Das mit der Frage wem gehört was von dem Song ist eingendlich ganz einfach, wenn man sich stur an einige Formaldinge halten würde.
1) Bei der Sicherung der Urheberschaft eines Songs, auch eines Buches,
spielen die [g=119]GEMA[/g] oder GVL oder bei Buch die VG-Wort keine Rolle. Die Sicherung ist ausschließlich Sache des Urhebers. Es ist auch völlig egal, was auf dem Plattencover steht. Wenn dort Lennon/McCartney steht, dann heißt das nicht daß beide zu 50% auch Urheber sind. Das wir leider oft falsch betrachtet. Auch dem Plattencover steht die Urheberschaft oft sehr verkürzt, weil dort nicht viel Platz vorhanden.
Manchmal hat man 2 Urheber für Song und Music, dann bei der Produktion
verändert sich der Titel noch durch Arranger. Bei den Beatles war dies der
fünfte Beatle, nämlich George Martin. Er kam aber in den wenigsten Songs als Writer auf dem Cover vor.
2) Zunächst muß man sich selbst einig darüber sein, wer was an welchem Song beigetragen hat. Hier bei uns wird so etwas durch Künstler- und Autorenverträge konkret geregelt. Darin steht exakt, wer was zu dem Titel beigetragen hat. Daneben steht darin, welcher Verteilungsschlüssel für den Song gelten soll. Für die GVL ist dies der GVL-Schlüssel in der jeweils geltenden Fassung. Für [g=119]GEMA[/g]-Rückflüsse wird dies privatvertraglich geregelt. Als dritter Punkt ist eine Vereinbarung darin enthalten, daß der Song veröffentlich werden darf, wie das Album heißt, soweit bekannt auch eine ggf. schon vergebene Katalognummer des Labels usw. usw.
Diesen Vertrag unterschreiben die Autoren gegenseitig in Beisein eines Notars. Der Notar glaubt die ihm vorgetragenen Erklärungen und nimmt die authentischen Unterschriften notariell in Beglaubigung.
3) Diesem Künstlervertrag wird eine [g=420]CD[/g] beigelegt, auf der sich der Song, wenn auch nur anfänglich aufgenommen, befindet. Klavierauszug und Vocals reichen aus. Ein Textblatt mit Harmonyscript und/oder Notensatz runden das ganze als Ersttagsbeglaubigung ab.
4) Der Notar verpackt dies alles in eine Urkunde, versiegelt den Umschlag und bewahrt den Originalumschlag auf. Er stellt beglaubigte Abschriften an alle Autoren aus, so hat jeder eine echte Notarurkunde, die die Urheberrechte definitiv für alle Zeit und vor allen Gerichten sichert.
5) Ähnlich machen wir es mit Musikern, welche an der Produktion mitwirken.
Diese erwerben zwar meist keine Autorenrechte aber in jedem Fall Künstlerrechte, die bei Ausschüttung von GVL-Rückflüssen ganz erheblich sein können. Wer hat was gespielt wir festgehalten. Für jeden Song ein Übersichtsblatt mit genauen Angaben zu den Künstlern die den Song im Studio oder auch live realsiert haben. Das alles auch beim Notar.
6) Wer so vorgeht, macht keine Fehler und hat mehr Spaß am Leben.
Marc