Wem gehören gemeinsam produzierte Songs?

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trevor_horn

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Hallo Zusammen,

Eine Frage, die mich schon länger beschäftigt:

Nehmen wir mal an, ein Producer und ein Sänger machen zusammen Musik. Manche Songs hat der Sänger geschrieben, manche der Producer und manche beide zusammen. Wem gehören die Songs rechtlich gesehen?
Habe ich als Producer das Recht, die Songs auf meine Internetseite zu stellen?

Vielen Dank!
 
Schau mal in diesen Thread. Ohne seine Zustimmung kannst Du das nicht. Wäre auch schlechter Stil, finde ich offengestanden.

Gruß Stephan
 
Die Songs gehören immer dem Urheber.

Der Komponist ist Urheber.
Der Texter ist urheber.

Der Produzent ist Produzent.
 
Der Produzent ist aber auch nur solange Produzent, solange er nicht aktiv in die Komposition eingreift... Sobald der nämlich hier mal zwei Wörter austauscht und die Bassline ändert ist er auch Urheber...

Für sowas gibts bei den "großen" die Labels, die kümmern sich um die Verwertung und jeder Künstler bekommt seinen Anteil... Rechtlich gesehen gehören dir die Songs dann zwar immer noch, aber du ahst unterschrieben, dass das Label sie verwenden darf. Und damit wären wir schon beim eigentlichen Punkt. Wenns da wirklich streit geben sollte, dann macht nen Vertrag.
Wenn der Künstler aber zum Produzenten geht und sagt, hier produzier mal, hat der Produzent nicht einmal den Hauch eines Anrechts den Song irgendwie zu veröffentlichen solange der Künstler nicht sagt, okay als Promo für die HP oder fürn Myspace-Account... und dann gilt auch wieder: schriftlich geben lassen!!! Wie sagt meine Mutter immer: "Der Teufel ist ein Eichhörnchen" ;)
 
Und was, wenn ich der Urheber bin (Musik + Text geschrieben + produziert) und Jemand anders einfach nur gesungen hat?

Und: 2 Urheber müssen sich immer einig sein, oder?

P.S. Mit Song habe ich die Tonaufnahme gemeint. Und keine Sorge wegen des "schlechten Stils". Ich habe schon mit so vielen Leuten was gemacht und es interessiert mich einfach. Ich möchte halt nichts falsch machen.

@ alpenjodel

Oh doch, manchmal streitet man sich auch!
 
Der Sänger ist kein Urheber.
 
Na Trevor, wie hast Du das denn damals mit Howard Jones oder Frankie goes to Hollywood geregelt? :D
 
Howard Jones wurde noch nie von trevor horn produziert. Das wüsste ich
(bin von Beiden Fan) :D
 
Hmm... also dann habe ich entweder:

1. Howard mit Grace (Jones)

oder

2. Dich mit Rupert Hine

verwechselt, oder

3. das "One World One Voice" Projekt (wo Howie mitmachte und Du mitproduziertest)

durcheinandergewürfelt... Naja, kann ja mal passieren. Sorry 4 that... ;)
 
Okay, mein vorheriges Posting war etwas OT, aber ich denke, fmo hat recht:

Die Songs gehören immer dem Urheber.

Der Komponist ist Urheber.
Der Texter ist urheber.

Der Produzent ist Produzent.

Klingt auch irgendwie logisch. Oder wie würden die Schweizer aus der Ricola-Werbung sagen: "Wer hat's erfunden?" ;)
 
Also gut Leute, ich hab´s kapiert, die Songs gehören und Beiden. Ich bin ja ebenfalls Urheber.

Außerdem denke ich, dass die TONAUFNAHME nicht automatisch dem Urheber gehört. Der SONG hingegen schon. Dummerweise beinhaltet die Tonaufnahme sozusagen den Song... :roll:

Aber was, wenn ich alles mache (Komposition, Produktion) und lediglich einen Sänger hole, der mir seine Stimme leiht? Kann der dann hinterher sagen, ja Moment mal....? (war ja das gleiche, als würde ich einen Gitarristen angagieren!?)
 
wenn du mit ihm abmachst dass du mit der bezahlung (oder seiner freiwilligen teilnahme) sämtliche rechte daran erwirbst, dann ist alles in ordnung.
 
Macht`s einfach wie Lennon/McCartney oder Jagger/Richards, die wurden immer als gemeinsame Autoren angegeben, egal, wie groß der Beitrag des Einzelnen an der Komposition war.

Frank
 
wenn du mit ihm abmachst dass du mit der bezahlung (oder seiner freiwilligen teilnahme) sämtliche rechte daran erwirbst, dann ist alles in ordnung.
Ja, und lass Dir das am besten schriftlich geben, wenn Du mit wankelmütigen Leuten zusammenarbeitest.

Gruß Stephan
 
Bei Kooperationen muß Einigkeit über den Anteil herrschen. Darüber sollte man sich grob schon vorher einigen.

Kreative neigen dazu, den eigenen Anteil an einer Komposotion zu hoch einzuschätzen. Die Frage ist, ob der Produzent direkt in die Komposition eingreift und wie er selbst seinen Anteil einschätzt. Wenn Ihr das Ergebnis veröffentlichen wollt, könnte Ihr ja einen Vertrag aufsetzen.

Gruß
 
Danke Leute!
 
Mit meinem Kollegen hab ichs so gemacht:

Wir haben ein paar gemeinsame Songs. Jeder hat unterschiedliche Beiträge dazu eingebracht. Die [g=32]MIDI[/g]-Files, die Demo-Aufnahmen und die Texte haben wir zusammen mit einer Art Vertrag bei einem Notar hinterlegt.
In diesem Vertrag ist festgehalten, daß wir beide zu gleichen Teilen die Urheber sind und die Songs nur gemeinsam verwertet werden dürfen.
Wir fanden das zwar etwas übertrieben, aber aufgrund der Unsicherheit und einigen öffentlichen Interesses wollten wir uns absichern. Das ganze hat uns DM 50,- gekostet, ist 7 Jahre her und wir machen immer noch Musik zusammen :)
 
Das mit der Frage wem gehört was von dem Song ist eingendlich ganz einfach, wenn man sich stur an einige Formaldinge halten würde.

1) Bei der Sicherung der Urheberschaft eines Songs, auch eines Buches,
spielen die [g=119]GEMA[/g] oder GVL oder bei Buch die VG-Wort keine Rolle. Die Sicherung ist ausschließlich Sache des Urhebers. Es ist auch völlig egal, was auf dem Plattencover steht. Wenn dort Lennon/McCartney steht, dann heißt das nicht daß beide zu 50% auch Urheber sind. Das wir leider oft falsch betrachtet. Auch dem Plattencover steht die Urheberschaft oft sehr verkürzt, weil dort nicht viel Platz vorhanden.
Manchmal hat man 2 Urheber für Song und Music, dann bei der Produktion
verändert sich der Titel noch durch Arranger. Bei den Beatles war dies der
fünfte Beatle, nämlich George Martin. Er kam aber in den wenigsten Songs als Writer auf dem Cover vor.

2) Zunächst muß man sich selbst einig darüber sein, wer was an welchem Song beigetragen hat. Hier bei uns wird so etwas durch Künstler- und Autorenverträge konkret geregelt. Darin steht exakt, wer was zu dem Titel beigetragen hat. Daneben steht darin, welcher Verteilungsschlüssel für den Song gelten soll. Für die GVL ist dies der GVL-Schlüssel in der jeweils geltenden Fassung. Für [g=119]GEMA[/g]-Rückflüsse wird dies privatvertraglich geregelt. Als dritter Punkt ist eine Vereinbarung darin enthalten, daß der Song veröffentlich werden darf, wie das Album heißt, soweit bekannt auch eine ggf. schon vergebene Katalognummer des Labels usw. usw.
Diesen Vertrag unterschreiben die Autoren gegenseitig in Beisein eines Notars. Der Notar glaubt die ihm vorgetragenen Erklärungen und nimmt die authentischen Unterschriften notariell in Beglaubigung.

3) Diesem Künstlervertrag wird eine [g=420]CD[/g] beigelegt, auf der sich der Song, wenn auch nur anfänglich aufgenommen, befindet. Klavierauszug und Vocals reichen aus. Ein Textblatt mit Harmonyscript und/oder Notensatz runden das ganze als Ersttagsbeglaubigung ab.

4) Der Notar verpackt dies alles in eine Urkunde, versiegelt den Umschlag und bewahrt den Originalumschlag auf. Er stellt beglaubigte Abschriften an alle Autoren aus, so hat jeder eine echte Notarurkunde, die die Urheberrechte definitiv für alle Zeit und vor allen Gerichten sichert.

5) Ähnlich machen wir es mit Musikern, welche an der Produktion mitwirken.
Diese erwerben zwar meist keine Autorenrechte aber in jedem Fall Künstlerrechte, die bei Ausschüttung von GVL-Rückflüssen ganz erheblich sein können. Wer hat was gespielt wir festgehalten. Für jeden Song ein Übersichtsblatt mit genauen Angaben zu den Künstlern die den Song im Studio oder auch live realsiert haben. Das alles auch beim Notar.

6) Wer so vorgeht, macht keine Fehler und hat mehr Spaß am Leben.

Marc
 
Also ich möchte da auch noch mal zusammenfassend richtig stellen, dass die ersten Antworten, die (auf die Frage bezogen) glaubend machen, dass nur Texter und Komponist das Recht haben zu entscheiden, was, wann und wie mit den entstandenen Songs passiert, falsch sind.

Das berührt bei weitem nicht nur das Urheberrecht, sondern bei einem Musikstück, bei dem vielleicht auch noch einige Musiker mitgewirkt haben, vor allem auch das Leistungschutzrecht. Es geht ja hier in dem Fall nicht um den Song (als komponiertes und getextetes Werk), sondern um die entsprechende Aufnahme.

Wie jetzt zum Schluss schon mehrfach erwähnt und richtig gesagt, muss man letztlich mit allen Beteiligten, möglichst schriftlich und eindeutig regeln, in welcher Form die gebrachten Leistungen vergütet werden und wer im nachhinein entscheiden darf, was mit der Aufnahme passiert, wenn es nicht schon vorher geklärt wurde.

Gerd
 

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