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sidechain41
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Hallo, ich stehe kurz davor meinen ersten großen Auftrag als Produzent abzuschließen. Bisher hatte ich für geringere Beträge <300 € gearbeitet.
Nun kann ich sagen, dass eines meiner Werke für ein polnischen Universal Act gekauft werden soll. Die Verkaufssumme steht noch in der Verhandlung. Als erstes Angebot wurde mir eine Summe von 8.000 € geboten.
Da das für mich eine Menge Geld ist, möchte ich mich natürlich genug absichern und auch einen Anwalt für Musikrecht beauftragen.
Im Gespräch mit dem Käufer wurde mir gesagt, das die oben genannte Summe keine Vorzahlung ist und vertraglich keine "Points" für die zukünftigen Verkäufe zugesichert werden. Ich habe mich mal Schlau gemacht und herausgefunden, dass es sich dabei um prozentuale Anteile an dem Stück handelt.
Okay bei 8.000 € verzichte ich auch gern auf diese Anteile da es für mich eher als ein Sprungbrett für weitere Großaufträge dienen soll.
Nun bin ich nicht bei der Gema gemeldet. Wenn ich mich nun bei der Gema anmelde, und das Werk öffentlich gespielt wird. Bekomme ich trotzdem eine prozentuale Auszahlung oder werden diese nur gezahlt, wenn im Vertrag mit dem Künstler Anteile des Produzenten festgehalten werden?
Bevor ich den Anwalt beauftrage, der mir dies sicher auch beantworten kann wollte ich mich gern erst ein wenig informieren.
Danke
Nun kann ich sagen, dass eines meiner Werke für ein polnischen Universal Act gekauft werden soll. Die Verkaufssumme steht noch in der Verhandlung. Als erstes Angebot wurde mir eine Summe von 8.000 € geboten.
Da das für mich eine Menge Geld ist, möchte ich mich natürlich genug absichern und auch einen Anwalt für Musikrecht beauftragen.
Im Gespräch mit dem Käufer wurde mir gesagt, das die oben genannte Summe keine Vorzahlung ist und vertraglich keine "Points" für die zukünftigen Verkäufe zugesichert werden. Ich habe mich mal Schlau gemacht und herausgefunden, dass es sich dabei um prozentuale Anteile an dem Stück handelt.
Okay bei 8.000 € verzichte ich auch gern auf diese Anteile da es für mich eher als ein Sprungbrett für weitere Großaufträge dienen soll.
Nun bin ich nicht bei der Gema gemeldet. Wenn ich mich nun bei der Gema anmelde, und das Werk öffentlich gespielt wird. Bekomme ich trotzdem eine prozentuale Auszahlung oder werden diese nur gezahlt, wenn im Vertrag mit dem Künstler Anteile des Produzenten festgehalten werden?
Bevor ich den Anwalt beauftrage, der mir dies sicher auch beantworten kann wollte ich mich gern erst ein wenig informieren.
Danke