Wie macht ihr das mit Auftragsarbeiten bei einer Veröffentlichung?

inception

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Hallo zusammen,
bisher haben wir immer nur mit Leuten aus fiverr zusammengearbeitet und da gibt es ganz klare Ansagen, wie das mit dem Verwertungsrechten geregelt ist. Meistens gibt einem der Künstler (Sänger) die Rechte, seine Vocals und Lyrics auch kommerziell nutzen zu dürfen und fertig. Jetzt suchen wir ja gerade neue Leute aus der Umgebung und da wollte ich mal fragen, wie man das mit "Gastsängern" am besten regelt. Wir lassen den Release über recordjet laufen und hier kann man ja Komponist / Textdichter angeben.
Nun macht ein Sänger ja auch eine Gesangsmelodie. Wir liefern das fertige Instrumental. Wie würdet ihr das dann bei einem Release regeln?

Schon mal danke für eure Vorschläge.
 
Wenn Auftragsmusiker für den Song bezahlt werden, sind die Rechte abgegolten, ähnlich einem Werksvertrag. Es sei denn, der/die Musiker/in vereinbart etwas anderes mit dir. Nie ohne Vertrag solche Sachen machen, eine Unterschrift ist Gold wert.
 
Wenn Auftragsmusiker für den Song bezahlt werden, sind die Rechte abgegolten, ähnlich einem Werksvertrag. Es sei denn, der/die Musiker/in vereinbart etwas anderes mit dir. Nie ohne Vertrag solche Sachen machen, eine Unterschrift ist Gold wert.
Schon klar, im Grund bräuchten wir einen Vertrag. Aber wir wollten erst einmal sehen, was der Sänger kann...also unsere Vorgehensweise wäre wie bei fiverr, wir schicken den Sängern ein Instrumental und er macht dann einen Entwurf. Wenn's passt kommt man zusammen, ansonsten nicht. Meistens hat der Sänger dafür eine kleine Pauschale für diesen Zweck eingerichtet.
Hier ist es jetzt aber etwas "lokales" und ich möchte den Sänger nicht gleich mit Rechtsgedöhns vergraulen, auch wenn's natürlich dazugehört.
Muffy hatte mir hierzu auch schon mal etwas bezüglich anderen Ländern und deren Auffassung von, wem gehören die Rechte erzählt.
Ich glaube es ging damals darum, dass der Sänger der Band seitens der Länderbestimmung alleiniger Inhaber der Verwertungsrechte war und die Band, die den Song eigentlich geschrieben hatte, leer ausging....ich kann mich aber auch täuschen.

Ich hätte mir das jetzt so vorgestellt. Solange nix veröffentlich wird, belässt man es. Sollte sich herausstellen, ja es passt und man möchte mit dem Gastsänger veröffentlichen, dann einen Vertrag. Aber wie regeln man da, was wer gemacht hat und wie hinterlegt man das in recordjet? Wir sind noch nicht bei der GEMA angemeldet.
 
wir schicken den Sängern ein Instrumental und er macht dann einen Entwurf. Wenn's passt kommt man zusammen, ansonsten nicht. Meistens hat der Sänger dafür eine kleine Pauschale für diesen Zweck eingerichtet.
Dann schickt ihm doch etwas anderes, einfach nur um zu sehen ob es passt.

Wenn es dann zu einer Zusammenarbeit kommt ist ein Vertrag ja nichts ungewöhnliches.
 
Wenn Auftragsmusiker für den Song bezahlt werden, sind die Rechte abgegolten, ähnlich einem Werksvertrag. Es sei denn, der/die Musiker/in vereinbart etwas anderes mit dir. Nie ohne Vertrag solche Sachen machen, eine Unterschrift ist Gold wert.
Durch die Bezahlung alleine nicht. Das muss schon ausdrücklich geregelt sein, welche Rechte und wie diese übergehen und v.a. Sollten auch erlaubte Nutzungsarten jedenfalls beispielhaft aufgeführt werden.

Was in diesem Kontext immer übersehen wird Urheberpersönlichkeitsrechte wie zB das Recht, als Urheber genannt zu werden, müssen explizit abgegolten werden, typischerweise gegen gesonderte oder eingepreiste Vergütung.

Sonst könnte der Urheber einen abmahnen, selbst wenn man die Rechte hat, ihn aber nicht nennt.
 
Dann schickt ihm doch etwas anderes, einfach nur um zu sehen ob es passt.

Wenn es dann zu einer Zusammenarbeit kommt ist ein Vertrag ja nichts ungewöhnliches.
Ok...erst mal haben ;-)
Also alles was wir hier machen, ist vorher eigentlich schon durch den "hauseigenen" Filter gelaufen...also entweder es taugt, dann veröffentlichen oder Eimer. Von daher gibt's etwas anderes als Songs, die prinzipiell veröffentlich werden sollen also nicht.
 
Durch die Bezahlung alleine nicht. Das muss schon ausdrücklich geregelt sein, welche Rechte und wie diese übergehen und v.a. Sollten auch erlaubte Nutzungsarten jedenfalls beispielhaft aufgeführt werden.

Was in diesem Kontext immer übersehen wird Urheberpersönlichkeitsrechte wie zB das Recht, als Urheber genannt zu werden, müssen explizit abgegolten werden, typischerweise gegen gesonderte oder eingepreiste Vergütung.

Sonst könnte der Urheber einen abmahnen, selbst wenn man die Rechte hat, ihn aber nicht nennt.
OK, also hatten wir bisher immer nur Glück, dass niemand diese "Urheberpersönlichkeitsrechte" eingefordert hat?
Und wo hinterlege ich das denn, insbesondere, wenn es sich "nur" um den Gesang und die Lyrics des Songs handelt. Recordjet hat da außer den genannten Optionen keine expliziten Urheberangaben, die man ausfüllen könnte.
 
OK, also hatten wir bisher immer nur Glück, dass niemand diese "Urheberpersönlichkeitsrechte" eingefordert hat?

Kann gut sein. Oder es ergibt sich durch Auslegung des Vertrages, den ich nicht kene, dass die Persönlichkeitsrechte abgegolten sein sollen, was ich aber nicht glaube. :D

Dann gib dem Gastmenschen doch den Credit für Lyrics. Natürlich trotzdem die Rechte sichern.
 
Oki, alles klar...Danke :)
 

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