Lacunaflow
Influencer
Teammitglied
Es sind Pauschalabgaben, wenn ich mir kein Bein breche muss ich trotzdem Geld für die Krankenkasse abdrücken!
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Oder sie macht und dann verschenkt?
dann kann ich die Kopien doch auch übers Netz verschenken?
@Vermona
Will keiner lesen, nichtmal ich Lachen
Sorry Lächeln
Gibt es da so etwas wie Richtlinien??
Hehehe, war nicht ganz ernst gemeint meine Aussage.
Aber es ist und bleibt ein juristisches Minenfeld, für mich.
Ich meine, wo steht wie oft ich kopieren darf? An wen ich weitergeben darf?
Gibt es da so etwas wie Richtlinien?
Es sind Pauschalabgaben, wenn ich mir kein Bein breche muss ich trotzdem Geld für die Krankenkasse abdrücken!
Ach ja?Ja is`ja klar aber was, wenn er diese Kopie nicht macht?
Nun ja - im Zweifelsfall bist Du dann halt der Typ mit den tausend Facebook-Freunden und da wird kaum einer Deiner Argumentation folgen, der darüber zu entscheiden hat, ob Dein schwunghaftes Hamstern rechtlich einwandfrei ist oder nicht.Wenn er ja sagt sind wir damit Freunde und alles ist rechtlich okay...
Bevor etwas platzt, bläht es sich kurz davor extrem auf.
Die GEMA wird dem Naturgesetz zufolge also bald mit einem lauten Furz von dannen gehen und Platz für eine zeitgemäße und gerechtere Form des Urheberrechtschutzes machen.
Nur das es sich hier bei der angesprochenen Leermedienabgabe ja nicht ansatzweise um eine jetzt völlig sinnbefreit aufgeführte "Anklage" handelt, sondern schlichtweg um einen Bestandteil eines rechtswirksamen Gesetzes, wie man unschwer hier ~> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.html nachlesen kann...., es gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Wer verlangt das?So viele Worte und keinen klaren Biss.
Ist schon erstaunlich mit wie wenig echtem "Wissen" oder eventuell ab und zu wohl auch eher verdrängtem "Wissen", manchmal versucht wird angebliche Argumentationen zu konstruieren.
Jau.@tubeless: erstmal ist es völlig egal, wie hoch die wahrscheinlich ist, dass ein Käufer eine Leerkassette, CD-R etc. zum Kopieren von Musik benutzt, es gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Genausowenig ist es gerecht, dass man irgendwelche Werke verlustfrei kopieren kann und für die Arbeit der Musikier nicht bezahlen muss.Nur weil etwas rechtswirksam ist ist es noch lange nicht gerecht.
Wenn überhaupt hat man Ungerechtigkeit x 2. Unrecht kann man nicht mit Unrecht aufwiegen.Genausowenig ist es gerecht, dass man irgendwelche Werke verlustfrei kopieren kann und für die Arbeit der Musikier nicht bezahlen muss.
Haben wir also zwei Ungerechtigkeiten - damit Gleichstand.