Vertrag Produzent - Künstler

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Hey Leute,

hätte mal eine Frage.. Stehe kurz vor einer Zusammenarbeit mit einem Sänger und hätte nun Fragen zum Vertrag. Ich bin als Produzent tätig und mein Aufgabenbereich wäre komponieren der Instrumentals, Teilweise Songwriting, Arrangieren und evtl. Mix. Der Sänger singt natürlich und schreibt auch selbst an den Songs mit. Nun stellt sich die Frage nach der Prozentverteilung. Geplant ist das fertige Projekt online zu vertreiben. Ich werde mich auch nächsten spätestens übernächsten Monat bei der Gema anmelden.

Der Künstler würde Einnahmen durch Live Gigs, Tv Auftritte usw machen. Meine Haupteinnahmequelle wäre somit der Erlös durch den Verkauf und die Gema Tantiemen.
Wenn der Künstler allerdings Teilurheber des Songs ist (Wenn er den Text selbst oder mitgeschrieben hat) müsste er ja mit gennant werden bei der Gema, was bedeutet dass er ja auch Tantiemen erhält richtig?

Was wäre denn nun eine faire prozentuale Aufteilung aller Erlöse? Gibts da eine Art standard? Ich habe jetzt mal meine Bezahlung pro Song aussen vor gelassen, da ich bzw. wir locker an die Sache rangehen möchten und sehen wollen wie weit wir kommen. Da es sich bei dem Künstler und dessen Hintergrund um nicht grade No Names handelt möchte ich nicht zu gierig wirken allerdings auch nicht meine Sachen unter Wert verkaufen, bzw. weggeben.

Habe gehofft mir könnte hier jemand weiterhelfen der schon des öfteren mit Verträgen, der Gema usw. zutun hatte.

LG
 
keiner der einen tipp für mich hat?
 
Ist denn wirklich keiner hier im Forum der schon Erfahrung mit Verträgen bzw. Punkteverteilung hat?

LG
 
Wenn der Künstler und du beide an der Komposition mitgewirkt haben, werden beide bei der GEMA-Werkanmeldung angegeben. Somit bekommt jeder 1/2 der 30% Ausschüttung für die Komposition. Alles andere ist frei verhandelbar.
 
Hey Bartman,

wie ich oben schon geschrieben habe bin ich der alleinige Komponist. Das bedeutet 30% der Ausschüttung für sagen wir mal einen Auftritt geht an den Komponisten oder? An wen gehen denn die restlichen 70%?? Ich meine wird ein Texter, als Komponist gewertet oder wie?

Klar dass es frei verhandelbar ist. Ich frage mich nur welche Prozentverteilung fair ist für beide Seiten. Ich dachte da an 60/40 Produzent/Künstler was den Verkauf angeht. Was würdet ihr sagen? Fair oder unfair?
 
Also ich habe grade nochmal ein wenig im Net nachgesehen.

Auf der Seite der Gema steht folgende Verteilung.

Sparte E:

Komponist 57,5%
Textdichter 3,0 %
Verleger 39,5%

Sparte U

Komponist 42,5%
Textdichter 20,0%
Verleger 37,5%

Da stellt sich mir nur die Frage wer der Verleger ist? Der Online-Vertrtieb? Oder die Person die das Produkt bei einem Online Vertrieb zur Veröffentlichung frei gibt?
 
Also ich kenne nur 30% Komponist, 30% Texter, 40% Verlag. Vielleicht wurde das mal geändert.

Im ersten Beitrag schreibst du, dass der Künstler mitschreibt. Dann muss er auch angegeben werden. Das kann man aufgrund des Urheberrechtsgesetz gar nicht ausschliessen. Sogar, wenn der Künstler eine Verzichtserklärung unterschreiben würde, könnte er per Gesetzt jederzeit seine Ansprüche geltend machen. Wenn du den Song schreibst und der Künstler ändert nur etwas, dann bist du trotzdem der Komponist. Was den Künstler aber nicht hindert, irgendwann zu behaupten, er wäre der Komponist gewesen.

Die Anteile der restlichen Einnahmen müssen vertraglich geregelt werden. Was jetzt fair ist oder nicht, kannst nur du und der Künstler entscheiden.
 
Klar, der Texter wird ja angegeben. Nur wer ist in diesem Fall der Verleger? Angenommen ich führe das Projekt von der ersten Note bis zur Veröffentlichung durch einen Online Vertrieb. Bin ich in diesem Fall der Verleger? Oder ist es der Online Vertrieb?
 
Wohl der online-Verleger. Aber ein Shop wie I-Tunes ist nicht automatisch ein Verlag. Am besten mal die GEMA fragen.
 
Verleger ist der Verlag :), also derjenige, an den die Verlagsrechte übertragen sind. Manchmal haben Labels einen Verlag mit an Bord, um noch ein wenig GEMA-Beteiligung zu bekommen. Dann gibt es aber eine ausdrückliche vertragliche Regelung. Nach Deiner Beschreibung ist kein Verlag beteiligt. Ist auch nicht erforderlich. Jedenfalls ist der Vertrieb kein Verlag. Die GEMA-Verteilung findet in diesem Fall nur zwischen Komponist und Textdichter statt (50/50).
 

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