tomaxx schrieb:
@allen:
Künstlerverträge werden regelmäßig als Künstlerexklusivverträge abgeschlossen, meist zwischen einem Künstler und einer Plattenfirma. Manchmal aber auch zwischen einem Künstler und einem Produzenten.
Die Exklusivität ist wichtig, weil die Plattenfirma/der Produzent regelmäßig viel Geld in den Aufbau des Künstlers investiert, ihn durch Promotion bekannt macht, Kontakte vermittelt usw. Hat der Künstler dann irgendwann Erfolg, soll natürlich auch in erster Linie die Plattenfirma/der Produkt hiervon profitieren und nicht etwa (auch) eine andere Plattenfirma, für die der Künstler dann ebenfalls Aufnahmen macht.
Ein Künstlervertrag muss aber natürlich nicht exklusiv sein. D. h. ein Künstler kann theoretisch gleichzeitig bei mehreren Plattenfirmen unter Vertrag stehen, die dann Aufnahmen (dieselbe oder verschiedene) des Künstlers verwerten. Aus den oben genannten Gründen wird sich hierauf aber kaum eine Plattenfirma einlassen.
Im Übrigen ging bei der ganzen Diskussion ja viel durcheinander:
Verlag -> verwertet Musikwerke (z. B. in Form von Noten), sucht Interpreten für einzelne Songs usw.
Plattenfirma = Label -> verwertet Musikaufnahmen (meist in Form von Tonträgern), also ganz konkrete Interpretationen eines Musikwerks
Produzent -> produziert Musikaufnahmen und lizenziert diese meist mittels "Bandübernahmevertrag" an eine Plattenfirma, die die Aufnahme dann mit Hilfe ihrer Vertriebskanäle verwertet
tomaxx