf der GEMA Seite was gefunden...
Also hatte wohl diese Mindestlizenzgebühr von 0,61 EUR Pro Hergestestellten Tonträger im Kopf.
Das heißt sobald auch nur ein GEMA Song auf der CD ist sind die Fällig.
Vorher werden die Lizenzgebühren wohl aus dem Prozentualen Anteil der GEMA Stücke auf dem Tonträger, dem Händlerverkaufspreis und dem Endkundenverkaufspreis errechnet was Fällig wird.
Kommt man unter die 0,61 EUR dann wird der Mindestsatz angewand.

Nun, dem Rechenbeispiel nach wären das bei einem Endverbrauchspreis von 10,00 EUR pro CD, sagen wir mal 80% GEMA Songs und einer 1000er Auflage 800 EUR Lizenzgebühren.
Geht man mal von aus das die Auflage im Laufe der Zeit auch mal die 10000 Exemplare erreichen kann, und noch Onlineverkäufe dazukommen ist das schon eine Stange Geld. Die sich auch durch 5 oder 6 Verschiedene Komponisten und Texter geteilt noch lohnt.

Mich würde nur Interessieren ob die dann wenigstens direkt auf die entsprechenden Autoren abgerechnet werden. Ähnlich wie das ja bei den Bögen die GEMA Mitglieder die mit eigenem Material Live Auftreten immer schön nach den Gigs bei der GEMA Melden der Fall ist (korrigiert mich wenn ich da falsch liege). Beim Vetteilungsplan geht es ja eher um die Sachen die die GEMA Pauschal mit Veranstaltern, Radiosendern usw. abrechnet wo keiner wirklich weiß was Überhaupt gespielt worden ist (So hab ichs zumindest Verstanden)
 
Moin!

Der Verteilungsschlüssel bei der Gema ist sehr undurchsichtig. Das ist einer der größten Kritikpunkte, die gegen die Gema sprechen

Das ist bei CD-Pressung nicht der Fall! Also ich meine, dass ist noch eines der "durchschaubareren Tarife".

Grundsätzlich verspricht die CD-Pressung keine Einnahmen.

FALSCH!

Ich habe da sowas im Hinterkopf das man für eine CD mit GEMA Material eine Pauschale pro gepresste CD bezahlt. D.h. das es wohl egal ist ob nur ein Song oder alle GEMA Pflichtig sind.
Oder habe ich das falsch in Erinnerung ?

Ja, ist FALSCH. Der GEMA-Teil richtet sich nach dem CD-Preis und dem Anteil des GEMA-Repertoires.


Mich würde nur Interessieren ob die dann wenigstens direkt auf die entsprechenden Autoren abgerechnet werden.

Ja, so sagte mir das die GEMA!
Vorschlag: Ruf' doch direkt mal bei der GEMA in München an, die wissen da genau Bescheid, und in 5 min ist alles klar, aus BERUFENEM MUND! Da Du ja scheinbar GEMA-Mitglied bist, wäre das doch der erste/direkte Weg, oder?

Gruß

Florian
 
Nach Bewältigung eines Irrgartens ergeben die gefundenen Puzzlestücke ungefähr Folgendes:

Es scheint tatsächlich so, dass der Urheber für die bloße Vervielfältigung seines Werkes auf CD eine Auschüttung erhält.

Ist der Urheber, wie es bei dem gemeinen Homerecordler der Fall ist, gleichzeitig der Tonträgerhersteller, so zahlt er natürlich erstmal selbst Gema-Gebühren. Da vor Ausschüttung der Anteil für den Verwaltungsaufwand abgezogen wird, fließt von der Gema an den urheber in diesem Fall weniger zurück als gezahlt wurde, das ist -rein auf das Verhätnis zwischen Urheber und Gema bezogen - also ein Verlustgeschäft. Nachrechnen habe ich mir für diesen Fall aber erspart.

Nehmen wir nun den Fall, wie er hier vorliegt:

Urheber hat das Gück, dass sein Song (er ist sowohl Texter als auch Komponist) von einem anderen Tonträgerhersteller auf CD veröffentlicht wird. In diesem Fall steht bei ihm auf der Sollseite erst einmal nur die jährliche Mitgliedschaftsgebühr von 25,- EUR bei der Gema.

Was steht auf der Habenseite?

Kann man nicht genau sagen, aber gehen wir mal von einer Auflage von 10.000 Stück aus. 15 Titel sollen auf der CD sein, alle sind gleich lang (Länge spielt auch eine Rolle). VP der CD an den Händler (nicht Endverkaufspreis) schätzen wir mal auf 7,- EUR.

Macht bei einem Lizenzsatz von 9,009% auf HAP (Händlerabgabepreis) = 0,63 EUR pro CD. Insgesamt also 6.300,- EUR Gema-Gebühren für die gesamte Auflage.

Aufgeteilt auf 15 Stücke ergibt das 420,- EUR pro Werk

Davon gehen normalerweise 30% an den Komponisten, 30% an den Texter, 40% an den Verlag. SInd Komponist und Texter identisch, ergibt das für ihn 60%, das wären 252,- EUR.

