EarlGrey
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Hey, ich hab beim lesen fast nen Anfall gekriegt, der Gag ist Dir echt gelungen!
Gruß Rainer
Gruß Rainer
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Ein Umschlag an dich selbst senden.
Offen lassen an dich selbst senden mit Datum von z.B. 01.01.1991 und lagern.
Wenn 2005 jemand sagt du hast das lied geklaut, steckst du die CD/Tape in den Umschlag klebst ihn zu und legst ihn dem Richter vor.
Schon hast du den beweiß das das Lied schon 91 produziert wurde....
So leicht kannst du das fälschen. Daher zählt das NICHT als beweiß vor Gericht.
royan_mank schrieb:
was wäre denn beispielsweise mit noten? also wenn ich, sagen wir ein stück für gitarre und gesang in noten niederschreibe, habe ich dann ein urheberrecht geschaffen oder existiert der song erst wenn es eine aufnahme gibt?
EarlGrey schrieb:
Sicherster Nachweis ist nach wie vor notarielle Beurkundung.
Auch anders lässt sich eine nicht ganz so sichere, aber doch recht sichere Beweiskette konstruieren, aber das sollte nur jemand mit dem entsprechenden rechtlichen Hintergrundwissen machen.
Bloß nicht. Wenn Du einen guten Song hast wird Dir der verdammt schnell geklaut... Noch vor einem Jahr sah ich das genauso wie Du. Wer sollte meine Songs klauen wollen? Heute rate ich jedem seine Songs so schnell wie irgend möglich zu sichern. Ein warnendes Beispiel was mir passiert ist:frankye schrieb:
sorry, aber die Frage kommt oft und aus meiner Erfahrung mit der Branche kann ich nur sagen,d ass es völlig überspitzt ist sich darüber Gedanken zu machen. Wer sollte was klauen? [...] Also lieber zurücklehnen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen.