Wem gehören gemeinsam produzierte Songs?

  • Ersteller trevor_horn
  • Erstellt am
Hallo,

ich möchte auch nochmal die Rechte des ausübenden Künstlers betonen, weil oben nach dem Recht des Sängers gefragt wurde.

Der Sänger hat das Recht, über seine Darbietugn zu verfügen. Er darf bestimmen, was mit der Aufnahme seiner Stimme geschieht. Das hat nichts mit dem Urheberrecht des Komponisten oder Texters zu tun.

Deshalb muss der Sänger dem Urheber oder demjenigen, der die Aufnahme verwerten will, dieses Verwertungsrecht einräumen. Am besten schriftlich.

Gruß Rainer
 

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