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Hallo liebes Forum,
habe mich hier mal angemeldet, da ich eine gezielte Frag habe, deren Antwort ich im weiten Netz nicht direkt beantwortet bekommen habe. Duch meine Suchmaschine bin ich schon öfter in diesem Forum gelandet und fand es toll, dass hier häufig kompetente Antworten gegeben werden.
Ich befasse mich seit einigen Monaten mit Musikrecht, da mich das Thema zum einem sehr interessiert und zum anderen weil es auch mal relevant für mich sein könnte.
Ich selber schreibe und produziere Musik. (teils am Klavier mit Notenschrift/teils am Rechner digital)
Ich habe vor Ambientmusik und Deep House anzubieten und auch gerne mal Musik für Filme, Videospiele, Hörspiele etc. zu komponieren.
Gleichzeitig sehe ich mich auch als ausführender und künstlerischer Produzent. Ich möchte auch gerne mit anderen Künstlern zusammenarbeiten.
Mit einer befreundeten Sängerin haben wir nun einen Song digital auf Spotifiy, Itunes etc. und ein Musikvideo veröffentlicht.
Ich habe mir das Praxishandbuch für Musikrecht geholt und durchgeackert. Und das ist immer wieder die Rede davon, dass Leute die zu Hause recorden und produzierren auch als Tonträgersthersteller gelten können. Nun bin ich mir unsicher, welche Art Vertrag ich mit z.B. meiner Sängerin schließen sollte. Ob ich nun Tonträgerhersteller oder Produzent bin.
Ich habe mich um die Veröffentlichung gekümmert. Bin ich dann rechtlich gesehen schon Tonträgerhersteller oder einfach Produzent? Ferner bin ich auch als Urheber tätig gewegen und maßgeblich am Writing und Komposition beteiligt gewesen.
Nun gibt es ja Verträge zwischen Künstlern und Tonträgerherstellern, zwischen Urhebern und zwischen Produzenten und Bandübernahmeverträge. Zwar sind wir bei dem Song eine Art Duo. Es ist quasi ein featuring. Wir planen aber künftig nicht immer als Duo oder Gruppe aufzutreten. Daher denke ich, dass ein Bandgründungsvertrag nicht das richtige sein wird oder? Wie wäre es denn, wenn doch auch mal künftig auftreten wollen? Müsste dann noch zusätzlich ein Bandgründungvertrag geschlossen werden?
Und als letztes? Wann lohnt sich für uns eine GEMA Anmeldung. Ich habe ein wenig Angst nach Anmeldung bei der Gema, Mehrkosten zu haben, wenn ich meine eigenen Stücke (die ich alleine produzieren) auf meiner Homepage oder Bandcamp anbieten möchte.
Mir ist natürlich klar, dass das hier keine Rechtsberatung ist und auch keinen Erstz für eine solche darstellt. Vielleicht hat trotzdem jemand hier schon ein wenig Erfahrung und kann mir mit einer ersten Meinnung schon mal einen Einblick verschaffen.
Ich danke euch im Vorraus.
lg
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habe mich hier mal angemeldet, da ich eine gezielte Frag habe, deren Antwort ich im weiten Netz nicht direkt beantwortet bekommen habe. Duch meine Suchmaschine bin ich schon öfter in diesem Forum gelandet und fand es toll, dass hier häufig kompetente Antworten gegeben werden.
Ich befasse mich seit einigen Monaten mit Musikrecht, da mich das Thema zum einem sehr interessiert und zum anderen weil es auch mal relevant für mich sein könnte.
Ich selber schreibe und produziere Musik. (teils am Klavier mit Notenschrift/teils am Rechner digital)
Ich habe vor Ambientmusik und Deep House anzubieten und auch gerne mal Musik für Filme, Videospiele, Hörspiele etc. zu komponieren.
Gleichzeitig sehe ich mich auch als ausführender und künstlerischer Produzent. Ich möchte auch gerne mit anderen Künstlern zusammenarbeiten.
Mit einer befreundeten Sängerin haben wir nun einen Song digital auf Spotifiy, Itunes etc. und ein Musikvideo veröffentlicht.
Ich habe mir das Praxishandbuch für Musikrecht geholt und durchgeackert. Und das ist immer wieder die Rede davon, dass Leute die zu Hause recorden und produzierren auch als Tonträgersthersteller gelten können. Nun bin ich mir unsicher, welche Art Vertrag ich mit z.B. meiner Sängerin schließen sollte. Ob ich nun Tonträgerhersteller oder Produzent bin.
Ich habe mich um die Veröffentlichung gekümmert. Bin ich dann rechtlich gesehen schon Tonträgerhersteller oder einfach Produzent? Ferner bin ich auch als Urheber tätig gewegen und maßgeblich am Writing und Komposition beteiligt gewesen.
Nun gibt es ja Verträge zwischen Künstlern und Tonträgerherstellern, zwischen Urhebern und zwischen Produzenten und Bandübernahmeverträge. Zwar sind wir bei dem Song eine Art Duo. Es ist quasi ein featuring. Wir planen aber künftig nicht immer als Duo oder Gruppe aufzutreten. Daher denke ich, dass ein Bandgründungsvertrag nicht das richtige sein wird oder? Wie wäre es denn, wenn doch auch mal künftig auftreten wollen? Müsste dann noch zusätzlich ein Bandgründungvertrag geschlossen werden?
Und als letztes? Wann lohnt sich für uns eine GEMA Anmeldung. Ich habe ein wenig Angst nach Anmeldung bei der Gema, Mehrkosten zu haben, wenn ich meine eigenen Stücke (die ich alleine produzieren) auf meiner Homepage oder Bandcamp anbieten möchte.
Mir ist natürlich klar, dass das hier keine Rechtsberatung ist und auch keinen Erstz für eine solche darstellt. Vielleicht hat trotzdem jemand hier schon ein wenig Erfahrung und kann mir mit einer ersten Meinnung schon mal einen Einblick verschaffen.
Ich danke euch im Vorraus.
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