Vertrag zwischen Produzent und Künstler

Allen schrieb:
Viele Künstler gehören auch gar keinem Verlag an...oftmals findet man dann die Bezeichnung `Published by Copyright Control` bedeutet soviel wie - ohne Verlag.

Richtig! Weder Verlag noch ein Label sind ein MUSS!! Man kann, muss aber nicht.
 
Hi,

wenn Du möchtest, sende mir ein PM und ich kann Dir je ein Beispiel für einen Künstler/Produzentenvertrag und einen Verlagsvertrag zukommen lassen. Beide Verträge hat Rob Lyng vor ein paar Jahren für mich aufgesetzt, sie sollten aber inhaltlich noch weitgehend aktuell sein.
 
tomaxx schrieb:
@allen:

Künstlerverträge werden regelmäßig als Künstlerexklusivverträge abgeschlossen, meist zwischen einem Künstler und einer Plattenfirma. Manchmal aber auch zwischen einem Künstler und einem Produzenten.

Die Exklusivität ist wichtig, weil die Plattenfirma/der Produzent regelmäßig viel Geld in den Aufbau des Künstlers investiert, ihn durch Promotion bekannt macht, Kontakte vermittelt usw. Hat der Künstler dann irgendwann Erfolg, soll natürlich auch in erster Linie die Plattenfirma/der Produkt hiervon profitieren und nicht etwa (auch) eine andere Plattenfirma, für die der Künstler dann ebenfalls Aufnahmen macht.

Ein Künstlervertrag muss aber natürlich nicht exklusiv sein. D. h. ein Künstler kann theoretisch gleichzeitig bei mehreren Plattenfirmen unter Vertrag stehen, die dann Aufnahmen (dieselbe oder verschiedene) des Künstlers verwerten. Aus den oben genannten Gründen wird sich hierauf aber kaum eine Plattenfirma einlassen.


Im Übrigen ging bei der ganzen Diskussion ja viel durcheinander:

Verlag -> verwertet Musikwerke (z. B. in Form von Noten), sucht Interpreten für einzelne Songs usw.

Plattenfirma = Label -> verwertet Musikaufnahmen (meist in Form von Tonträgern), also ganz konkrete Interpretationen eines Musikwerks

Produzent -> produziert Musikaufnahmen und lizenziert diese meist mittels "Bandübernahmevertrag" an eine Plattenfirma, die die Aufnahme dann mit Hilfe ihrer Vertriebskanäle verwertet

tomaxx
Ist es möglich, das ein Produzent (keine Firma) einen Künstlerexklusivvertrag mit einem Künstler abschließt? In vielen Musterverträgen sehe ich im Künstlerexklusivvertrag nur `Firma` und `Künstler` als gennante Vertragsparteien stehen...
 
Wie gesagt, ein Produzent kann auch direkt mit dem Künstler einen Vertrag abschließen. Er ist dann die (u.U. 1-Mann-)"Firma", weil ein Produzent in der Regel seinen Job ja auch als Gewerbe angemeldet hat.
 
@Allen

Ob ein Produzent als "Unternehmen" oder Einzelperson bzw. Einzelunternehmer auftritt, ist völlig egal. Natürlich kann auch ein Einzelunternehmer-Produzent einen Künstlervertrag mit einem Musiker abschließen. Dies geschieht auch ganz häufig, etwa wenn mal schnell ein Musiker für eine Studioaufnahme gebucht wird.

Wenn in dem Vertragsmuster "Firma" steht, dann nur deshalb, weil es sich bei dem Vertragspartner, der mit dem Künstler den Vertrag schließt, meist um ein größeres Unternehmen ("Plattenfirma") handelt.

Wenn Du z. B. allein und nur nebenberuflich produzierst, musst Du Dich natürlich auch vertraglich absichern, wenn Du Musiker für das Einspielen verschiedener Stücke engagierst. Schließlich musst Du Dir alle Rechte an der zu schaffenden Aufnahme sichern, damit diese dann etwa im Wege der "Bandübernahme" an ein Label zur Verwertung lizenziert werden kann.

tomaxx

P.S.:
"Firma" im Rechtssinne bezeichnet im Übrigen lediglich den Namen eines Kaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs.
 
assinger schrieb:
Wie gesagt, ein Produzent kann auch direkt mit dem Künstler einen Vertrag abschließen. Er ist dann die (u.U. 1-Mann-)"Firma", weil ein Produzent in der Regel seinen Job ja auch als Gewerbe angemeldet hat.
Angenommen der Produzent hat seine Tätigkeit nicht als Gewerbe angemeldet und arbeitet freiberuflich...kann er dann auch als `Firma` einen Vertrag mit einem Künstler schließen, oder kann es dann vorkommen, dass im Vertrag `Produzent` und `Künstler` anstatt von Firma steht?
 
tomaxx schrieb:
@Allen

Ob ein Produzent als "Unternehmen" oder Einzelperson bzw. Einzelunternehmer auftritt, ist völlig egal. Natürlich kann auch ein Einzelunternehmer-Produzent einen Künstlervertrag mit einem Musiker abschließen. Dies geschieht auch ganz häufig, etwa wenn mal schnell ein Musiker für eine Studioaufnahme gebucht wird.

Wenn in dem Vertragsmuster "Firma" steht, dann nur deshalb, weil es sich bei dem Vertragspartner, der mit dem Künstler den Vertrag schließt, meist um ein größeres Unternehmen ("Plattenfirma") handelt.

Wenn Du z. B. allein und nur nebenberuflich produzierst, musst Du Dich natürlich auch vertraglich absichern, wenn Du Musiker für das Einspielen verschiedener Stücke engagierst. Schließlich musst Du Dir alle Rechte an der zu schaffenden Aufnahme sichern, damit diese dann etwa im Wege der "Bandübernahme" an ein Label zur Verwertung lizenziert werden kann.

tomaxx

P.S.:
"Firma" im Rechtssinne bezeichnet im Übrigen lediglich den Namen eines Kaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs.
Studiomusiker werden doch in der Regel per Rechnung und Rechtsübertragung abgerechnet!?
 
Studiomusiker werden doch in der Regel per Rechnung und Rechtsübertragung abgerechnet!?

Das ist letztlich nichts anderes als eine Art "kleiner", nicht exklusiver Künstlervertrag. Darin wird die Rechteeinräumung für eine konkrete Leistung des Musikers und die Bezahlung des Musikers geregelt. Genau das sind die grundlegenden Punkte jedes Künstlervertrages.

tomaxx
 

Ähnliche Themen

RECORDING-Redaktion
Antworten
0
Aufrufe
1K
RECORDING-Redaktion
RECORDING-Redaktion
baltazaar
Antworten
9
Aufrufe
1K
clemenserwe
clemenserwe
RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
2K
RECORDING-Redaktion
RECORDING-Redaktion
Freddy All
Antworten
6
Aufrufe
1K
mWermut
mWermut

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben