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MusicNerd
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Hey Leute,
hätte mal eine Frage.. Stehe kurz vor einer Zusammenarbeit mit einem Sänger und hätte nun Fragen zum Vertrag. Ich bin als Produzent tätig und mein Aufgabenbereich wäre komponieren der Instrumentals, Teilweise Songwriting, Arrangieren und evtl. Mix. Der Sänger singt natürlich und schreibt auch selbst an den Songs mit. Nun stellt sich die Frage nach der Prozentverteilung. Geplant ist das fertige Projekt online zu vertreiben. Ich werde mich auch nächsten spätestens übernächsten Monat bei der Gema anmelden.
Der Künstler würde Einnahmen durch Live Gigs, Tv Auftritte usw machen. Meine Haupteinnahmequelle wäre somit der Erlös durch den Verkauf und die Gema Tantiemen.
Wenn der Künstler allerdings Teilurheber des Songs ist (Wenn er den Text selbst oder mitgeschrieben hat) müsste er ja mit gennant werden bei der Gema, was bedeutet dass er ja auch Tantiemen erhält richtig?
Was wäre denn nun eine faire prozentuale Aufteilung aller Erlöse? Gibts da eine Art standard? Ich habe jetzt mal meine Bezahlung pro Song aussen vor gelassen, da ich bzw. wir locker an die Sache rangehen möchten und sehen wollen wie weit wir kommen. Da es sich bei dem Künstler und dessen Hintergrund um nicht grade No Names handelt möchte ich nicht zu gierig wirken allerdings auch nicht meine Sachen unter Wert verkaufen, bzw. weggeben.
Habe gehofft mir könnte hier jemand weiterhelfen der schon des öfteren mit Verträgen, der Gema usw. zutun hatte.
LG
hätte mal eine Frage.. Stehe kurz vor einer Zusammenarbeit mit einem Sänger und hätte nun Fragen zum Vertrag. Ich bin als Produzent tätig und mein Aufgabenbereich wäre komponieren der Instrumentals, Teilweise Songwriting, Arrangieren und evtl. Mix. Der Sänger singt natürlich und schreibt auch selbst an den Songs mit. Nun stellt sich die Frage nach der Prozentverteilung. Geplant ist das fertige Projekt online zu vertreiben. Ich werde mich auch nächsten spätestens übernächsten Monat bei der Gema anmelden.
Der Künstler würde Einnahmen durch Live Gigs, Tv Auftritte usw machen. Meine Haupteinnahmequelle wäre somit der Erlös durch den Verkauf und die Gema Tantiemen.
Wenn der Künstler allerdings Teilurheber des Songs ist (Wenn er den Text selbst oder mitgeschrieben hat) müsste er ja mit gennant werden bei der Gema, was bedeutet dass er ja auch Tantiemen erhält richtig?
Was wäre denn nun eine faire prozentuale Aufteilung aller Erlöse? Gibts da eine Art standard? Ich habe jetzt mal meine Bezahlung pro Song aussen vor gelassen, da ich bzw. wir locker an die Sache rangehen möchten und sehen wollen wie weit wir kommen. Da es sich bei dem Künstler und dessen Hintergrund um nicht grade No Names handelt möchte ich nicht zu gierig wirken allerdings auch nicht meine Sachen unter Wert verkaufen, bzw. weggeben.
Habe gehofft mir könnte hier jemand weiterhelfen der schon des öfteren mit Verträgen, der Gema usw. zutun hatte.
LG