26_DAEMONS
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Ich fürchte, so einfach ist das nicht. Auch wenn es sich hier nicht um Urheberrecht bzw. den Schutz geistigen Eigentums handelt, so gilt hier evtl. das Leistungs-Schutzrecht.naseweis schrieb:
Von wegen Verletzung des Urheberrechtes:
"..Sequenzen, die keinerlei Eigenständigkeit aufweisen, wie z.B. ein [g=118]Bass[/g]-Drum-Sound dürfen in der Regel ohne Erlaubnis verwendet werden.."
Auszug von Suisa.ch (wird in DE wohl gleich sein)
Also hau rein die Schüsse..hehe..
Nämlich dann, wenn den Entwicklern dieses Spieles Kosten für die Erstellung der Schussklänge entstanden sind.
Musotalk: Gunnar Berndorff - Fachanwalt für Musikrecht (Antwort auf diese Frage ab ca.2:17 im Video)