Noch nicht berücksichtigt ist der Anteil, den die Gema als Verwaltungsaufwand einbehält: Bei Vervielfältigungsrechten beträgt das nach meinen Informationen bis zu 25% der vom Tonträgerhersteller gezahlten Gebühr. Von 252,- EUR bleiben abzüglich Verwaltungsanteil also noch 189,- EUR über.

Berücksichtigt man noch den Jahrebeitrag von 25,- EUR, ergibt sich allein für die Pressung von 10.000 CDs also ein Gewinn von ganzen 164,- EUR.

Was Aufführungen und Airplay dem Urheber an Ausschüttungen bringen, kann man gar nicht vorhersagen, ohne prophetische Fähigkeiten zu haben. Aber sicher ist, dass unter 10% aller Gema-Mitglieder (darunter jedenfalls die sog. ordentlichen Mitglieder) über 70% der Gema-Ausschüttungen erhalten und über 90% der Mitglieder den verbleibenden Rest.
 
Tonkutsche schrieb:
Ja, so sagte mir das die GEMA!
Vorschlag: Ruf' doch direkt mal bei der GEMA in München an, die wissen da genau Bescheid, und in 5 min ist alles klar, aus BERUFENEM MUND! Da Du ja scheinbar GEMA-Mitglied bist, wäre das doch der erste/direkte Weg, oder?

Gruß

Florian

Ich bin bisher kein GEMA Mitglied. Beabsichtige aber es mit der GEschichte zu werden. Hatte bisher immer nur mit denen zu tun wenn es um Freistellungsaufträge für CD/LP´s ging die ich gepresst habe. Und die wenigen Male die ich Telefonisch mit jemanden dort zu tun hatte waren schon ein Witz. 5 Leute, 5 Verschiedene Aussagen. Deshalb wollte ich das lieber von jemandem Wissen der das ganze evtl. schonmal durch hat.

Aber gut, deine Aussage sagt mir schonmal das es IN DER THEORIE zumindest so ist wie ich mir das vorstelle.


@TonKutsche: Seit wann bekommt der Urheber von der Gema eine (auf dem Konto spürbare) Ausschüttung für das Pressen einer CD????

Was den Verteilungsschlüssel angeht:

Unter 10% der Gema-Mitglieder erhalten über 70% aller Gema-Ausschüttungen.
Über 90% der Mitglieder erhalten den Rest.

Ich schaue aber nochmal nach, das interessiert mich jetzt.

Das mit dem auf dem Konto Spürbar ist der Knackpunkt. Ich meine es geht ja nicht nur da drum das ich jetzt bei der Erstauflage direkt Geld sehe. Mann muss ja auch an die Zukunft denken. Wer weiß wo die Dame in 10-20 oder 40 Jahren Musikalisch mal angekommen ist. Und dann kommt ein Label was ihren Backkatalog wiederveröffentlicht. Und dann steht da mein Name bei der GEMA bei dem Song der da mit drauf ist und ich kriege Geld dafür. Natürlich kann es auch sein das die gute nach dem Album in der Versenkung verschwindet und mit dem Song nie wieder was passiert. Aber so ist das Leben, ein Spiel
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Die Prozentuale Ausschüttungsquote wird zwar so Stimmen, aber der Grossteil des Geldes wird ja heute mit Radio, Fernsehen, Klingeltönen usw. gemacht. Da wird warscheinlich aber Pauschal abgrechnet und der kleine Komponist sieht nix von.... Heißt ja aber nicht das er seine 1000 oder 2000 EUR für ne CD Pressung nicht bekommt. Das sind für manch andere ja nur Peanuts...
 
Aus eigener Erfahrung kann ich die Aussagen von EarlGrey absolut bestätigen.

Viele Grüße
 
EarlGrey schrieb:
Nach Bewältigung eines Irrgartens ergeben die gefundenen Puzzlestücke ungefähr Folgendes:

Es scheint tatsächlich so, dass der Urheber für die bloße Vervielfältigung seines Werkes auf CD eine Auschüttung erhält.

Ist der Urheber, wie es bei dem gemeinen Homerecordler der Fall ist, gleichzeitig der Tonträgerhersteller, so zahlt er natürlich erstmal selbst Gema-Gebühren. Da vor Ausschüttung der Anteil für den Verwaltungsaufwand abgezogen wird, fließt von der Gema an den urheber in diesem Fall weniger zurück als gezahlt wurde, das ist -rein auf das Verhätnis zwischen Urheber und Gema bezogen - also ein Verlustgeschäft. Nachrechnen habe ich mir für diesen Fall aber erspart.

Nehmen wir nun den Fall, wie er hier vorliegt:

Urheber hat das Gück, dass sein Song (er ist sowohl Texter als auch Komponist) von einem anderen Tonträgerhersteller auf CD veröffentlicht wird. In diesem Fall steht bei ihm auf der Sollseite erst einmal nur die Mitgliedschaftsgebühr bei der Gema.

Was steht auf der Habenseite?

