wie ist das mit mozart?

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NSP

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ich habe hier eine platte von mozart (konzert für violine und orchester / a-[g=251]dur[/g] kv 219) von "veb deutsche schallplatten berlin ddr", gespielt von dath festival orchester - das jahr ist unbekannt, ich schätze frühe 70er. diese möchte ich gern sampeln.

--> darf ich das, darf ich das nicht, darf ich es nur bedingt oder wandere ich in den knast?

edit: ich hab da halt nen schicken [g=415]loop[/g] entdeckt ;)
 
an sich müsstest du den tonträgerhersteller um erlaubnis fragen, also den rechtsnachfolger des veb.

es sei denn, bei deiner verwendung des samples greift die ausnahme nach dem "metall auf metall" urteil des bundesgerichtshof, das heißt:

- du musst das sample so kreative verwenden, dass das original vor der individualität deines eigenen werks "verblasst" UND
- du darfst nicht in der lage sein, das sample selbst einzuspielen.

in praxis stellt sich die frage natürlich nur, wenn du glaubst, dass jemand das sample heraushören könnte.
 
hm... wie immer also: grenzwertig?
 
ja, grenzwertig. Die Rechte an einer Aufnahme erlöschen grundsätzlich erst nach 50 jahren.
 
EarlGrey schrieb:
Die Rechte an einer Aufnahme erlöschen grundsätzlich erst nach 50 jahren.
Noch. Es gibt seit April einen Europäischen Parlamentsbeschluss, das Leistungsschutzrecht für ausübende Musiker auf 70 Jahre zu verlängern, stellt der Tonträgerhersteller allerdings nach 50 Jahren nicht mehr genügend Tonträger zur Verfügung, kann der ausübende Künstler den Vertrag, in dem er seine Rechte abgetreten hat, kündigen.


Quelle

So ein Parlamentsbeschluss ist aber erst mal nur eine Aufforderung an die Kommission, einen Gesetzesentwurf einzubringen. Von dort weiß ich ich noch nichts aktuelleres, da war aber auch die Europawahl zwischen.
 
Der Entschluss würde eh nicht in die Vergangenheit zurückgehen, sondern ab einem bestimmtem Datum einfach existieren.
 
Guitar_TT schrieb:
Der Entschluss würde eh nicht in die Vergangenheit zurückgehen, sondern ab einem bestimmtem Datum einfach existieren.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Aus dem obigen Link zur Quelle:
Die Massenproduktion von Tonträgern hat im Wesentlichen in den 50er Jahren begonnen. Werden keine Änderungen eingeführt, so werden in den kommenden zehn Jahren immer mehr Stücke, die im Zeitraum 1957 bis 1967 aufgenommen und herausgegeben worden sind, ihren Schutz verlieren. Wenn das auf einem Tonträger aufgenommene Stück nicht mehr geschützt ist, werden rund 7000 Interpreten in jedem der großen Mitgliedstaaten und eine entsprechend kleinere Zahl von Künstlern in den kleineren Mitgliedstaaten ihr gesamtes Einkommen verlieren, das sie in Form von Lizenzeinnahmen und gesetzlichen Entgelten erhalten, wenn ihr Stück öffentlich gesendet oder in Bars und Diskotheken gespielt wird.
 
Ich gebe zu die [g=119]Gema[/g] Seite ist grotten hässlich aber da steht das alles beschrieben ..in jeder Einzelheit
 

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