Kann man nicht genau sagen, aber gehen wir mal von einer Auflage von 10.000 Stück aus. 15 Titel sollen auf der CD sein, alle sind gleich lang (Länge spielt auch eine Rolle). VP der CD an den Händler (nicht Endverkaufspreis) schätzen wir mal auf 7,- EUR.

Macht bei einem Lizenzsatz von 9,009% auf HAP (Händlerabgabepreis) = 0,63 EUR pro CD. Insgesamt also 6.300,- EUR Gema-Gebühren für die gesamte Auflage.

Aufgeteilt auf 15 Stücke ergibt das 420,- EUR pro Werk

Davon gehen normalerweise 30% an den Komponisten, 30% an den Texter, 40% an den Verlag. SInd Komponist und Texter identisch, ergibt das für ihn 60%, das wären 252,- EUR.

Jetzt habe ich noch nicht dabei, was als Verwaltungsaufwand abgezwackt wird. Das muss auch noch irgendwo berücksichtigt werden.

Also selbst wenn aus der CD-Pressung direkte Ausschüttungen erfolgen, ist der Ertrag sehr überschaubar...

Da hast du aber ein bissel was recherchiert in der Zwischenzeit
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Ja, so stelle ich mir das vor. Wobei wohl ein Mittelwert aus dem Endkundenpreis und dem Händlerpreis genommen wird. Und wenn kein Verlag mit im Boot ist müßte die Aufteilung Texter /Komponist ja 50/50 sein. In meinem Fall also 100%.

Man muß ja mal irgendwo Anfangen. Und nächstes mal sinds evtl. ja schon 3 Songs auf einem Album.

Mir gings ja einfach um den generellen Ablauf.....
 
Ich habe meinen Beitrag oben noch ergänzt.


Meine Güte, Ihr seid aber schnell mit Zitieren...
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[sub]und jetzt will ich auch mal ein Dankeschön bekommen, das nicht aus der Communityzählung stammt....
smil47eddaec853b8.gif
[/sub]

[Geändert von <a href="https://recording.de/myRecording/Profil/EarlGrey">EarlGrey</a> am 03.03.2010 14:39 Uhr]
 
Ein fettes Dankeschön für die Mühe !

Aaaaber ! Wie es aussieht hast du aus dem Thread mehr gelernt als ich
smil451c71f7edf7c.gif



Jetzt würde mich eigentlich nur noch Interessieren ob man ohne Verlag dazwischen dann wirklich Komponist/Texter 50/50 bekommen würde.

Bzw. Habe ich Irgendwo hier auch einen Thread gelesen von jemanden der eine Sampler CD machen wollte wo nur eine Band dabei sein sollte die GEMA Mitglieder hat. Nur wegen dieser Band wäre die GEMA Lizenz fällig.
Denn in diesem Fall wären zwar nur ein Geringer Prozenzteil des Materials GEMA Repertoire aber durch die Mindestlizenz von 0,61 Pro CD Wären in so einem Fall ja die Gesamten Lizenzen nur einer Komponisten/Texter Partei zuzuordnen. Würde mich Brennend Interessieren ob der Gesamte Eingefprderte Betrag (- Gebühren usw. natürlich) wirklich bei denen Landen würde.... Das scheint mir recht Unwarscheinlich.
 
blackspells schrieb:
Ein fettes Dankeschön für die Mühe !

Ich meinte eher den Danke-Button...
smil451c7211b9e19.gif


Aaaaber ! Wie es aussieht hast du aus dem Thread mehr gelernt als ich

Echt? Schade...

Jetzt würde mich eigentlich nur noch Interessieren ob man ohne Verlag dazwischen dann wirklich Komponist/Texter 50/50 bekommen würde.

Denke schon, dass es so ist. Denn mehr als die Verwaltungsgebühr dürfen die nicht einbehalten. Und wenn die CD-Vervielfältigungsgebühren extra abgerechnet werden, dann dürfte da auch nichts davon in dem anderen großen, dunklen Topf verschwinden...

Bzw. Habe ich Irgendwo hier auch einen Thread gelesen von jemanden der eine Sampler CD machen wollte wo nur eine Band dabei sein sollte die GEMA Mitglieder hat. Nur wegen dieser Band wäre die GEMA Lizenz fällig.
Denn in diesem Fall wären zwar nur ein Geringer Prozenzteil des Materials GEMA Repertoire aber durch die Mindestlizenz von 0,61 Pro CD Wären in so einem Fall ja die Gesamten Lizenzen nur einer Komponisten/Texter Partei zuzuordnen. Würde mich Brennend Interessieren ob der Gesamte Eingefprderte Betrag (- Gebühren usw. natürlich) wirklich bei denen Landen würde.... Das scheint mir recht Unwarscheinlich.

Ja, mir auch. Es kommt bestimmt auf die Anzahl und Länge der Titel auf der CD an, egal, wie viele der Urheber Gema-Mitglieder sind.

Gruß Rainer
 
Ups ! Dieser Button ist mir bisher nie Aufgefallen ! Habs gleich mal nachgeholt...

Wenn das alles mal über die Bühne gegangen ist schreib ich hier einen Ausführlichen Erfahrungsbericht
smil451c71f7edf7c.gif
 
Bin gespannt!
 

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